Drucksache 18 / 15 412 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 18. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2018) zum Thema: Linksextremismus in Berlin – Anschläge und Übergriffe auf das „Hotel Orania“ und Antwort vom 06. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 412 vom 18. Juni 2018 über Linksextremismus in Berlin – Anschläge und Übergriffe auf das „Hotel Orania“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Übergriffe auf das „Hotel Orania“ (Oranienstraße 40, 10999 Berlin) und seine Mitarbeiterschaft haben die Behörden seit seiner Eröffnung verzeichnet und welche Schäden sind dabei entstanden? (Aufstellung nach Deliktsart erbeten.) 2. In wie vielen Fällen wurde seit Eröffnung durch die Geschäftsführung des „Hotel Orania“ Strafanzeige aufgrund von Übergriffen und Sachbeschädigungen erstattet und wie viele Ermittlungsverfahren wurden mit welchem Ergebnis eingeleitet? (Aufstellung erbeten.) Zu 1. und 2.: Es erfolgt keine statistische Erfassung von Vorgängen unter der Begrifflichkeit Übergriff. Dem Senat liegen jedoch Erkenntnisse zu insgesamt 12 Strafermittlungsverfahren mit Bezug zum Hotel Orania vor, die sich seit der Eröffnung des Hotels im September 2017 bei den Strafermittlungsbehörden in Bearbeitung befanden oder aktuell befinden. Diese unterteilen sich in zehn Sachbeschädigungen zum Nachteil des Hotels sowie zwei Verstöße gegen das Versammlungsgesetz durch Abhalten nicht angemeldeter Versammlungen. Dabei wurde in acht Fällen durch Vertreter des Hotels Orania Strafanzeige erstattet. In vier Fällen wurden die Ermittlungen von Amts wegen aufgenommen. Eine Beantwortung hinsichtlich der jeweiligen Verfahrensausgänge sowie etwaiger Straftaten zum Nachteil der Mitarbeiterschaft des Hotel Orania ist dem Senat nicht möglich, da keine statistische Erfassung im Sinne der Anfrage erfolgt. 3. Wie hoch ist der Sachschaden, der durch Übergriffe auf das „Hotel Orania“ seit dessen Eröffnung entstanden ist? Zu 3.: Eine valide Benennung der Schadenshöhe ist dem Senat nicht möglich. 4. Welche Maßnahmen hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gemeinsam mit der Polizei Berlin unternommen, um den Geschehnissen am „Hotel Orania“ entgegenzuwirken? (Aufstellung erbeten.) Seite 2 von 3 Zu 4.: Eine gemeinsame Kommunikation zwischen Dienstkräften des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg und der Polizei Berlin sowie der Mitarbeiterschaft des Hotels Orania hat bisher nicht stattgefunden. Jedoch stehen Dienstkräfte des örtlich zuständigen Polizeiabschnitts (A 53) sowie des Polizeilichen Staatsschutzes im Landeskriminalamt Berlin seit der Eröffnung des Hotels Orania mit dessen Geschäftsführer in Kontakt, um Beratungs- sowie Sensibilisierungsgespräche durchzuführen. Im Zuge dessen wurden Objektschutzmaßnahmen initiiert, auf die aus polizeitaktischen Gründen nicht weiter eingegangen werden kann. Dienstkräfte des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg stehen ebenfalls mit dem Geschäftsführer zum Informationsaustausch in Verbindung. 5. Wie schätzt der Senat die Gefahr ein, dass Mieterbündnisse u.ä. durch linksautonome Kräfte unterwandert und instrumentalisiert werden und welche Erkenntnisse liegen hierzu vor? Zu 5.: Die Anschlussfähigkeit an breite Bevölkerungskreise ist ein wichtiges strategisches Ziel für Linksextremisten, insbesondere aus dem postautonomen Spektrum. Durch gemeinsame politische Arbeit sollen möglichst viele Menschen sensibilisiert werden für die vermeintlich grundlegenden Ursachen von gesellschaftlichen Krisen, Problemen und Fehlentwicklungen mit dem Ziel, sie auf diese Weise sukzessive für die Idee einer „Systemveränderung“ als Alternative zu den bestehenden Verhältnissen zu gewinnen. Aus diesem Grund streben unter anderem postautonome Gruppierungen an, revolutionäre Zielsetzungen mit erreichbaren Tagesforderungen zu verbinden. Themen wie Mietensteigerung, Verdrängung und Stadtumstrukturierung bieten sich in diesem Zusammenhang idealtypisch an, da sehr viele Menschen davon betroffen sind. Linksextremisten beteiligen sich jedoch nicht nur in Mieterbündnissen, mitunter organisieren sie diese, veranstalten Kampagnen und publizieren Broschüren zu den dargelegten Themen. 6. Wie wird von Behörden mit Ankündigungen und Bekennerschreiben zu gewaltbereiten Aktionen auf „indymedia“ und ähnlichen Plattformen umgegangen? Zu 6.: Soweit Veröffentlichungen im Internet den Anfangsverdacht einer Straftat begründen, werden seitens der Ermittlungsbehörden bei Kenntniserlangung Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sind die geschilderten Sachverhalte den Ermittlungsbehörden bereits bekannt, werden die Schreiben den jeweiligen Ermittlungsvorgängen zugeordnet. Es erfolgt eine Einschätzung zur Authentizität des Schreibens und eine Bewertung nach Hinweisen und Anhalten auf tatverdächtige Personen. Dies kann je nach Darstellung des konkreten Einzelfalls weitere Ermittlungsmaßnahmen nach sich ziehen. Bei Bekanntwerden von Sachverhalten die eine Gefährdungslage darstellen, werden diese umgehend bewertet um gegebenenfalls Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, der Erkenntnisverdichtung sowie der Identifizierung des Verfassers ergreifen zu können. 7. Welche Kenntnisse haben die Ermittlungsbehörden hinsichtlich der Identität des Nutzers „Kreuzberg al dente“ gewinnen können, welcher am 24.10.2017 auf der Plattform „indymedia“ ein Bekennerschreiber hinsichtlich eines Anschlags auf das „Hotel Orania“ formuliert hat und wurden hierzu entsprechende Ermittlungen zur Feststellung der Identität aufgenommen? (Wenn nicht, warum nicht?) Seite 3 von 3 Zu 7.: Dem Senat liegen bisher keine Erkenntnisse zu einem Nutzer mit dem Namen Kreuzberg al dente vor. Die polizeilichen Ermittlungen zur Identifizierung des Nutzers verliefen bisher ohne Erfolg. 8. Welche Kenntnis hat der Senat darüber, dass Straftaten gegen das „Hotel Orania“ in den Objekten Rigaer Straße 94 oder „KØPI 137“ vorbereitet wurden und werden? Zu 8.: Diesbezüglich liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 06. Juli 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport