Drucksache 18 / 15 421 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 22. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2018) zum Thema: zum Tegeler Fließ und Antwort vom 02. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15421 vom 22. Juni 2018 über zum Tegeler Fließ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: 1.a Existiert ein berlinspezifischer Bewirtschaftungsplan bzw. Teilbewirtschaftungsplan nach § 83 WHG zur Bewirtschaftung der Berliner Gewässer? 1.b Wenn ja, welche Maßnahmen werden dort für das Tegeler Fließ benannt? 1.c Wenn nein, warum existiert ein solcher Plan nicht? Frage 2: 2.a Existiert ein berlinspezifisches Maßnahmenprogramm nach § 82 WHG? 2.b Wenn ja, welche Bewirtschaftungsziele werden dort für das Tegeler Fließ benannt? 2.c Wenn nein, warum existiert ein solches Programm nicht? Antwort zu 1 und 2: Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm entsprechend dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dort §§ 83 und 82 für die Flussgebietseinheit Elbe, wurden in Berlin durch einen ergänzenden Länderbericht und Gewässerentwicklungskonzepte untersetzt (s. auch Antwort zu Frage 5). Entsprechend der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist das Bewirtschaftungsziel für das Tegeler Fließ der gute ökologische Zustand, der durch eine Annäherung an das Leitbild/Referenzgewässer (hier Typ 11: organisch geprägter Bach) zu erreichen ist. Im Gewässerentwicklungskonzept für das Tegeler Fließ wurden abschnittsweise differenziert Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur unter Berücksichtigung vorhandener Nutzungen und naturschutzfachlichen Anforderungen abgeleitet. Hierzu gehören u.a. die Herstellung der Durchgängigkeit, der Erhalt und die Entwicklung naturnaher Sohl- und Uferstrukturen und die Anpassung der Unterhaltung. 2 Frage 3: 3.a Existiert ein berlinspezifischer Risikomanagementplan bzw. Teilplan nach § 75 WHG? 3.b Wenn ja, welche Maßnahmen werden dort für das Tegeler Fließ benannt? 3.c Wenn nein, warum existiert ein solcher Plan nicht? Antwort zu 3: Nach § 75 WHG (Art. 7 Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie - HWRM-RL) wird für Gewässer mit potenziellen signifikanten Hochwasserrisiken ein Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan) erstellt. Inhalt des HWRM-Plans sind angemessene und an das gefährdete Gebiet angepasste Ziele und Maßnahmen, mit denen die Hochwasserrisiken reduziert werden können. Grundlage für den HWRM-Plan bilden die durchgeführte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) sowie die erstellten Hochwassergefahren- und -risikokarten (§§ 73, 74 WHG; Art. 4, 5 und 6 HWRM-RL). Der HWRM-Plan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurde auf Ebene der Flussgebietseinheit gemeinsam mit allen Bundesländern der FGG Elbe erstellt. Inhalte des HWRM-Plans sind u. a. die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos. Darüber hinaus erfolgt eine Auswertung der Gefahren- und Risikokarten. Diese Auswertung ist die Grundlage für die Bestimmung der angemessenen Ziele des HWRM- Plans. Es folgt eine Zusammenfassung der Maßnahmen und eine Festlegung der Rangfolge, die auf die Verwirklichung der Ziele des HWRM-Plans abzielt. Die Maßnahmen berücksichtigen alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Regeneration und Wiederherstellung. Er enthält angemessene und an das gefährdete Gebiet angepasste Ziele und Maßnahmen. Für das Tegeler Fließ besteht ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko, es wurden Gefahren- und Risikokarten und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Diese sind: Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den Raumordnungs- und Regionalplänen, Festsetzung bzw. Aktualisierung der Überschwemmungsgebiete und Formulierung von Nutzungsbeschränkungen nach Wasserrecht, hochwasserangepasster Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Erstellung von Konzeptionen, Studien und Gutachten, Gewässerentwicklung- und Auenrenaturierung, Aktivierung ehemaliger Feuchtgebiete, Freihaltung des Hochwasserabflussquerschnitts durch Gewässerunterhaltung und Vorlandmanagement, Einrichtung bzw. Verbesserung des Hochwassermeldedienstes und Verhaltensvorsorge. Frage 4: 4.a Existiert ein Hochwasserschutzplan nach § 65a BWG? 4.b Wenn ja, welche Maßnahmen werden dort für das Tegeler Fließ benannt? 4.c Wenn nein, warum existiert ein solcher Plan nicht? Antwort zu 4: Der HWRM-Plan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe entspricht dem Hochwasserschutzplan nach § 65 Berliner Wassergesetz (BWG) und wurde für die gesamte Flussgebietseinheit Elbe aufgestellt (siehe § 65a Abs. 3 BWG). 3 Frage 5: 5.a Existiert ein Pflege- und Entwicklungsplan nach § 4 Abs. 2 der "Verordnung zur Sicherung des Tegeler Fließes als Teil des Natura 2000-Gebietes 'Tegeler Fließtal'"? 5.b Wenn ja, welche Maßnahmen werden dort benannt? 5.c Wenn nein, warum existiert ein solcher Plan noch nicht? Antwort zu 5: Es liegt ein gemeinsamer Pflege- und Entwicklungsplan/Managementplan für das Landschaftsschutzgebiet und für das Naturschutzgebiet Tegeler Fließ im Bezirk Reinickendorf von Berlin vor. Dieser wird für das eigentliche Gewässer Tegeler Fließ durch das Gewässerentwicklungskonzept Tegeler Fließ ergänzt. Gewässerentwicklungskonzepte sind ein Instrument zur Umsetzung der WRRL und gleichzeitig der konkrete Managementplan für das Fließ gemäß der EU-Richtlinie zu Flora, Fauna, Habitat (FFH-Richtlinie). Die Pläne bauen aufeinander auf und ergänzen sich. Im Managementplan werden für jede Teilfläche die Erhaltungs- und Entwicklungsziele und die Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgelegt. Es handelt sich um eine Vielzahl von einmaligen und kontinuierlichen Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung des Erhaltungszustands der vorkommenden Lebensraumtypen und Populationen der Arten gemäß FFH-Richtlinie. Darüber hinaus sind auch die Ziele und Maßnahmen für die Erholung, Besucherlenkung und Landnutzung enthalten. Das Gewässerentwicklungskonzept definiert Entwicklungsziele und leitet potenzielle Maßnahmen für das Gewässer Tegeler Fließ ab. Die Pflege und Unterhaltung der Gewässer nimmt eine zentrale Position bei der Verbesserung ihrer ökologischen Qualität ein. Das Gewässerentwicklungskonzept ist Grundlage für die Gewässerunterhaltung. Es hat die Herausforderung zu bewältigen, neben der klassischen Sicherung des Wasserabflusses gleichberechtigt dem Ziel zu dienen, die Gewässerabschnitte sowie ihre Auen naturnah zu entwickeln. Frage 6: 6.a Wurden vor Festsetzung des Fließtals als Natura-2000-Gebiet bzw. als Überschwemmungsgebiet strategische Umweltprüfungen durchgeführt? 6.b Wenn ja, was waren die Ergebnisse? 6.c Wenn nein, warum wurden keine Prüfungen vorgenommen? Antwort zu 6: Im Zusammenhang mit der Festsetzung des Fließtals als Natura-2000-Gebiet wurde keine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Festsetzungen als Natura-2000-Gebiet fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vgl. § 1 UVPG). Für den HWRM-Plan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurde eine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Eine Maßnahme des HWRM-Plans ist die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten; somit wurde eine strategische Umweltprüfung für Überschwemmungsgebiete durchgeführt. Die zusammenfassende Umwelterklärung der strategischen Umweltprüfung zum „Hochwasserrisikomanagementplan gem. § 75 WHG bzw. Artikel 7 der Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken für den 4 deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe“ kann unter: https://www.fggelbe .de/tl_files/Downloads/HWRM_RL/anh/hwrmp/Ergebnisse- 2015/Umwelterklaerung_HWRMP.pdf abgerufen werden. Frage 7: Welchen Inhalt hat die Steuerungsvereinbarung zwischen dem Senat und den Berliner Wasserbetrieben vom 23.12.1997 zur Regulierung der Wehrklappe an der OWA in Tegel? Antwort zu 7: Die Übernahmevereinbarung vom 23.12.1997 regelt die Übernahme der Phosphateliminierungsanlagen Tegel und Beelitzhof und deren Weiterbetrieb als Oberflächenwasseraufbereitungsanlagen auf eigene Rechnung durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB). Die Zulaufsituation ist Gegenstand des § 4 der Anlage 1 der Oberflächenwasser- Aufbereitungsanlage (OWA - Tegel betreffend). Hier heißt es: „Die OWA Tegel hat die Aufgaben, das durch Nordgraben und Tegeler Fließ zugeführte Wasser bis zu einer Menge von 5m3/s (kurzzeitig bis 6 m3/s) aufzubereiten. Ziel der Aufbereitung ist es, dem Zuflusswasser die mitgeführten Phosphate und Trübstoffe durch die Verfahrenskombination Fällung, Flockung, Sedimentation und Filtration zu entziehen. Das so aufbereitete Oberflächenwasser wird aus der OWA Tegel über den Nordgraben und das Tegeler Fließ in den Tegeler See eingeleitet. Das über die Aufbereitungskapazität hinaus der OWA Tegel zufließende Oberflächenwasser wird ohne weitere Behandlung, soweit technisch möglich, durch die beiden bestehenden Seeleitungen am Tegeler See vorbeigeführt und in die Oberhavel eingeleitet. Sind alle technisch möglichen Reinigungs- und Aufbereitungssysteme ausgelastet, wird die darüberhinausgehende Wassermenge unbehandelt über die Wehrklappe in den Tegeler See abgeleitet.“ Berlin, den 02.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz