Drucksache 18 / 15 435 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 25. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2018) zum Thema: Spandau: „Carlo-Schmid-Oberschule“ und Antwort vom 06. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 435 vom 25. Juni 2018 über Spandau: „Carlo-Schmid-Oberschule“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die aktuell geplanten und evaluierten Kosten des Sanierungsobjektes „Carlo-Schmid- Oberschule“? Seit wann sind dem Senat (oder Bezirk) die gesamten Sanierungskosten bekannt? Zu 1. und 2.: Mit dem „Bericht zum Gebäudescan der Schulbauten mit Sanierungsbedarf - Schlussbericht-“ (Rote Nummer 0131 D) vom 07.03.2017 wurden dem Hauptausschuss die Ergebnisse der Erhebung des Sanierungsbedarfs für alle öffentlichen Schulen im Land Berlin vorgelegt; darunter auch die der Carlo-Schmid- Oberschule. Die Erhebung erfolgte analog der DIN 276 „Kostenrahmen“. Eine weitere Differenzierung bis hin zur „Kostenfeststellung“ erfolgt im Rahmen des Planungsprozesses. Die tatsächlichen Sanierungskosten können erst nach Begehung und detaillierter Befassung mit der Schule ermittelt werden. Erste Ergebnisse der sicherlich sehr umfangreichen Bestandsaufnahme und Schadensbildermittlung werden voraussichtlich für die ersten Schulen im 1. Halbjahr 2019 vorliegen. 3) Wie viele Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurden seit Bestehen der Schule wann durchgeführt? Zu 3.: Das Bezirksamt Spandau hat keine Erhebungen bezüglich der Anzahl von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Schule durchgeführt. 2 4) Bis wann könnte ein Neubau (siehe hierzu Beschluss der Drucksache - 0835/XX in der BVV Spandau am 13. Juni 2018) realistisch fertiggestellt werden bzw. wann wäre mit einem Neubau frühestens zu rechnen? Zu 4.: Eine Entscheidung, ob eine Sanierung oder ein Rück- und Neubau aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist, kann erst nach detaillierter Bestandsaufnahme erfolgen. Die bisherigen Kostenschätzungen für eine Sanierung basieren auf dem Gebäudescan aus dem Jahr 2016. Dieser diente einer systematischen Bestandsaufnahme aller Schulen und einer damit einhergehenden Grobeinschätzung des Sanierungsumfangs. Die Entscheidung, einen Neubau statt einer Sanierung auszuführen, bedarf der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und der Prüfung durch die zuständigen Senatsverwaltungen. Das nach einer Entscheidung zu erstellende Bedarfsprogramm bedarf ebenfalls der Prüfung und Genehmigung der zuständigen Senatsverwaltungen. Nach Vorliegen eines genehmigten Bedarfsprogramms ist mit einer mehrjährigen Planungs- und Ausführungsphase zu rechnen. 5) Gibt es Ersatzflächen für die Schüler, um diese im Fall der Fälle weiter unterrichten zu können? Zu 5.: Der Bezirk prüft derzeit mehrere Ersatzflächen, um Ausweichquartiere für die von der Sanierung betroffenen Schulen zu schaffen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 6) Wie hoch wären die Gesamtkosten eines Neubaus? Zu 6.: Aussagen zu den Gesamtkosten eines Neubaus sind gegenwärtig nicht möglich. Die Gesamtkosten für einen Neubau sind abhängig von der Größe der Schule und somit der Festlegung einer zukünftigen Zügigkeit. Erste Kostenansätze werden im Zuge des Bedarfsprogramms erstellt, hierbei spielen auch Abbruchkosten und die Kosten zur Schaffung und Bereitstellung eines Ausweichquartieres eine Rolle. Berlin, den 06. Juli 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie