Drucksache 18 / 15 447 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 25. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2018) zum Thema: Das sogenannte „Weinfest“ am Rüdesheimer Platz und Antwort vom 11. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15447 vom 25.06.2018 über Das sogenannte „Weinfest“ am Rüdesheimer Platz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Zuarbeit gebeten. Frage 1: In welchem zeitlichen und kapazitativen (bezogen auf die genehmigten Sitzplätze) Umfang fand das sogenannte „Weinfest“ in den ersten fünf Jahren seines Bestehens statt? Frage 2: In welchem zeitlichen und kapazitativen (bezogen auf die genehmigten Sitzplätze) Umfang ist das sogenannte „Weinfest“ aktuell durch das Bezirksamt gestattet? Frage 3: Wann ist der aktuell gültige Nutzungsvertrag für welchen Zeitraum abgeschlossen worden? Frage 4: Hat eine Ausschreibung betreffend den Betrieb der als „Weinfest“ bezeichneten Gastronomie stattgefunden? Falls ja, wann und wo? Falls nein, weshalb nicht und wer hat diese Frage wann wie geprüft? (Prüfvermerk bitte beifügen) Frage 5: In den Verantwortungsbereichs welches Mitglieds des Senats oder des Bezirksamts Charlottenburg- Wilmersdorf fällt der Abschluss dieses Nutzungsvertrages? 2 Frage 6: Nach dem Stand des Nutzungsvertrages zwischen dem Land Berlin und der Rheingauer Weinbrunnen GbR aus 65375 Oestrich-Winkel vom 14.06.2005 hat der Nutzer für die Fläche von 462 qm bis zum Jahr 2010 ein tägliches Nutzungsentgelt von 55,50 € zu entrichten, mithin 1.665 €/Monat. Wie hat sich das Nutzungsentgelt und ggf. die vermietete Fläche seither entwickelt? Frage 7: Sieht das Land Berlin dieses Nutzungsentgelt in Anbetracht der Marktpreise für die Anmietung von Außengastronomieflächen in bester Wilmersdorfer Lage als marktgerecht an? Frage 8: Finden im Rahmen des „Weinfestes“ kulturelle Darbietungen statt? Falls ja, welche waren das in den Jahren 2011 bis 2017 genau? (Tabellarische Aufstellung von Darbietung und Datum sind völlig ausreichend) Frage 9: Welchen kulturellen oder touristischen Mehrwert sieht das Land Berlin in der als „Weinfest“ bezeichneten Außengastronomie? Inwieweit ist dieser nachweisbar? (e.g. durch Übernachtungsgäste) Frage 10: Welchen fiskalischen Mehrwert sieht das Land Berlin in der als „Weinfest“ bezeichneten Außengastronomie? Entrichtet die „Rheingauer Weinbrunnen GbR“ Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit dem Gasttronomiebetrieb „Weinfest“ in Berlin? In welchem Bezirk fallen diese fiskalisch an? Frage 11: Wie viele sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze werden durch den Betrieb der Gastronomie „Weinfest“ in Berlin gesichert? Frage 13: Gibt es seitens des Bezirksamts Auflagen an den Betreiber der Gastronomie „Weinfest“ hinsichtlich der Reinigung der vermieteten Fläche? Falls ja, welchen Inhalts und wie – Art und Häufigkeit - wird die Einhaltung dieser kontrolliert? Frage 14: Gibt es seitens des Bezirksamts Auflagen an den Betreiber der Gastronomie „Weinfest“ hinsichtlich der Reinigung der anderer Flächen neben der vermieteten? Falls ja, welche Fläche sind das, welchen Inhalts sind die Auflagen und wie – Art und Häufigkeit - wird die Einhaltung dieser kontrolliert? Frage 15: Gibt es seitens des Bezirksamts sonstige Auflagen – e.g. zu Verkaufsmodalitäten der angebotenen Getränke oder Nutzung weiterer Flächen - an den Betreiber der Gastronomie „Weinfest“? Falls ja, welchen Inhalts sind die Auflagen und wie – Art und Häufigkeit - wird die Einhaltung dieser kontrolliert? Frage 19: Falls zumindest eine der Fragen zu 13 – 15 bejaht wird, hat eine denkmalschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich Art und Umfang der Außengastronomie „Weinfest“ stattgefunden? Falls ja, mit welchem Ergebnis bzw. welchen Auflagen und existiert darüber ein Vermerk? Falls nein, weshalb nicht? Frage 20: Nach § 4 der Gaststättenverordnung muss eine Gaststätte ab 50 qm Schankraumfläche eine barrierefreie Toilette aufweisen, bei bis zu 300 qm Fläche zudem vier Damen- und zwei Herrentoiletten sowie 4 PP- 3 Becken. Bei größeren Flächen erfolgt die Festsetzung im Einzelfall. Wie viele Toiletten sind für die Gastronomie „Weinfest“ aktuell festgesetzt worden? Wo befinden sich diese auf der angemieteten Fläche? Sind diese barrierefrei? Frage 21: Sofern sich auf der angemieteten Fläche keine Toiletten befinden, wo befinden sich diese dann? Sofern diese auf öffentlichem Straßenland aufgestellt sind, wie viele Parkplätze/laufende Meter Parkfläche fallen dadurch weg? Entrichtet der Betreiber für die Sondernutzung ein Entgelt? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, weshalb nicht? Antwort zu 1 bis 11, 13 bis 15 und 19 bis 21: Die Beantwortung der Fragen 1 bis 11, 13 bis 15 sowie 19 bis 21 fällt in den Verantwortungsbereich des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf. Das Bezirksamt hat mitgeteilt, dass die Beantwortung mit umfangreichen Recherchen zu zurückliegenden Zeiträumen verbunden ist sowie mehrere Abteilungen einzubinden sind und daher eine Beantwortung nicht geleistet werden kann. Frage 12: In welcher Frequenz wird das öffentliche Straßenland rund um den Rüdesheimer Platz durch die BSR gereinigt? Wer trägt diese Kosten? Antwort zu 12: Die dem Rüdesheimer Platz umliegenden Straßen werden wie folgt gereinigt: Die Straßen am Rüdesheimer Platz im nördlichen und südlichen Bereich sind der Reinigungsklasse 2b zugeordnet und werden in der Regel fünfmal wöchentlich gereinigt. Im östlichen Bereich grenzt die Ahrweiler Straße an, die der Reinigungsklasse 4 zugeordnet ist und in der Regel einmal wöchentlich gereinigt wird. Im westlichen Bereich grenzt die Rüdesheimer Straße an, die der Reinigungsklasse 1b zugeordnet ist und daher in der Regel siebenmal wöchentlich gereinigt wird. Für die Durchführung der ordnungsmäßigen Straßenreinigung in diesen Straßen sind die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zuständig. Die Kosten der Straßenreinigung durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) werden zu 75 % durch Entgelte und zu 25 % durch Mittel aus dem Berliner Haushalt gedeckt. Die Entgeltpflichtigen sind die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke in den Straßen liegen, die durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) gereinigt werden müssen (Straßen der Straßenreinigungsverzeichnisse A und B). Frage 16: Trifft es zu, dass es sich bei dem Siegfriedbrunnen auf dem Rüdesheimer Platz um ein Einzeldenkmal handelt? Frage 17: Trifft es zu, dass es sich bei dem Rüdesheimer Platz um ein Gartenbaudenkmal handelt? Frage 18: Trifft es zu, dass das Rheingauviertel ein Ensembledenkmal ist? 4 Antwort zu 16 bis zu 18: Der Rüdesheimer Platz ist als Gartendenkmal ausgewiesen und gehört zum Ensemble „Gartenterrassenstadt Rheinisches Viertel“. Weitere Details können der Denkmaldatenbank des Landes Berlin unter folgendem Link entnommen werden: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/denkmal/liste_karte_datenbank/de/denkmaldatenba nk/daobj.php?obj_dok_nr=09046138 Frage 22: Ist der Rüdesheimer Platz selbst – der in den Sommermonaten weit nach Einbruch der Dämmerung stark frequentiert wird – beleuchtet? Wenn nein, weshalb nicht? Wie stellt das Land Berlin sonst die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht für Besucher des Platzes nach Einbruch der Dämmerung sicher? Antwort zu 22: Der Rüdesheimer Platz ist eine gemäß dem Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz - GrünanlG) geschützte Grünanlage. Eine Verpflichtung Berlins zur Beleuchtung der Grünanlagen zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht besteht gemäß § 5 des Gesetzes ausdrücklich nicht. Frage 22: Wie viele Straßenlaternen gibt es rund um den Rüdesheimer Platz? Welche Leistung in Lumen erreichen diese jeweils? Erachtet der Senat das als ausreichend? Antwort zu 22: In den Straßen um den Rüdesheimer Platz stehen zur Beleuchtung des Öffentlichen Straßenlandes 16 Straßenleuchten. Dabei handelt es sich um 6-flammige Gasreihenleuchten. Jede Leuchte hat 6 x 500 lm (Lumen) = 3.000 lm (Lumen). Diese Leistung ist zur Ausleuchtung der Straße und Gehwege ausreichend. Frage 23: Ist dem Senat bekannt, dass gegenwärtig sechs dieser Laternen nicht in Betrieb sind? Aus welchen Gründen und wann werden diese wieder in Betrieb genommen? Antwort zu 23: Gemäß dem aktuellen Auszug aus der LUX-Data Datenbank ist kein Ausfall von Leuchten vermerkt. Die Funktion der Gasleuchten wird wöchentlich kontrolliert und die Datenbank entsprechend aktualisiert. Entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Manager der öffentlichen Beleuchtung sind defekte Leuchten innerhalb von 10 Tagen zu reparieren. 5 Frage 24: Wie viele Papierkörbe und sonstige Abfallbehälter sind durch die BSR auf dem und am Rüdesheimer Platz aufgestellt? Welche Kapazität in Litern weisen diese auf? In welcher Frequenz erfolgt die Leerung? Erachtet der Senat dies als ausreichend? Antwort zu 24: Die Aufstellung von Abfallbehältern erfolgt bedarfsbezogen von den für die Reinigung und Abfallentsorgung Zuständigen. Für den im Bereich am Rüdesheimer Platz haben die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) mitgeteilt, dass sich sieben Papierkörbe mit einer Größe von je 70 Litern befinden. Die Entleerung erfolgt hier nach Bedarf bis zu 5x pro Woche. Ein Papierkorb davon befindet sich in der Rüdesheimer Straße mit einem Entleerungsrhythmus von 7x pro Woche. Auf der Innenfläche des Rüdesheimer Platzes ist die BSR nicht zuständig. Konkrete Angaben liegen hierzu dem Senat nicht vor. Berlin, den 11.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz