Drucksache 18 / 15 437 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 25. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2018) zum Thema: Burkinis an Berliner Schulen und Antwort vom 06. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 437 vom 25. Juni 2018 über Burkinis an Berliner Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat die Anschaffung von Burkinis am Pestalozzi-Gymnasium in Herne? Sind solche Anschaffungen an staatlichen Berliner Schulen denkbar oder ausgeschlossen? Zu 1.: Es ist nicht Aufgabe des Senats, Entscheidungen einzelner Schulen anderer Bundesländer zu bewerten. Die Anschaffung von Burkinis durch öffentliche Berliner Schulen ist nicht vorgesehen. 2. Ist dem Senat bekannt, ob in schulischem Schwimmunterricht bereits Burkinis von Schülerinnen getragen wurden? Zu 2.: Dem Senat ist bekannt, dass an einzelnen Schulen der Burkini von Schülerinnen, die am Schwimmunterricht teilnehmen, als Badebekleidung getragen wird. Eine systematische statistische Erfassung erfolgt nicht. 3. Hält der Senat es für realistisch, dass Schülerinnen, die, ob durch eigene Entscheidung oder auf Anordnung ihrer Eltern, ausschließlich in Burkinis am schulischen Schwimmunterricht teilzunehmen bereit sind, ihr Einverständnis geben werden, im Notfall von männlichem Lehrpersonal aus dem Wasser gerettet oder sogar reanimiert zu werden, bspw. durch Mund-zu-Mund-Beatmung? 2 Zu 3.: Alle Personen sind gesetzlich zur Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen verpflichtet. Dies gilt damit auch für alle aufsichtführenden Lehrkräfte, wenn eine Schülerin oder ein Schüler beim Schwimmunterricht in eine Notsituation geraten sollte. 4. Wie würde der Senat das Tragen von Burkinis seitens muslimischer Lehrerinnen im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts bewerten, insbesondere in Hinblick auf das Neutralitätsgesetz? Zu 4.: Es ist nicht Aufgabe des Senats, spekulative Fragen zu beantworten. 5. Wie positioniert sich der Senat zu der Forderung, geschlechtergetrennten Schwimmunterricht einzuführen? Zu 5.: Eine solche Forderung ist dem Senat nicht bekannt. 6. Wie positioniert sich der Senat zu dem Vorschlag, Eltern, die für ihre Töchter Burkinis fordern, sich diese jedoch nicht leisten können, Unterstützungsleistungen zur Anschaffung der Burkinis zukommen zu lassen? Zu 6.: Ein solcher Vorschlag ist nicht an den Senat herangetragen worden. Berlin, den 06. Juli 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie