Drucksache 18 / 15 395 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) vom 20. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2018) zum Thema: Angebote der Berliner-Bäder-Betriebe und Antwort vom 05. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15395 vom 20. Juni 2018 über Angebote der Berliner-Bäder-Betriebe ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern haben sich die neuen Tarife auf die Besucherzahlen der Berliner Bäder ausgewirkt? Zu 1.: Nach Aussage der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) kann hierzu aktuell noch keine zuverlässige Aussage getroffen werden, da die neue Tarifsatzung erst seit dem 1. Februar 2018 in Kraft ist. Zudem gibt es zahlreiche Einflussfaktoren, die sich auf die Besucherzahlen auswirken können – so trägt derzeit beispielsweise die gute Wetterlage zu gestiegenen Besucherzahlen bei. Außerdem liegen keine empirischen Daten aus einer repräsentativen Kundenbefragung vor. 2. Welcher personelle Aufwand ist für die Durchführung von Aqua-Fitness-Kursen notwendig? Zu 2.: Die BBB führen wöchentlich 241 Aqua-Fitness-Kurse durch. Für die Durchführung dieser Kurse werden – laut BBB – insgesamt 36 Trainerinnen bzw. Trainer, davon zehn Trainerinnen und Trainer der BBB, eingesetzt. 3. Welche Einnahmen werden mit den Aqua-Fitness-Kursen erzielt? Zu 3.: Die Angaben zu den Umsätzen aus dem Kurssystem der BBB in den letzten Jahren können dem veröffentlichten Geschäftsbericht der BBB 2016 entnommen werden (2016: 1.016.000 €). Hierbei wird jedoch nicht zwischen Aqua-Fitness-Kursen und anderen Angeboten des Kurssystems (z.B. Schwimmschule) differenziert. Die Zahlen für das Jahr 2017 sind noch nicht veröffentlicht. Nach Aussage der BBB werden in der Regel etwa 30 bis 35 Prozent der Umsätze der BBB aus den Aqua-Fitness-Kursen generiert. 4. Welche Kosten stehen diesen gegenüber? Seite 2 von 3 Zu 4.: Nach Aussage der BBB gibt es keine Aufschlüsselung der Kosten innerhalb des Kurssystems nach den unterschiedlichen Angeboten. 5. Wie haben sich die Teilnehmerzahlen der Aqua-Fitness-Kurse seit der Einführung der neuen Tarifsatzung entwickelt? Zu 5.: Nach Aussage der BBB hat die neue Tarifsatzung keine direkten Auswirkungen auf die Teilnehmerzahlen der Aqua-Fitness-Kurse. Die Kurspreise sind im Wesentlichen unverändert geblieben. Lediglich die beiden Kurse „Aqua Basic“ und „Aqua 65+“ wurden auf das Preisniveau der anderen Aqua-Kurse angehoben. Die Anzahl der Kursteilnehmerinnen bzw. -teilnehmer der Aqua-Fitness-Kurse ist – laut BBB – insgesamt gleich geblieben. 6. Welche Möglichkeiten gibt es hinsichtlich flexibler Öffnungszeiten insbesondere bei den Sommerund Strandbädern? Zu 6.: Die Kombibäder Seestraße, Mariendorf, Spandau Süd und Gropiusstadt stehen wetterabhängig jeweils mit Hallen- oder Sommerbad zur Verfügung. Schwimmhallen in der Revision (technische Schließzeit unter anderem für Wartungen, Inspektionen und Instandsetzungsmaßnahmen) können nicht kurzfristig geöffnet werden. Eine Verlängerung der Öffnungszeit ausgewählter Sommerbäder bei gutem Wetter bis in den September hinein ist – wie im Jahr 2016 praktiziert – grundsätzlich möglich. 7. Gibt es aktuell Überlegungen, die Strand- und Sommerbäder bei schönem Wetter abends länger zu öffnen? Zu 7.: Die BBB unternehmen Anstrengungen, um auf Schönwetterperioden flexibel reagieren zu können und ggf. Freibäder (Sommer- und Strandbäder) länger zu öffnen, wie dies in diesem Jahr beim Sommerbad Humboldthain geschehen ist. Hier wurde im Juni die ursprünglich geplante Öffnungszeit nicht nur am Vormittag um eine Stunde vorverlegt, sondern auch von 18:00 Uhr auf 19:00 Uhr verlängert. Eine Vielzahl von Sommerbädern der BBB hat bereits bis 20:00 Uhr geöffnet. Eine Verlängerung darüber hinaus ist unter Berücksichtigung der Zeiten des Sonnenuntergangs und der notwendigen Aufräum- und Reinigungsarbeiten, die an besucherstarken Tagen bis zu zwei Stunden in Anspruch nehmen, nicht vorgesehen. Die Freibäder sind nicht künstlich beleuchtet, so dass bei einer zeitlichen Verlängerung ein sicherer Badebetrieb und die notwendigen Arbeiten durch das Personal nicht mehr gewährleistet werden könnten. Bei Bädern, die planmäßig bis 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr geöffnet sind, wird eine Verlängerung im Einzelfall und in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit des Personals geprüft. 8. Wie steht der Senat dazu, Spätschwimmen flächendeckend in den Hallenbädern anzubieten? Zu 8.: Da die vorhandene Wasserfläche begrenzt ist, besteht eine Konkurrenzsituation zwischen den unterschiedlichen Nutzerinteressen (Öffentlichkeit, Schulen, Horte/Kitas, Vereine), mit gleichzeitig steigendem Bedarf bei allen Nutzergruppen. Seite 3 von 3 Die BBB sind gesetzlich verpflichtet – neben dem öffentlichen Badebetrieb – unentgeltlich Wasserflächen für den obligatorischen Schwimmunterricht der Schulen, für Kindertagesstätten sowie für Vereine im Rahmen ihres schwimm- und wassersportlichen Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetriebes zur Verfügung zu stellen. Vereine benötigen Wasserfläche in den späten Nachmittags- und vorrangig in den Abendstunden . Deshalb ist es nicht möglich, auch wenn es gerade im Interesse der berufstätigen Besucherinnen und Besucher, flächendeckend in allen Hallenbädern Spätschwimmen anzubieten. Berlin, den 05. Juli 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport