Drucksache 18 / 15 420 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 22. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2018) zum Thema: „Freihändige Vergabe eines WLAN-Hotspots durch die Olympiastadion GmbH?“ und Antwort vom 05. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15420 vom 22. Juni 2018 über Freihändige Vergabe eines WLAN-Hotspots durch die Olympiastadion GmbH? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass die Olympiastadion GmbH die Kündigung und Neuvergabe ihres WLAN- Hotspots ohne Ausschreibung durchgeführt hat? 6. Welche fachlichen Gründe gab es für die Neuvergabe? Zu 1. und 6.: Die Olympiastadion Berlin GmbH (OStaBG) hat den Bestandsvertrag zum vorhandenen Wireless LAN (WLAN) (das nur in den VIP-Bereichen vorhanden war) fristgerecht gekündigt. Da eine ganzheitliche Lösung für das Olympiastadion Berlin (WLAN in allen Bereichen ) angestrebt wird, wurden verschiede Unternehmen um die Erstellung von entsprechenden Konzepten gebeten. Im Ergebnis wurde ein Gestattungsvertrag geschlossen. Das Investment liegt beim künftigen Betreiber, der nicht die OStaBG ist. 2. Ist die Olympiastadion GmbH an die Vergaberegelungen des Landes Berlin gebunden? Zu 2.: Ja. 3. War hier eine öffentliche Ausschreibung nötig? Zu 3.: Nein. Der abgeschlossene Konzessionsvertrag (Gestattungsvertrag) konnte im Wege einer freihändigen Vergabe beauftragt werden. Der maßgebliche Schwellenwert für die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens von derzeit 5,548 Millionen EUR wurde nicht erreicht. Unterhalb dieses Schwellenwerts besteht keine Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung von Konzessionsverträgen. 4. Ist die Neuvergabe unter den Wertgrenzen der Freihändigen Vergabe geblieben? Seite 2 von 2 Zu 4.: Die Wertgrenzen der Freihändigen Vergabe sind nicht einschlägig, da es sich vorliegend um eine Dienstleistungskonzession handelt, für die die Wertgrenzen keine Anwendung finden. 5. Für welchen Anbieter hat man sich entschieden? Zu 5.: FREE MEE GmbH & Co.KG. 7. Wie lange läuft der neue Vertrag? Zu 7.: Der Gestattungsvertrag wurde bis zum 30.6.2025 abgeschlossen. Berlin, den 05. Juli 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport