Drucksache 18 / 15 444 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Thorsten Weiß und Tommy Tabor (AfD) vom 26. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2018) zum Thema: „Kentler-Experiment“ – Finanzierung der Pflegestelle und Antwort vom 08. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 444 vom 26. Juni 2018 über „Kentler-Experiment“ – Finanzierung der Pflegestelle ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der Senat schreibt in Drucksache 18/15126: „Die Finanzierung der Pflegestelle erfolgte nach den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Pflegesätzen der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung.“ Welchen Umfang an Mitteln erhielt Fritz H. konkret? Bitte um detaillierte Auflistung nach Jahr und Monat seit Einrichtung der Pflegestelle bis Auflösung der Pflegestelle. Zu 1.: Zahlungsnachweise für Leistungen an Pflegestellen werden nicht in der Pflegeakte selbst, sondern in einer gesonderten Leistungsakte der wirtschaftlichen Jugendhilfe geführt. Die Aufbewahrungsfristen für diese Zahlungsnachweise sind abgelaufen (vgl. § 71 Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) Anlage 1). Berlin, den 08. Juli 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie