Drucksache 18 / 15 422 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 22. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2018) zum Thema: Sanierung und kein Ende in Sicht? Die Sporthalle in der Cyclopstraße wird zum BER von Wittenau! und Antwort vom 09. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15422 vom 22. Juni 2018 über Sanierung und kein Ende in Sicht? Die Sporthalle in der Cyclopstraße wird zum BER von Wittenau! ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann sind die Flüchtlinge in der Sporthalle in der Cyclopstraße ausgezogen? Zu 1.: Der Freizug der Sporthalle fand am 20.03.2017 statt. Die anschließende Beräumung war am 08.04.2017. 2. a Wann gab es die erste Begehung zur Ermittlung von Schäden in der Sporthalle und durch wen? Zu 2. a: Die Begehung fand am 12.04.2017 unter Beteiligung von Mitarbeitern der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten sowie Vertretern der Schule statt. 2. b Welche Schäden wurden festgestellt? Zu 2. b: Aufgrund der vorliegenden Schäden handelt es sich bei der Maßnahme um eine annähernd vollständige Sanierung. Im Einzelnen müssen beispielsweise die Toiletten und Duschanlagen, Wassereinläufe und Lüftung, das Dach und der Sportboden sowie die elektrischen Anlagen saniert werden. 3.a Wann wurde die Ausschreibung für die notwendigen Sanierungsarbeiten gestartet? Zu 3. a: Mit der Ausschreibung wurde im September 2017 gestartet. 3. b Wann wurde die Ausschreibung beendet? - - 2 Zu 3. b: Die Ausschreibungen erfolgen fortlaufend. Ausschreibungen für 2 Gewerke sind noch nicht abgeschlossen. Eine Ausschreibung für Elektroarbeiten ist gegenwärtig veröffentlicht . Die notwendige Dachsanierung wird nach Abschluss der Planung ausgeschrieben. 4. a Wann wurde mit den Arbeiten vor Ort begonnen? Zu 4. a: Mit der Umsetzung wurde im November 2017 begonnen. 4. b Wann werden die Arbeiten voraussichtlich abgeschlossen? Zu 4. b: Ein endgültiger Fertigstellungstermin kann erst nach Beauftragung einer Elektrofirma benannt werden. Vorbehaltlich kurzfristiger Vergabe der Elektroarbeiten und der Dachsanierung ist für September des Jahres 2018 die Fertigstellung geplant. 5. Wann wird die Sporthalle wieder der Schule und den Sportvereinen zur Nutzung übergeben? Zu 5.: Die Übergabe an den Nutzer ist für September 2018 geplant. 6. Welche Möglichkeiten der zeitlichen Beschleunigung des Verfahrens wurden durch die BIM geprüft? Zu 6.: Alle vergaberechtlichen Möglichkeiten zur zeitlichen Beschleunigung wurden durch die BIM GmbH geprüft. 7. Warum sind die bezirklichen Sporthallen in Reinickendorf im Gegensatz zu dieser Sporthalle schon lange wieder nutzbar? Zu 7.: Die Sanierung der Sporthallen hatte seitens der BIM GmbH eine sehr hohe Priorität. Ein Vergleich mit anderen Baumaßnahmen erfolgte nicht. 8. a Warum werden die von der Schließung betroffenen Sportvereine nicht in die Planungen mit einbezogen ? Zu 8. a: Die Planung von Sanierungsmaßnahmen obliegt grundsätzlich dem Eigentümer. Es handelt sich um eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes und keine Anpassung infolge veränderter Nutzeranforderungen. 8. b Inwieweit werden die Vereine über den aktuellen Stand informiert? Zu 8. b: Ansprechpartner für die Nutzung von Sporthallen sind die jeweiligen Schul- und Sportämter der Bezirke. - - 3 9. a Was ist mit dem in den Sporthallen gelagerten Eigentum der Sportvereine passiert? Zu 9. a: Die Sportvereine wurden vor der Belegung der Halle über die notwendige Beräumung des Eigentums informiert. Das bis zur Zwischennutzung nicht gesicherte Eigentum wurde in Containern gelagert. 9. b Hatten die Sportvereine nach Bekanntwerden der Schließung die Möglichkeit, ihr Eigentum aus den Hallen zu holen? 9. c Wenn nicht, ist es ihnen inzwischen wieder unversehrt zurückgegeben worden? Zu 9. b und c: Siehe Antwort zu 9. a. 10. a In welcher Form wird den Sportvereinen eine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung gestellt? Zu 10. a: Die Sportvereine haben die Möglichkeit, ihren Bedarf für die Nutzung von Sporthallen bei den jeweiligen Schul- und Sportämtern der Bezirke zu melden. Inwiefern hier einzelnen Sportvereinen individuelle Ausweichmöglichkeiten angeboten wurden, ist gegenwärtig nicht zu ermitteln. 10. b Wie wird diese angenommen? Zu 10. b: Siehe Antwort zu 10. a. Berlin, den 09. Juli 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie