Drucksache 18 / 15 403 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 20. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2018) zum Thema: Parkplätze am Bahnhof Mahlsdorf und Antwort vom 29. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15403 vom 20. Juni 2018 über Parkplätze am Bahnhof Mahlsdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kurzzeitparkplätze gibt es zwischen dem Bahnhof Mahlsdorf und dem Kreisverkehr Jaques- Offenbach-Platz? Antwort zu 1: Zwischen dem Bahnhof Mahlsdorf und dem Kreisverkehr Jacques-Offenbach-Platz gibt es 13 Kurzzeitparkplätze, davon ein Parkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde sowie zwei Stellplätze für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs und zwei Taxiplätze am Bahnhofsvorplatz. Zusätzlich gibt es direkt am Bahnhof Mahlsdorf bis zur Treskowstraße weitere fünf Kurzzeitparkplätze, die derzeit baustellenbedingt durch die Busse der BVG belegt sind. Frage 2: Wie viele Parkplätze gibt es auf dem P + R Parkplatz auf der Hönower Straße? Antwort zu 2: Auf dem P+R-Parkplatz an der Hönower Straße befinden sich 59 Stellplätze, davon zwei Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde. Frage 3: Welche Möglichkeiten bestehen, die zulässige Parkzeit zu reduzieren? 2 Antwort zu 3: Die zulässige Parkzeit kann durch ein Zusatzzeichen zum Zeichen 314 – Parken vorgegeben werden. So schreibt zum Beispiel ein Zusatzzeichen mit Bild 318 (Parkscheibe) und einer Angabe der Stundenzahl das Parken mit Parkscheibe und dessen zulässige Höchstparkdauer vor. Die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden entscheiden im Einzelfall, welche Höchstparkdauer auf dem Zusatzzeichen angeordnet wird. Entscheidungskriterien sind hierbei die Höhe des Parkdrucks sowie die Konkurrenz verschiedener Nutzergruppen um die wenigen freien Stellplätze (beispielsweise Bewohner, Kunden und Beschäftigte städtischer Quartiere). Berlin, den 29.06.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz