Drucksache 18 / 15 428 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 25. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2018) zum Thema: Erfolg des „Schulversuchs berufsbegleitende Ausbildung Geflüchteter zu Erzieherinnen und Erziehern“ und Antwort vom 10. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15428 vom 25. Juni 2018 über Erfolg des „Schulversuchs berufsbegleitende Ausbildung Geflüchteter zu Erzieherinnen und Erziehern“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch schätzt der Senat die Zahl der Geflüchteten, die pädagogische Kompetenzen haben und so potenziell am „Schulversuch berufsbegleitende Ausbildung Geflüchteter zu Erzieherinnen und Erziehern“ teilnehmen könnten? Zu 1.: Im Rahmen der Zielgruppenermittlung zur Schulversuchskonzeption (mit Stand September 2017) wurde geschätzt, dass 20 bis 25 Prozent der Geflüchteten über potentiell in Deutschland verwertbare schulische und/oder berufliche Qualifikationen verfügen . Für die genannte Schätzung wurden Studienergebnisse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der IAB-SOEP-Migrationsstichprobe, des Mikrozensus , eine Befragung im Rahmen des „Bleiberechtsprogramms“ sowie von Early Intervention herangezogen. Diese Studien gaben lediglich Aussagen zum Qualifikationsniveau der Geflüchteten wieder. Wie viele der Geflüchteten explizit über eine Qualifikation mit pädagogischer Ausrichtung verfügen, konnte nicht stichhaltig nachvollzogen werden, da zum Konzeptionszeitpunkt nur wenige empirische Daten zu den mitgebrachten Qualifikationen von Geflüchteten vorlagen. Der Bildungsstand und die berufliche Qualifikation werden bei Ankunft in Deutschland nicht erfasst, da diese für das Asylverfahren nicht relevant sind. Aktuellere Auswertungen des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge für das Jahr 2017 spiegeln, dass deutschlandweit lediglich 2.710 Geflüchtete im Herkunftsland lehrenden Berufen nachgegangen sind (vgl. BAMF-Kurzanalyse 03/ 2018). Das sind 3,4 Prozent der Erstantragsteller/ -innen, die die Frage zur zuletzt ausgeübten Tätigkeit beantworteten. 2 2. Wie viele Geflüchtete nehmen aktuell am Schulversuch teil? Bitte nach Geschlecht aufgliedern. 3. Wie viele Geflüchtete befinden sich derzeit in „Phase 1“ des Versuchs? Wie viele haben insgesamt mit „Phase 1“ begonnen und wie viele haben diese abgeschlossen? 4. Wie viele Geflüchtete befinden sich derzeit in „Phase 2“ des Versuchs? Wie viele haben insgesamt mit „Phase 2“ begonnen und wie viele haben diese abgeschlossen? Zu 2. bis 4.: Für den zweiten Ausbildungsdurchgang ab August 2018 nehmen zum aktuellen Zeitpunkt 45 Geflüchtete an der ersten Schulversuchsphase (Qualifikationsvorbereitung) teil. Davon sind 24 Personen weiblich und 21 Personen männlich. Wie viele der 45 Geflüchteten im August 2018 mit der berufsbegleitenden Ausbildung beginnen können , hängt u.a. von noch nicht abgeschlossenen Eignungsprüfungen durch den Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit sowie von der Bestehensquote der Prüfung für das erforderliche Sprachniveau B 2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) ab. Im ersten Ausbildungsdurchgang des Schulversuchs nahmen im Februar 2018 10 Geflüchtete (davon 7 weiblich, 3 männlich) eine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher auf und gingen damit in die zweite Schulversuchsphase . 5. Wie viele Geflüchtete werden, nach Einschätzung des Senats, mit „Phase 3“ beginnen und wie viele Geflüchtete werden den Schulversuch, nach Einschätzung des Senats, erfolgreich abschließen? Zu 5.: Der Schulversuch gliedert sich in zwei Phasen: 1. Qualifikationsvorbereitende Maßnahmen, die die Akquise der potenziellen Auszubildenden , die Eignungsfeststellung, die Sprachförderung bis zum B 2-Niveau GER sowie die Pädagogische Orientierung beinhaltet; 2. dreijährige berufsbegleitende Erzieherausbildung; Eine „Phase 3“ ist im Schulversuchsverlauf nicht verankert. Eine Prognose zum erfolgreichen Verlauf der Ausbildung ist nicht möglich. 6. Welche Zahlungen sind wann im Zusammenhang mit dem „Schulversuch Berufsbegleitende Ausbildung Geflüchteter zu Erzieherinnen und Erziehern“ an die Regiestelle bei der Stiftung SPI Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ geflossen? Die Stiftung SPI - Geschäftsbereich Lebenslagen, Vielfalt & Stadtentwicklung wurde als Regiestelle im März 2017 beauftragt. Der Dienstleistungsauftrag umfasst die Aufgaben : - Durchführung der Akquise und Filtern von bis zu 150 Teilnehmenden in z.B. laufenden Sprach- und Integrationskursen bzw. in Zusammenarbeit mit den Berliner Jobcentern und Agenturen für Arbeit; - Koordinierung und Durchführung von Tests zur Erfassung informeller und nonformaler pädagogischer Kompetenzen; - Organisation und Durchführung von Plausibilitätstests (-gesprächen); - Koordinierung der allgemeinbildenden Kompetenzfeststellung, die durch die staatlichen Fachschulen durchgeführt werden; - Organisation und Verknüpfung von Regelinstrumenten (sprachlicher und arbeitsmarktlicher Förderung) mit den projektinternen Förderangeboten; 3 - Koordinierung der Verknüpfung von sprachlichen und berufspädagogischen Praxisphasen; - Verknüpfung des praktischen Lernens beim Praxisträger und des fachlichen Lernens in der Fachschule Seit März 2017 wurden für diese Dienstleistung insgesamt Mittel in Höhe von 126.540,00€ ausgezahlt (mit Stand 06.07.2018). Berlin, den 10. Juli 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie