Drucksache 18 / 15 407 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 21. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2018) zum Thema: Hochschule als öffentlicher Raum (II): Videoüberwachung an Berliner Hochschulen und Antwort vom 06. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Frau Abgeordnete Anja Schillhaneck (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15407 vom 21. Juni 2018 über Hochschule als öffentlicher Raum (II): Videoüberwachung an Berliner Hochschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Einbeziehung der Hochschulen beantworten kann. Daher wurden die staatlichen Hochschulen im Land Berlin um Stellungnahme gebeten. 1. In der Antwort auf meine schriftliche Anfrage „Die Hochschule als öffentlicher Raum“ (18/12740) vom 16.11.2017 wurde dargelegt, an welchen Standorten und zu welchem Zweck Videoüberwachung an den Berliner Hochschulen verwendet werden. Sind seitdem weitere Videoüberwachungsanlagen hinzu gekommen ? Wenn ja, an welchen Standorten und zu welchem Zweck? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschulen auf. Zu 1.: An der Technischen Universität Berlin wurden neben den in der schriftlichen Anfrage 18/12740 aufgeführten Anlagen seitdem weitere Videoüberwachungsanlagen eingerichtet: Standort - Gebäude Zweck Geb. EB – Fitnessbereich Präventiv, Schutz von Gebäuden, Gegenständen, Verhinderung von Diebstahl Geb. A – Notausgang A, B Schranke, Haupteingang Außenkameras, Präventiv, Schutz von Gebäuden, Gegenständen , Verhinderung von Diebstahl Geb. H – Präsidialamt Eingangsüberwachung, Schutz der Personen, Präventiv, Schutz von Gebäuden, Gegenständen, Verhinderung von Diebstahl Geb. EB – Fachgebiet Fleck Eingangsüberwachung, Präventiv, Schutz von Gebäuden, Gegenständen, Verhinderung von Diebstahl Geb. ER – Ein-/Ausgänge Eingangsüberwachung, Präventiv, Schutz von Gebäuden, Gegenständen, Verhinderung von Diebstahl - - 2 Geb. EN – Treppenhaus, Schranken Zufahrtskontrolle für berechtigte PKW und Lieferfahrzeuge Kontrolle der vom Pfortenbereich nicht/schlecht einsehbaren Türen, Schutz des Gebäudes, Verhinderung von Vandalismus SG 7 – Eingang, Flurbereiche Präventiv, Schutz von Gebäuden, Gegenständen, Verhinderung von Diebstahl SPW – Flurbereich, Tennisplatz Außenkamera, Kontrolle zum Schutz des Platzes, Präventiv, Schutz von Gebäuden, Gegenständen, Verhinderung von Diebstahl Die in der Charité - Universitätsmedizin Berlin eingesetzten Videoüberwachungsanlagen sind der folgenden Auflistung zu entnehmen: Campus Standort Zweck CBB ECRC Sicherheit CBF Hubschrauberlandeplatz Sicherheit CBF Anlieferung Nordrampe Sicherheit CBF Zahnklinik Süd Schulung (Punktueller Einsatz im Seminarraum für Unterrichtszwecke) CBF Rettungsstelle Patienten-Monitoring CBF FEM Sicherheit CBF Röntgen & MRT Patienten-Monitoring CCM Wirtschaftshof BHH Sicherheit CCM Luisenstraße 9 Baufortschritt (online verfügbar) CCM Schwesternschule Schulung (punktuell zu Lernzwecken genutzt) CCM Schwesternschule Sicherheit CCM FEM Sicherheit CCM Museum Sicherheit CCM Museum Sicherheit CCM Rettungsstelle Patienten-Monitoring CCM Angiographie Patienten-Monitoring CCM Dermatologie Patienten-Monitoring CVK Mittelallee Sicherheit CVK BCRT Haus 0017 Sicherheit CVK Radioonkologie Patienten-Monitoring CVK Rettungsstelle Innere Patienten-Monitoring CVK Einfahrt Föhrer Str. Sicherheit CVK Alter Landeplatz Sicherheit CVK Landeplatz Parkhaus Sicherheit CVK Rettungsstelle Chirurgie Patienten-Monitoring CVK Südpassage Schrankenbedienung CVK Sonderisolierstation Patienten-Monitoring CVK Sylter Straße Schrankenbedienung sonstige Archiv Ordensmeister Straße Sicherheit CVK MRT Cluster Patienten-Monitoring CVK CT Cluster Patienten-Monitoring CCM OP Lehre Cam - - 3 pus Ort Zweck An der Universität der Künste Berlin sind als videoüberwachte Bereiche die Zufahrt zum UNI.T und die Durchfahrt Konzertsaal/Ha 33 hinzugekommen (Grund: Einbruch). Folgende Hochschulen meldeten eine Fehlanzeige: Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Beuth-Hochschule für Technik Berlin, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin, Hochschule für Musik „Hanns Eisler“, Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“, Kunsthochschule Berlin (Weißensee) - Hochschule für Gestaltung. 2. Wer entscheidet an den Hochschulen jeweils über den Einsatz von Videoüberwachungstechnik und auf welcher rechtlichen Grundlage? Haben die Hochschulen Satzungen oder andere durch die akademische Selbstverwaltung erarbeitete oder erlassene Regelungen zu Videoüberwachung und anderen technischen Überwachungseinrichtungen? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: An der Freien Universität Berlin ist das gesamte Antragsverfahren einschließlich des Genehmigungsprozesses detailliert festgelegt und in der Richtlinie für die Aufstellung und Betrieb von Einrichtungen zur Video-Überwachung dokumentiert. Die Richtlinie wurde nach dem üblichen Beteiligungsprozess (Personalvertretung, Datenschutzbeauftragte, IT- Beauftragte) vom Präsidium in Kraft gesetzt. An der Humboldt-Universität zu Berlin entscheidet die Leitung der jeweiligen Struktureinheit (Fakultät, Institut, Abteilung, Zentraleinrichtung) mit dem/der Behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universität unter rechtzeitiger Einreichung des Sicherheitskonzeptes und der Darlegung der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit über den Einsatz von Videoüberwachungstechnik. Die diesbezügliche Genehmigung erfolgt durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten über ein Mitbestimmungsverfahren mit dem Gesamtpersonalrat . Das Genehmigungsverfahren ist in der Dienstvereinbarung über die audiovisuellelektronische Beobachtung zwischen dem Gesamtpersonalrat und der Humboldt- Universität zu Berlin geregelt. Das Berliner Hochschulgesetz und das Berliner Datenschutzgesetz sind die diesbezüglichen Grundlagen. In der Charité - Universitätsmedizin Berlin ist der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen nach einer Dienstvereinbarung mit dem Gesamtpersonalrat und einer Konzernbetriebsvereinbarung mit dem Konzernbetriebsrat geregelt. Demnach unterliegt der Einsatz festgelegten Kriterien und bedingt einer Zustimmung von Gesamtpersonalrat, Konzernbetriebsrat und der behördlichen Datenschutzbeauftragten der Charité. An der Technischen Universität Berlin erfolgt der Einsatz von Videoüberwachungen punktuell im Rahmen der Gefahren- und Kriminalitätsabwehr. Es gibt keine Satzungen oder Regelungen zu Videoüberwachung und anderen technischen Überwachungseinrichtungen . Jede Installation wird im Einzelfall einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit in Zusammenarbeit mit der/dem Datenschutzbeauftragten unterzogen, die Entscheidung erfolgt bei Gebäuden, die sich im Eigentum der Technischen Universität Berlin befinden, durch die - - 4 Universität (Abteilung IV – Gebäude- und Dienstemanagement) selbst, bei Mietobjekten durch die Vermieterin oder den Vermieter. An der Universität der Künste Berlin entscheidet über den Einsatz von Videoüberwachungstechnik die Hochschulleitung auf der Grundlage der Dienstvereinbarung Videoüberwachung . Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin hat keine gesonderten Regelungen für die Videoüberwachung erlassen. Dies erscheint aufgrund des extrem eingeschränkten Umfangs der Videoüberwachung (keine Speicherung von Daten, lediglich Livebilder in Verbindung mit einer Gegensprechanlage an einer Parkplatzschranke) bislang auch nicht erforderlich . An der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ würde über den Einsatz von Videoüberwachungstechnik die Hochschulleitung entscheiden. Eine rechtliche Grundlage, z. B. eine Satzung , wurde bisher nicht erlassen. Es besteht derzeit kein Bedarf für eine generelle Regelung , weil bisher nur Livebilder aus den Veranstaltungsräumen an den Pfortendienst (bzw. am Standort Charlottenstraße in die Räume des Veranstaltungsmanagements) übertragen werden. An der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) - Hochschule für Gestaltung entscheidet über den Einsatz von Überwachungstechnik die Hochschulleitung unter Beteiligung der/des Datenschutzbeauftragten und des Personalrats. Des Weiteren sind „Regeln zur Videoüberwachung “ vom Akademischen Senat beschlossen wurden. Aufgrund nicht vorhandener Videoüberwachungsanlagen meldeten folgende Hochschulen hierzu eine Fehlanzeige: Beuth-Hochschule für Technik Berlin, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin, Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“. 3. Wie wird an den Hochschulen jeweils kenntlich gemacht, wo Videoüberwachung stattfindet, und wie ggfs. die Speicherdauer ist? Zu 3.: An der Freien Universität Berlin wird von der Antragstellerin oder vom Antragsteller angegeben , wie der überwachte Bereich gekennzeichnet ist bzw. wird. Diese Angaben, wie auch alle anderen Angaben, werden von den zuständigen Genehmigungsinstanzen, teilweise durch Begehungen vor Ort, geprüft. Üblicherweise werden entsprechende Piktogramm -Schilder so angebracht, dass der videoüberwachte Bereich deutlich erkennbar ist. Die Speicherdauer muss beim Antrag in jedem Fall angegeben werden und ist Teil der Dokumentation. An der Humboldt-Universität zu Berlin werden Videokameras und videoüberwachte Bereiche durch Piktogramme bzw. Aushänge gekennzeichnet. Die Speicherdauer wird nicht kenntlich gemacht. An der Charité - Universitätsmedizin Berlin sind die Orte, an denen Videoüberwachungsanlagen eingesetzt werden, mit Piktogrammen unter Angabe der verantwortlichen Stelle - - 5 gekennzeichnet. Die verantwortliche Stelle, für die Charité in der Regel der Geschäftsbereich Technik und Betriebe, erteilt Auskunft über die jeweilige Speicherdauer. Die maximale Speicherdauer ist in den internen Regelungen der Charité grundsätzlich auf 72 Stunden begrenzt. An der Technischen Universität Berlin werden bei der Installation von Kameras die videoüberwachten Bereiche mit entsprechenden Hinweisschildern gekennzeichnet. Die Kennzeichnung enthält keine Information darüber, ob eine Aufzeichnung oder lediglich eine Live -Übertragung stattfindet. An der Universität der Künste Berlin stellt die Dienststelle sicher, dass die Nutzerinnen und Nutzer eines Gebäudes über den Einsatz von Videoüberwachungssystemen informiert sind. Eine heimliche Überwachung ist ausgeschlossen, videoüberwachte Bereiche sind durch Hinweisschilder zu kennzeichnen (§ 3 Abs. 3 DV Videoüberwachung). Die Datenspeicherung erfolgt zeit- und/oder ereignisgesteuert. Aufgezeichnete Bilddaten werden längstens 14 Tage gespeichert (§ 5 Abs. 1 DV Videoüberwachung). Die Dienstvereinbarung ist im UdK-Anzeiger veröffentlicht und darüber hinaus für Hochschulangehörige im CMS intern zugänglich. An der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin findet eine Speicherung von Daten aus der Videoüberwachung nicht statt. Auf die Videoüberwachung wird mittels eines gut sichtbar angebrachten Hinweises hingewiesen. An der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) - Hochschule für Gestaltung wird durch Hinweisschilder am Ort des Einsatzes auf eine Videoüberwachung hingewiesen. Die Speicherdauer beträgt 48 Stunden, an Wochenenden 36 Stunden. An der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ ist die vorhandene Videoüberwachung hochschulöffentlich bekannt, auf sie wird aber nicht gesondert hingewiesen. Die Daten werden nicht gespeichert. Aufgrund nicht vorhandener Videoüberwachungsanlagen meldeten folgende Hochschulen hierzu eine Fehlanzeige: Beuth-Hochschule für Technik Berlin, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin, Hochschule für Musik „Hanns Eisler“. Berlin, den 6. Juli 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -