Drucksache 18 / 15 398 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 20. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2018) zum Thema: Wartehalleninfrastruktur an den Haltestellen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und Antwort vom 03. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 398 vom 20. Juni 2018 über „Wartehalleninfrastruktur an den Haltestellen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)“ ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung berücksichtigt. 1. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beabsichtigen, den Betrieb und die werbliche Vermarktung der Wartehalleninfrastruktur an ihren Haltestellen im Bus- und Trambereich neu zu vergeben und haben diesbezüglich ein Ausschreibungsverfahren am 23. März 2018 gestartet, so dass im Rahmen der europaweiten Bekanntmachung zwei Lose ausgeschrieben wurden: Ein Los für Vermarktung der in den Wartehallen integrierten Werbevitrinen mit der Option für den Bieter, auch etwaige Glasbrucharbeiten zu beseitigen sowie ein weiteres Los für die Reinigung der Glasflächen in bzw. an den Wartehallen; wie der Bekanntmachung zu entnehmen war, sollen die neuen Verträge zum 1. Januar 2019 in Kraft treten, hält der Senat dies für realistisch? Zu 1.: Die BVG AöR teilt mit, dass im Vergabeverfahren über die werbliche Nutzung von Wartehallen und Beseitigung von Glasbruchschäden sowie Reinigung die Zuschlagserteilung im Dezember 2018 geplant ist. Insoweit erscheint aus Sicht des Senats ein Inkrafttreten der Verträge zum 1. Januar 2019 realistisch. 2. Während deutschlandweit üblicherweise Neuerrichtung bzw. Modernisierung von Wartehallen, Reinigungs -, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen in Verbindung mit den Werberechten an den Wartehallen in einem Paket ausgeschrieben werden, um die entsprechenden Synergien aus einer Kombination zu realisieren, hat sich die BVG für eine Aufteilung auf einzelne Lose entschieden - warum? Zu 2.: Die BVG AöR teilt mit, vor der Ausschreibung eine Markterkundung durchgeführt zu haben. Sowohl das Ergebnis dieser Markterkundung als auch die Erfahrungen der BVG in der Vergangenheit haben zu der jetzigen Losaufteilung geführt. 3. Wie soll zukünftig die Instandhaltung der Wartehallen und die Reparatur der Wartehalleninfrastruktur organisiert bzw. zum 1. Januar vergeben werden, wenn derzeit nur die Vermarktung mit optionaler Glasbruchbeseitigung sowie die Glasreinigung ausgeschrieben worden sind? Wer wird für die Reparatur und den Betrieb der Wartehalleninfrastruktur zuständig bzw. verantwortlich sein? - 2 - 4. Wie und von wem sollen zukünftig die unterschiedlichen Dienstleister im Haltestellenbereich koordiniert werden, wenn es nicht mehr einen verantwortlichen Vertragspartner gibt wie bisher, sondern möglicherweise drei bis vier Vertragspartner, also einen Vermarkter für die Werbevitrinen sowie je einen Dienstleister für Glasbruchreparatur, Reinigung der Glasflächen und die Reparatur /Instandhaltung? Zu 3. und 4.: Die BVG AöR teilt mit, dass für den Betrieb, die Instandhaltung und die Koordinierung entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. 5. Wie soll die Qualität des Fahrgastkomforts an den Bus-/Tramhaltestellen sichergestellt und noch weiter verbessert werden? Zu 5.: Die BVG AöR teilt mit, dass die Ansprüche der BVG an eine gute Qualität und stetige Verbesserung auch für die Wartehalleninfrastruktur gelten. 6. Wie viele Arbeitsplätze sind infolge der Neuausschreibung der Wartehallenverträge bei dem derzeitigen Vertragspartner der BVG von der Neuausschreibung betroffen? Zu 6.: Die BVG AöR teilt mit, dass aufgrund der zu beachtenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des derzeitigen Vertragspartners keine Angaben dazu gemacht werden können. 7. Was beabsichtigt der Senat bzw. die BVG zur Sicherung bzw. zum Erhalt dieser Arbeitsplätze zu tun? Wird es wie bei der Privatisierung der BVG-Werbetochter „VVR Berek“ im Jahr 2006 Arbeitsplatzund Beschäftigungsgarantien für die betroffenen Mitarbeiter geben? Zu 7.: Die BVG AöR sieht aktuell keine Gefährdung von Arbeitsplätzen. 8. In welchem Verfahrensstand befindet sich derzeit das zuvor genannte Ausschreibungsverfahren? Zu 8.: Die Ausschreibung wurde veröffentlicht. Die Teilnahmeanträge liegen vor. 9. Wie beabsichtigt die BVG die Wartehalleninfrastruktur zukünftig zu modernisieren bzw. dem gestiegenen Bedarf an Fahrgastinformationen und Fahrgastservices anzupassen? Zu 9.: Hierzu verweist die BVG AöR auf die Antwort der Frage 5. 10. Ist eine vollständige Erneuerung der Wartehallen geplant? Wenn ja, wann soll diese durch wen und in welchem Zeitrahmen erfolgen? 11. Wann wird ggf. eine Modernisierung der Wartehallen ausgeschrieben? Gibt es hierfür bereits ein Konzept? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht? Zu 10. und 11.: Die BVG AöR teilt mit, dass eine Erneuerung der Wartehallen dann vorgenommen wird, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll ist. 12. Wie soll ggf. die Finanzierung des Austausches der Wartehalleninfrastruktur erfolgen, wenn diese nicht mehr Gegenstand von sog. Stadtmöblierungsverträgen sind, also durch Werbung refinanziert werden? Zu 12.: Eine Finanzierung der Wartehalleninfrastruktur durch Werbeeinnahmen ist nach wie vor möglich. Das Land Berlin hat mit der BVG AöR einen öffentlichrechtlichen Vertrag über die Werbung in und an Wartehallen geschlossen, wonach die BVG AöR die Wartehallen selbst oder durch einen Dritten im Wege der Werbung vermarkten darf. Von den erzielten Einnahmen soll der Erhalt des Wartehallenbestands finanziert werden. Dies umfasst die Reinigung, Instandhaltung, ggf. den Austausch und den Neubau von Wartehallen. - 3 - 13. Welche Vergabekriterien legt die BVG bzw. der Senat für die laufenden bzw. noch bevorstehenden Vergabeverfahren im Bereich der Wartehalleninfrastruktur neben dem bisher in der Bekanntmachung einzig genannten Kriterium „Preis“ zugrunde? 14. Ist es beabsichtigt, Vergabekriterien wie Soziale Sicherheit/Arbeitsplätze, Nachhaltigkeit/ Umweltschutz , Standortfaktoren für Berlin oder Innovationskraft zu berücksichtigen? Wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht? Zu 13. und 14.: Die BVG AöR teilt mit, dass mit der Bekanntmachung zum laufenden Vergabeverfahren auch die Vergabekriterien „Konzept“, „Werbeumfang“ und „Kostenbewusstsein “ veröffentlicht wurden. 15. In welcher Form wurde die Ausschreibungskonzeption zuvor zwischen dem Senat und der BVG abgestimmt? Welche Senatsverwaltungen waren daran zu welchem Zeitpunkt beteiligt? 16. In welcher Form wurden die Berliner Bezirke in die Entscheidung bzw. zum Vorgehen involviert? 17. Warum wurde das Abgeordnetenhaus bei einer derart relevanten Angelegenheit für die Zukunft des öffentlichen Personennahverkehrs und vor allem der Relevanz für das Berliner Stadtbild nicht im Vorwege beteiligt? Zu 15. - 17.: Das Recht zur Werbung in den Wartehallen des Bus- und Straßenbahnverkehrs der BVG AöR wurde wegen der mit der Wartehallenwerbung verbundenen Besonderheiten auf die BVG übertragen. Hierzu hat das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, mit der BVG AöR den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Werbung in und an Wartehallen geschlossen. Die BVG AöR führt die Vermarktung ihrer Werbeflächen an Wartehallen in eigener unternehmerischer Verantwortung durch. Hierzu gehört auch die Erstellung einer Ausschreibungskonzeption. Berlin, den 03. Juli 2018 In Vertretung Henner B u n d e ....................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe