Drucksache 18 / 15 440 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Thorsten Weiß und Tommy Tabor (AfD) vom 26. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2018) zum Thema: Finanzielles Entgegenkommen für Göttinger Institut für Demokratieforschung und Antwort vom 08. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 440 vom 26. Juni 2018 über Finanzielles Entgegenkommen für Göttinger Institut für Demokratieforschung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat, die angebotene Gesamtsumme durch die Anzahl der Forschungsmonate dividiert, dem Göttinger Institut für Demokratieforschung für das erste oder für das zweite Forschungsprojekt zum „Kentler-Experiment“ mehr Mittel angeboten? Zu 1.: Eine von vornherein festgesetzte Auftragsforschung fand zu keinem Zeitpunkt statt und ist nicht beabsichtigt. In 2016 wurde ein Betrag zur Förderung eines ausgehandelten Forschungsprojektes vereinbart. Dies gilt ebenfalls für das Folgeprojekt. Die Kalkulation des Förderbetrages erfolgte auf der Grundlage mehrerer Faktoren, u.a. fließt z.B. der spezifische Aufwand für notwendige Archivarbeit und für eine Berichterstellung in die Kalkulation ein. Dieser Aufwand wird gewöhnlich auf der Grundlage von angenommenen anteiligen Personalkosten und Sachkosten kalkuliert und ausgehandelt. Diese Verhandlungen kam nicht zum Abschluss, da das Forschungsinstitut der Universität Göttingen am 29.01.2018 sein Interesse überraschend aufgrund anderer Schwerpunksetzungen zurückgezogen hat (vgl. Drs. 18/13378, 18/15438 und 18/15 441). Berlin, den 08. Juli 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie