Drucksache 18 / 15 418 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 22. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2018) zum Thema: Atelierwohnungen in Pankow und Antwort vom 06. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 418 vom 22. Juni 2018 über Atelierwohnungen in Pankow Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er den Atelierbeauftragten für Berlin Dr. Martin Schwegmann sowie die Investitionsbank Berlin (IBB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Atelierwohnungen wurden im Bezirk Pankow seit 1990 mit öffentlichen Mitteln in den unterschiedlichen Programmen gefördert? (Bitte für die Ortsteile bzw. Altbezirke getrennt angeben) Antwort zu 1: Der Atelierbeauftragte teilt hierzu Folgendes mit: In Pankow wurden insgesamt 106 Atelierwohnungen (AW) mit öffentlichen Mitteln gefördert, davon im OT Prenzlauer Berg 55, im OT Pankow 14 und im OT Weissensee 37. 102 AW wurden mit dem Programm Soziale Stadterneuerung, drei AW (OT Weissensee) mit dem Programm Sozialer Wohnungsbau und eine AW (OT Prenzlauer Berg) mit dem Programm Wohnungspolitische Selbsthilfe gefördert. Frage 2: Wie lang waren bzw. sind die Bindungszeiträume dieser öffentlich geförderten Wohnungen? (Zu 1. und 2. bitte tabellarische Angabe des Förderbeginns, der Wohnungsanzahl und des Bindungszeitraumes incl. Ablaufdatum) 2 Antwort zu 2: Die IBB teilt hierzu Folgendes mit: Die Mietpreis- und Belegungsbindung besteht grundsätzlich bis zum Ablauf des 5. Jahres nach Ende der Auszahlung der Aufwendungszuschüsse, mindestens jedoch 20 Jahre nach mängelfreier Schlussabnahme. Dies gilt für alle geförderten Wohnungen. Für die Atelierwohnungen gibt es hier keine gesonderte Regelung. Der Atelierbeauftragte teilt hierzu Folgendes mit: Fertigstellung Vertragsende Bindungszeitraum in Jahren Anzahl AW Ortsteil 01.09.1999 31.07.2021 21 2 Pankow 01.02.2000 30.06.2023 23 2 Pankow 01.03.2002 31.12.2021 19 1 Pankow 01.11.2002 05.11.2022 20 4 Pankow 01.11.2001 31.03.2022 20 4 Pankow 01.03.2001 31.10.2023 22 1 Pankow 01.10.1999 01.08.2022 22 2 Prenzlauer Berg 01.10.2000 01.10.2020 20 1 Prenzlauer Berg 01.12.1996 k.A. k.A. 2 Prenzlauer Berg 01.07.2000 k.A. k.A. 5 Prenzlauer Berg 01.05.2000 01.05.2020 20 1 Prenzlauer Berg 01.05.2000 01.05.2020 20 1 Prenzlauer Berg 01.04.2000 01.05.2020 20 5 Prenzlauer Berg 01.02.2000 01.05.2020 20 3 Prenzlauer Berg 01.10.2000 30.04.2031 30 1 Prenzlauer Berg 01.05.1999 22.02.2019 19 2 Prenzlauer Berg 01.01.1999 30.06.2021 22 1 Prenzlauer Berg 01.09.1998 29.06.2025 26 1 Prenzlauer Berg 01.10.1997 30.08.2020 22 1 Prenzlauer Berg 01.04.2004 01.02.2024 19 2 Prenzlauer Berg 01.12.2003 01.09.2023 19 1 Prenzlauer Berg 01.07.2003 01.09.2024 21 1 Prenzlauer Berg 01.07.2003 15.08.2023 20 3 Prenzlauer Berg 01.05.2003 01.12.2024 21 1 Prenzlauer Berg 01.04.2003 01.12.2024 21 1 Prenzlauer Berg 01.07.2000 15.08.2020 20 2 Prenzlauer Berg 01.07.2002 01.05.2022 19 1 Prenzlauer Berg 01.11.2000 29.09.2019 18 5 Prenzlauer Berg 01.08.2001 01.06.2020 18 1 Prenzlauer Berg 01.07.2001 15.11.2027 26 6 Prenzlauer Berg 01.05.2001 01.08.2022 21 2 Prenzlauer Berg 3 01.11.2000 01.09.2020 19 3 Prenzlauer Berg 01.03.2000 k.A. k.A. 3 Weissensee 01.06.2005 30.06.2022 17 1 Weissensee 01.02.1999 28.02.2022 23 18 Weissensee 01.11.1998 k.A. k.A. 3 Weissensee 01.07.2003 31.08.2025 22 1 Weissensee 01.07.2002 30.06.2024 21 7 Weissensee 01.08.2001 30.06.2023 21 4 Weissensee Frage 3: Wie viele der gegenwärtig gebundenen Atelierwohnungen sind per Wohnungsmietvertrag, wie viele per Gewerbemietvertrag durch die KünstlerInnen angemietet? Antwort zu 3: Der Atelierbeauftragte teilt hierzu Folgendes mit: Laut aktuellem Kenntnisstand liegen folgende Vertragsverhältnisse vor: Gewerbemietverträge: 11 (in der Tabelle zu Frage 2 fett formatiert) Die restlichen Mietverträge sind in erster Linie Wohnungsmietverträge, wurden aber bisher nicht dezidiert erhoben. Dieses wird in Zukunft erfolgen und die Erhebungsergebnisse werden in laufende Prozesse integriert. Frage 4: Wie ist der Mechanismus der Bindungen (Belegung und/oder Mietpreis) vertraglich geregelt und was passiert nach Auslaufen der Bindungszeiträume? Antwort zu 4: Der Atelierbeauftragte teilt hierzu Folgendes mit: Freiwerdende Atelierwohnungen müssen dem Atelierbüro von den Hausverwaltungen/ Eigentümerinnen bzw. Eigentümern freigemeldet werden. Diese AW werden dann im Rahmen des zweimonatigen Ausschreibungsrhythmus des Atelierbüros öffentlich ausgeschrieben und durch den Atelierbeirat vergeben. Die Hausverwaltungen/ Eigentümerinnen bzw. Eigentümern werden jährlich vorab über die Terminplanung des Atelierbüros (Redaktionsschluss, Ausschreibung per E-Mail Newsletter an aktuell 8.518 ateliersuchende Künstlerinnen und Künstler, Besichtigungen, Bewerbungsschluss, Vergabesitzung des Atelierbeirats) informiert. Der Mietvertragsabschluss erfolgt über die Hausverwaltungen/ Eigentümerinnen bzw. Eigentümer. Für den Mietvertragsabschluss ist in der Regel (Wohnungsmietvertrag) ein Wohnberechtigungsschein (WBS) vorzulegen. Die fördervertraglich geregelte Mietobergrenze richtet sich nach der Wohnlage und dem aktuellen Mietspiegel. Die IBB teilt hierzu Folgendes mit: Die Mietpreis- und Belegungsbindung wird im dreijährigen Turnus geprüft, indem die Vermieterinnen und Vermieter aufgefordert werden, an das Bezirksamt die 4 entsprechenden Mieterlisten zu übersenden. Nach Bindungsende unterliegen die Wohnungen dem allgemein gültigen Mietrecht. Frage 4a-4c: a) In wie vielen Fällen ist im Bezirk Pankow in den Jahren 2016/17/18 nach Ende des Bindungszeitraumes von Atelierwohnungen eine abermalige Verlängerung der Förderung und Vereinbarung eines neuen Bindungszeitraumes gelungen? (Bitte für die Ortsteile bzw. Altbezirke getrennt angeben) b) In wie vielen Fällen ist im Bezirk Pankow in den Jahren 2016/17/18 eine Vermittlung von Ersatzatelierwohnungen durch den Senat für die jeweiligen KünstlerInnen nach Ende des Bindungszeitraumes von Atelierwohnungen gelungen? (Bitte für die Ortsteile bzw. Altbezirke getrennt angeben) c) In wie vielen Fällen ist im Bezirk Pankow in den Jahren 2016/17/18 nach dem Ende des Bindungszeitraumes von Atelierwohnungen keine Lösung gefunden worden und die jeweiligen KünstlerInnen mussten ihre künstlerische Tätigkeit schlimmstenfalls aufgeben? (Bitte für die Ortsteile bzw. Altbezirke getrennt angeben) Antwort zu 4a-4c: Der Atelierbeauftragte teilt hierzu Folgendes mit: Bisher sind keine Bindungen im Bezirk Pankow ausgelaufen. Frage 5: Wie ist die Lage insgesamt beim Angebot von Atelierwohnungen, insbesondere für KünstlerInnen, die einen Wohnberechtigungsschein haben? Antwort zu 5: Der Atelierbeauftragte teilt hierzu Folgendes mit: In der Regel ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) Voraussetzung für die Anmietung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Atelierwohnung. Zum Abschluss eines Gewerbemietvertrages wird kein WBS benötigt. Frage 6: Welche Rolle spielen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die BIM, die berlinovo und andere landeseigene Unternehmen bzgl. des Angebotes an Atelierwohnungen? Antwort zu 6: Der Atelierbeauftragte teilt hierzu Folgendes mit: Von berlinweit 218 Atelierwohnungen zählen 23 zum Bestand von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Im Bezirk Pankow gibt es keine Atelierwohnungen im Bestand einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Frage 7: In welchen Neubauprojekten des Landes Berlin wurden in den Jahren 2016/17/18 Atelierwohnungen eingebaut? Wie sind die jeweiligen Mietkonditionen, wie sieht die Förderung aus und wie sind die Bindungszeiträume? 5 Antwort zu 7: Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung wird der Neubau von Miet- und Genossenschaftswohnungen insbesondere für einkommensschwache Haushalte gefördert. Die früheren Wohnungsbauförderbestimmungen WFB 2014 und WFB 2015 sowie die aktuellen WFB 2018 sehen keine dezidierte Förderung von Atelierwohnungen vor. Frage 8: Welche Strategie verfolgt der Senat, das Angebot an Atelierwohnungen künftig auszubauen? Antwort zu 8: Im Laufe des Jahres 2018 wurden mehrere Gespräche zwischen der Senatorin und Mitarbeitern/innen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, dem Atelierbeauftragten und dem Leiter des Atelierbüros im Kulturwerk des bbk mit dem Ziel geführt, Fördermöglichkeiten für den Bau von Atelierwohnungen im Berliner Landeshaushalt 2020/2021 zu schaffen. Berlin, den 06.07.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen