Drucksache 18 / 15 463 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Nicola Böcker-Giannini (SPD) vom 25. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2018) zum Thema: Gebührengestaltung bei der Ausstellung von Personalausweisen und Antwort vom 03. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Nicola Böcker-Giannini (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 15 463 vom 25. Juni 2018 über Gebührengestaltung bei der Ausstellung von Personalausweisen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern wird der Paragraf 1 Absatz 6 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV) in den Bezirksämtern Berlins angewandt? Zu 1.: Die Prüfung des § 1 Abs. 6 Personalausweisgebührenverordnung –PAuswGebV– wird durch die Personalausweisbehörden bei entsprechender Fallkonstellation im Rahmen der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns regelmäßig vorgenommen. 2. Nach Bezirken aufgeteilt, wie häufig wurde im Jahr 2017 der Paragraf 1 Absatz 6 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV) angewandt und wie häufig wurde die Anwendung dieses Paragrafen beantragt? Zu 2.: Dem Senat liegen zu dieser Fragestellung keine statistischen Erhebungen vor, da in den Bezirksämtern keine entsprechenden Statistiken geführt werden. 3. Wie gehen die Bezirksämter bei einer Prüfung der Bedürftigkeit vor? Zu 3.: Beantragt die antragstellende Person im Rahmen der Ausstellung des Personalausweises eine Gebührenermäßigung oder -befreiung im Sinne des § 1 Abs. 6 PAuswGebV, so hat sie zum Nachweis einer vorgebrachten Bedürftigkeit geeignete Unterlagen vorzulegen. Diese werden einzelfallbezogen geprüft. Seit dem 1. Juli 2011 ist die pauschale Gebührenbefreiung für die Ausstellung eines Personalausweises zu Gunsten der Bezieher von Regelleistungen nach dem SGB II oder SGB XII entfallen, da der Bundesgesetzgeber seitdem bei der Ermittlung der Regelbedarfe die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises - vor dem Hintergrund der zehnjährigen Gültigkeit des Dokumentes - mit monatlich 0,25 bzw. Seite 2 von 2 0,27 Euro berücksichtigt (siehe zuletzt Begründung zum Regelbedarfs- Ermittlungsgesetz vom 22. Dezember 2016, Bundestags-Drucksache 18/9984). Gleichwohl kann einzelfallbezogen die Prüfung der Bedürftigkeit nach § 1 Abs. 6 PAuswGebV durchaus zu einer Gebührenbefreiung für die Ausstellung eines Personalausweises führen. So beziehen z.B. Personen, die sich in vollstationären Einrichtungen befinden und die gemäß § 27b Abs. 2 SGB XII oder nach § 39 Abs.2 SGB VII lediglich einen Barbetrag zur Deckung der mit der Unterbringung in einer Einrichtung entstehenden Bedarfe erhalten, keine in den Regelleistungen enthaltenen Gebührenanteile für den Personalausweis. Insoweit kann für diesen Personenkreis der Personalausweis auf der Grundlage des § 1 Abs. 6 PAuswGebV weiterhin gebührenfrei ausgestellt werden. Es handelt sich hierbei insbesondere um Personen, die in den nachfolgend genannten vollstationären Einrichtungen untergebracht sind: • Justizvollzugsanstalten • Krankenhaus für Maßregelvollzug • Altenpflegeheime • Altenpensions- und Kurheime • Therapeutische Wohngemeinschaften • Behinderteneinrichtungen • Blindenheime • Heime für Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus müsen die Personalausweisbehörden über den Bezug von Sozialleistungen hinausgehende Härtegründe im Rahmen der Ermessensausübung prüfen. Berlin, den 03. Juli 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport