Drucksache 18 / 15 450 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Wild (Fraktionslos) vom 26. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2018) zum Thema: Folgen von Wartezeiten bei PKW-Zulassungen für Autohäuser und Antwort vom 10. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Wild (fraktionslos) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15450 vom 26.06.2018 über Folgen von Wartezeiten bei PKW-Zulassungen für Autohäuser Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Im Mai 2017 lagen die Wartezeiten an Händlerschaltern bei 14 Tagen. Nach Auskunft mehrerer Autohäuser liegen die Wartezeiten inzwischen bei 3-4 Wochen. Durch Bearbeitungsstaus beim Kraftverkehrsamt ist es Autohäusern nicht möglich verkaufte Neufahrzeuge für ihre Kunden zuzulassen. Dadurch werden die Autohäuser in ihrer Liquidität eingeschränkt und Verkehrsfläche durch verkaufte, aber nicht bezahlte, Fahrzeuge versperrt. Durch den Zwang zur Vorlage eines Original-Personalausweises des Käufers ist dieser oft für Wochen seiner Identifikationsmöglichkeit beraubt. Auch mehrere Zulassungen eines Käufers bei verschiedenen Autohäusern sind aus diesem Grund nicht möglich Frage 1: Sind dem Senat die durchschnittlichen Kosten bekannt, die einem Autohaus für ein verkauftes aber nicht bezahltes Fahrzeug pro Tag entstehen? Antwort zu 1: Hierzu liegen dem Senat keine belastbaren Angaben vor. Frage 2: Ist der Senat bereit, die Kosten, die Autohäusern durch die nicht regelrecht funktionierende Verwaltung entstehen, zu ersetzen? 2 Antwort zu 2: Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gibt explizit keine Frist vor, in der ein Fahrzeug an-, um- oder abgemeldet werden muss. Frage 3: Ist der Senat bereit, künftig statt Original-Ausweispapieren des Käufers Ausweiskopien als Legitimation zur Zulassung zu akzeptieren, die von Autohäusern bestätigt wurden und auf Kosten und Zeitaufwand verursachenden notarielle Beglaubigungen zu verzichten? Antwort zu 3: Angesichts der besonderen aktuellen (Not)Situation in der Zulassungsbehörde wird in Erwägung gezogen, unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch einfache Kopien von Ausweisdokumenten, die von Zulassungsdiensten oder Autohäusern eingereicht werden, anzuerkennen. Berlin, den 10.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz