Drucksache 18 / 15 416 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 18. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2018) zum Thema: Entwicklung der Wartezeiten in den Rettungsstellen der Berliner Krankenhäuser und Antwort vom 11. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15416 vom 18. Juni 2018 über Entwicklung der Wartezeiten in den Rettungsstellen der Berliner Krankenhäuser ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Wartezeiten in den Rettungsstellen der Berliner Krankenhäuser über die Jahre 2007/2008, 2012/2013 und 2017/2018 im Vergleich entwickelt (bitte Auflistung nach Krankenhäusern)? Zu 1.: Der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung liegen zu Wartezeiten keine Daten vor. Deshalb erfolgte eine Abfrage der 38 Berliner Notfallkrankenhausstandorte. In der vorgegebenen Zeit gab es 15 Rückmeldungen. Leider war es aufgrund der enggesetzten Fristen nur fünf Krankenhäusern möglich, die Frage zu beantworten. Bei der Auswertung der Antworten war festzustellen, dass die Kliniken aufgrund unterschiedlicher Erfassungs- und Dokumentationssysteme die Frage nicht einheitlich beantworten konnten. So wurden verschiedene Wartezeiten, wie zum Beispiel vom Eintreffen bis zur Ersteinschätzung oder vom Eintreffen bis zum Erstkontakt mit einer Pflegekraft oder bis zum Erstkontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt angegeben. Teilweise differenzierten die Kliniken diese Angaben noch nach dem Ergebnis der Ersteinschätzung beziehungsweise nach Fachdisziplinen. Eine Vergleichbarkeit der Wartezeiten ist daher weder im zeitlichen Verlauf noch zwischen verschiedenen Kliniken möglich. 2. Sind Konzepte des Senats und der Klinikbetreiber zur Verbesserung der Warte- und Behandlungszeiten geplant und wenn ja, welche? Zu 2.: Die Ursachen für Warte- und Behandlungszeiten sind vielfältig. Rund 70 % der Notfallpatientinnen und -patienten in Berliner Notaufnahmen verbleiben ambulant. - 2 - 2 Viele Patientinnen und Patienten suchen Notaufnahmen der Krankenhäuser auf, obwohl der ärztliche Notdienst der Kassenärztliche Vereinigung (KV) zuständig wäre. Die KV hat den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung auch außerhalb der Öffnungszeiten der Praxen. Wesentlich ist aber, dass dringend behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten rechtzeitig identifiziert und behandelt werden. Hierzu ist als Mindestmaßnahme eine strukturierte Ersteinschätzung der Patientinnen und Patienten mit einem validierten Ersteinschätzungssystem bei Erstkontakt sicherzustellen. Dies sehen bereits der Berliner Krankenhausplan 2016 und jetzt auch das gestufte Notfallsystem des G-BAs vor. Allerdings führt eine immer höhere Inanspruchnahme der Notaufnahmen durch leichter erkrankte Patientinnen und Patienten zu verlängerten Wartezeiten. Hier hat die Kassenärztliche Vereinigung Berlin die durch Vertragsärzte besetzten Notdienstpraxen an Notaufnahmen zu erweitern. Um diesen Prozess abgestimmt mit allen Akteuren durchzuführen , widmet sich aktuell das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V im Rahmen einer Arbeitsgruppe Notfallversorgung diesem Thema. 3. Wie viele zusätzliche Notfallpraxen für die ambulante Versorgung wurden seit deren Ankündigung im Januar 2017 eingerichtet. Wie viele Praxen sind an welchen Kliniken noch in Planung? Zu 3.: Nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung haben die 2017 eingerichteten 11 Notdienstpraxen in der Praxis ihre Funktion nicht erfüllt, weil die Notdienstpraxen nicht mit Vertragsärztinnen und -ärzten durch die KV besetzt wurden. Hierzu gibt es einen zweiten Anlauf durch die KV. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin), der die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung nach § 75 SGB V obliegt, um eine Stellungnahme gebeten, in der sie Folgendes mitteilt: Die KV Berlin hat neben der Notdienstpraxis am Unfallkrankenhaus Berlin Anfang April 2018 eine weitere mit Vertragsärztinnen und Vertragsärzten besetzte Notdienstpraxis am Jüdischen Krankenhaus eröffnet und hierzu eine Kooperationsvereinbarung mit dem Jüdischen Krankenhaus Berlin geschlossen. Die konzeptionellen Überlegungen der KV Berlin gehen davon aus, dass für eine flächendeckende Versorgung acht Notdienstpraxen erforderlich sind. Vor einer abschließenden Entscheidung der KV Berlin über die räumliche Verteilung der weiteren Notdienstpraxen möchte die KV Berlin die Gespräche der Arbeitsgruppe abwarten, deren Einsetzung des Gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V am 19.04.2018 beschlossen hat. Darüber hinaus teilt die KV Berlin mit, dass bei der Auswahl der weiteren Standorte von zentraler Bedeutung sei, dass die Notdienstpraxen der KV Berlin flächendeckend über das Stadtgebiet verteilt sind, das lokale Versorgungsbedürfnis berücksichtigt werde und Kooperationen mit Krankenhäusern geschlossen werden können, die eine dauerhafte Kooperationsbereitschaft erwarten lassen. Unter diesen Voraussetzungen können die Notdienstpraxen der KV Berlin dazu beitragen, ein Versorgungsangebot zu schaffen, das die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt verbessert und eine nachhaltige Entlastung der kooperierenden Krankenhäuser ermöglicht. - 3 - 3 4. Konnten die bereits eingerichteten zusätzlichen Notfallpraxen an den Kliniken eine Verbesserung /Entlastung der Rettungsstellen bewirken? Zu 4.: Das Jüdische Krankenhaus Berlin hat von einer guten Zusammenarbeit mit der im April 2018 eröffneten Notdienstpraxis am Standort und einer Entlastung der Notaufnahme berichtet . Die Besonderheit ist hier allerdings, dass sich ein Ärztenetzwerk am Standort aktiv einbringt. Dies ist leider nicht in allen Bezirken als Voraussetzung gegeben. Auch das Unfallkrankenhaus Berlin teilte mit: „… Die Einführung einer KV-Notdienstpraxis an Wochenenden und Feiertagen hat sich bewährt. Sie bringt eine deutliche Entlastung für unsere Rettungsstelle, weil ein Teil der Patientinnen und Patienten auch sehr gut von niedergelassenen Ärzten versorgt werden kann. Durch die Portalpraxis erfolgt die Behandlung der Patientinnen und Patienten schneller und gezielter. Vertragsärzte und die Kollegen der Klinik können sich zudem bei ihrer Arbeit austauschen und gegenseitig unterstützen . Auch davon profitieren die Patientinnen und Patienten.“ Berlin, den 11. Juli 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung