Drucksache 18 / 15 397 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 20. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2018) zum Thema: Bußgeldbewehrte Verstöße gegen das Waffengesetz und Antwort vom 29. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15397 vom 20. Juni 2018 über Bußgeldbewehrte Verstöße gegen das Waffengesetz ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verstöße gegen § 42a Absatz 1 Nr. 3 Waffengesetz wurden in Berlin zwischen dem 01.01.2015 bis zum 20.06.2018 festgestellt (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 1.: Die zur Bearbeitung bußgeldbewehrter waffenrechtlicher Verstöße zuständige Stelle der Polizei Berlin (Landeskriminalamt - LKA 551) verzeichnet im Sinne der Anfrage folgende Fallzahlen: Jahr Anzahl der Neuverfahren 2015 1.164 2016 1.387 2017 1.430 2018 718 Quelle: Fachverfahren NOWI Stand: 20. Juni 2018 2. Wie verteilen sich die unter Frage 1.) genannten Verstöße auf die einzelnen Bezirke (erbitte nach Jahr und Bezirk gesonderte Darstellung)? Zu 2.: Eine Aufschlüsselung nach Bezirken ist im Rahmen des vorliegenden Datenbestandes technisch nicht möglich. 3. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden gemäß § 53 Absatz 1 Nr. 21a Waffengesetz wegen der unter Frage 1.) genannten Verstößen gegen § 42a Absatz 1 Nr. 3 Waffengesetz zwischen dem 01.01.2015 und dem 20.06.2018 eingeleitet (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Seite 2 von 3 Zu 3.: In allen zu 1. genannten Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Anzahl der Neuverfahren entspricht somit der Anzahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren . 4. In wie vielen der unter Frage 3.) genannten Verfahren wurde zwischen dem 01.01.2015 und dem 20.06.2018 wegen eines Verstoßes gegen § 42a Absatz 1 Nr. 3 Waffengesetz ein Bußgeldbescheid erlassen und in jeweils welcher Höhe wurde eine Geldbuße festgesetzt (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 4.: Jahr Anzahl der Bußgeldbescheide 2015 689 2016 781 2017 766 2018 237 Quelle: Fachverfahren NOWI Stand: 20. Juni 2018 Eine statistische Abbildung der Höhe der festgesetzten Geldbußen ist nicht möglich. Allgemein ist zu berücksichtigen, dass sich die Höhe des Bußgelds nach den Umständen des Einzelfalls richtet; ein Bußgeldkatalog, wie er aus dem Straßenverkehrsrecht bekannt ist, existiert nicht. In der Praxis wurden in der Vergangenheit Geldbußen zwischen 50 und 1.500 € festgesetzt; für die Zuwiderhandlung eines erwachsenen , erwerbstätigen (Erst-)Täters, der fahrlässig handelt, wird in der Regel eine Geldbuße in Höhe von 300 € festgesetzt. 5. In wie vielen Fällen wurde gegen die unter Frage 4.) erlassenen Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 5.: Jahr Anzahl der Einsprüche 2015 74 2016 67 2017 47 2018 14 Quelle: Fachverfahren NOWI Stand: 20. Juni 2018 6. In welcher Höhe konnten die unter Frage 4.) festgesetzten Geldbußen realisiert bzw. beigetrieben werden (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 6.: Jahr Bußgeld (Forderung) in Euro Bußgeld (Zahlung) in Euro 2015 210.700,12 178.770,36 2016 236.471,69 180.769,50 2017 221.670,75 127.845,11 2018 70.943,50 24.643,51 Quelle: Fachverfahren NOWI Stand: 20. Juni 2018 Zu einem nicht unerheblichen Teil werden Zahlungserleichterungen (insbesondere Ratenzahlungen) gewährt, so dass die obigen Angaben der Zahlungsstände nicht abschließend sind. Die Zahlungseingänge werden fortgeschrieben. Seite 3 von 3 7. Wie viele der unter Frage 3.) genannten Verfahren wurden eingestellt (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 7.: Jahr Anzahl der Einstellungen 2015 377 2016 445 2017 362 2018 146 Quelle: Fachverfahren NOWI Stand: 20. Juni 2018 Berlin, den 29. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport