Drucksache 18 / 15 443 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Thorsten Weiß und Tommy Tabor (AfD) vom 26. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2018) zum Thema: „Kentler-Experiment“ – Hausbesuche in den Pflegeakten vermerkt? und Antwort vom 08. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 443 vom 26. Juni 2018 über „Kentler-Experiment“ – Hausbesuche in den Pflegeakten vermerkt? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der Senat schreibt in Drucksache 18/15126: „Nach dem Umzug des Fritz H. nach Schöneberg ist die Zuständigkeit anschließend an das Jugendamt des damaligen Bezirkes Schöneberg von Berlin übergegangen. Von dort wurden im Rahmen der Hilfeplanung nach den zu dieser Zeit geltenden Standards Kontrollen in Form von Hausbesuchen und Gesprächen durchgeführt.“ Worauf stützt der Senat die Aussage, es habe „Kontrollen in Form von Hausbesuchen“ gegeben? Sind diese Hausbesuche in den Pflegeakten vermerkt? Zu 1.: Ja. Berlin, den 08. Juli 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie