Drucksache 18 / 15 431 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 25. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2018) zum Thema: Scheinehen in Berlin – falsch ausgestellte Aufenthaltsgenehmigungen überprüfen und Antwort vom 03. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15431 vom 25. Juni 2018 Scheinehen in Berlin – falsch ausgestellte Aufenthaltsgenehmigungen überprüfen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle von zu Unrecht erteilten Aufenthaltsgenehmigungen aufgrund von Scheinehen wurden seit 2015 in der Berliner Ausländerbehörde bekannt? Zu 1.: Hierzu liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor. 2. Wie ist es zu erklären, dass Hinweise der Mitarbeiter auf Betrug von den Vorgesetzten nicht verfolgt wurden (s. Presseberichterstattung vom 29.05.2018: https://www.tagesspiegel.de/berlin/mitscheinehen -zum-aufenthaltstitel-offenbar-jahrelanger-betrug-an-berlinerauslaenderbehoerde /22618180.html)? 3. Wann und von wem erfuhr die Innenverwaltung das erste Mal von den Betrugsfällen? Zu 2. und 3.: Es wird auf die Antwort des Senats zu den Fragen 4, 5 und 10 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15205 vom 30. Mai 2018 des Abgeordneten Bachmann (AfD) verwiesen . 4. Was ergab die Prüfung der Senatsverwaltung für Inneres nach Bekanntwerden der Vorfälle? Zu 4.: Eine erste Prüfung aller von den Strafverfolgungsbehörden weitergeleiteten 179 Verdachtsfälle von Drittstaatsangehörigen (Stand: 22.6.2018) ist erfolgt. In 89 Fällen (Stand: 22.6.2018) sind schriftliche Anhörungen nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erfolgt. Teilweise laufen hier noch die Anhörungsfristen bzw. wurde durch die Betroffenen bzw. deren bevollmächtige Rechtsanwälte zunächst Akteneinsicht und/oder Fristverlängerung beantragt. In 5 Fällen wurden aufenthaltsbeendende Bescheide erlassen. Ein Betroffener wurde abgeschoben, einer ist freiwillig ausgereist . Wann die Überprüfung aller Vorgänge abgeschlossen sein wird, ist offen. Melderechtlich in Berlin erfasst sind 132 Drittstaatsangehörige. Die sonstigen gemeldeten Drittstaatsangehörigen sind unbekannt verzogen bzw. die Zuständigkeit liegt zwischenzeitlich bei anderen Ausländerbehörden, die von der Berliner Ausländerbehörde über das laufende Ermittlungsverfahren informiert wurden und nunmehr in eigener Zuständigkeit aufenthaltsrechtliche Maßnahmen zu prüfen haben. Seite 2 von 2 5. Findet eine behördeninterne Prüfung der Mitarbeiter und Vorgesetzten auf Fehlverhalten statt? Zu 5.: Nach den bisher erfolgten Prüfungen sind Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten von Beschäftigten der Ausländerbehörde nicht ersichtlich. 6. Welche Maßnahmen nimmt die Behörde vor, um solche Betrugsfälle zukünftig zu vermeiden? 7. Gibt es seit diesem Vorfall verstärkte Prüfungen der Aufenthaltsgenehmigungen? Zu 6. und 7.: Es wird auf die Antwort des Senats zur Frage 11 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15205 vom 30. Mai 2018 des Abgeordneten Bachmann (AfD) verwiesen. 8. Mit welchen rechtlichen und tatsächlichen Folgen müssen die Betrüger rechnen? Zu 8.: Derzeit wird das Nichtbestehen des Rechts auf Freizügigkeit sowie ggf. die Einziehung ausgestellter Aufenthaltskarten geprüft. Im Übrigen hängen die rechtlichen und tatsächlichen Folgen auch vom Ausgang des beim LG Berlin anhängigen Strafverfahrens (Az.StA Berlin 255 Js 522/16) ab. 9. Woher stammen die Personen, die sich eine Aufenthaltsgenehmigung auf diese Weise erschlichen haben? Zu 9.: In dem in der Antwort zu Frage 8. genannten Strafverfahren stammen die Personen aus Nigeria und Ghana. 10. In welchen Bezirken wurden sich auf diese Weise Aufenthaltsgenehmigungen erschlichen (bitte aufgegliedert nach den einzelnen Bezirken mit Fallzahlen)? Zu 10.: Da das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Berlin für alle Aufgaben nach ausländerrechtlichen Bestimmungen zuständig ist (vgl. Nr. 33 (4) des Zuständigkeitskatalogs Ordnungsaufgaben zu § 2 Abs. 4 des Allgemeinen Sicherheits - und Ordnungsgesetzes), ist eine Aufgliederung nach einzelnen Bezirken nicht möglich. Berlin, den 03. Juli 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport