Drucksache 18 / 15 465 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 27. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2018) zum Thema: Aktueller Stand Areal Franz-Künstler-Straße Ecke Alte Jakobstraße und Antwort vom 12. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katrin Schmidberger (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15465 vom 27.06.2018 über Aktueller Stand Areal Franz-Künstler-Straße Ecke Alte Jakobstraße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen Gewobag um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des Bebauungsplanentwurf VI-125b? Antwort zu 1: Der Aufstellungsbeschluss wurde am 03.06.2008 gefasst. Der letzte Verfahrensstand des Bebauungsplanentwurf VI – 125b ist die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, die im Zeitraum 1.2.2013 bis 1.3.2013 stattfand. Vor den weiteren Verfahrensschritten soll auf Wunsch des Bezirkes ein Wettbewerb durchgeführt werden (vgl. Frage 5). Frage 2: Wie sieht der Zeitplan seitens der Gewobag hinsichtlich der geplanten Bebauung auf dem Gelände Alte Jakobstr. 4/Franz-Künstler-Str. 10 aus? 2 Antwort zu 2: Entscheidend für die zeitliche Entwicklung des Projektes sind der Abschluss des B-Plan- Verfahrens sowie der für eine städtebaulich sinnvolle Gesamtentwicklung notwendige Grundstückstausch. Von beiden Faktoren hängen die konkreten Terminpläne ab. Frage 3: Welche Nutzungen sind bei einer zukünftigen Bebauung durch die Gewobag auf dem oben genannten Areal vorgesehen? Antwort zu 3: Am Standort soll maßgeblich eine Wohnbebauung, davon 50% gefördert, entstehen, welche auch die Integration von Geflüchteten sowie die Errichtung einer Kita, und qualifizierter Freiflächen vorsieht. Frage 4: Wie und in welchem Umfang wird sichergestellt, dass auf dem oben genannten Areal Platz für Kunst und Kultur entsteht? Antwort zu 4: Dazu werden sich Bezirk und Gewobag im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abstimmen. Frage 5: Ist beabsichtigt, einen Wettbewerb für das oben genannte Areal zur Sicherung einer hohen städtebaulichen Qualität durchzuführen? Antwort zu 5: Nach bisherigem Kenntnisstand beabsichtigt der Bezirk, einen solchen Wettbewerb durchzuführen. Das Ergebnis des Wettbewerbes soll ein städtebaulicher Entwurf sein, der in das Bebauungsplanverfahren einfließt. Frage 6: In welchem Besitz befinden sich aktuell die Flurstücke 611, 641, 658 und 406/2 im auf dem Gelände Franz- Künstler-Straße Ecke Alte Jakobstraße in Kreuzberg? Antwort zu 6: Die Flächen befinden sich im Besitz der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin. Frage 7: Wann fand der beabsichtigte Flächentausch zwischen der Deutsche Wohnen AG (ehemals GSW) und der Gewobag hinsichtlich der Flächen auf dem Areal Franz-Künstler-Straße Ecke Alte Jakobstraße statt und gegen welche Fläche wurde getauscht? 3 Antwort zu 7: Ein ggf. erforderlicher Grundstückstausch ist bisher nicht vollzogen. Die Gewobag wird mit der Deutsche Wohnen AG Gespräche aufnehmen. Frage 8: Bis wann ist die Nutzung durch sog. Tempohomes auf dem oben genannten Areal geplant, die sich derzeit auf einer Teilfläche des oben genannten Geländes befinden? Antwort zu 8: Die Nutzung des Tempohomes ist mindestens bis zum November 2020 geplant. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer bis zum Bau der Modularen Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) auf diesem Grundstück wird angestrebt. Frage 9: Falls eine Bezirksverwaltung bei der Beantwortung involviert war, welche Frist wurde zur Beantwortung der Frage(n) gesetzt? Antwort zu 9: Am 29.06.2018 wurde der zuständige Stadtrat des Bezirksamtes Friedrichshain Kreuzberg um Beantwortung der entsprechenden Fragen mit Frist bis 06.07.2018 gebeten. Bis zum 10.07.2018 lag keine Beantwortung vor. Berlin, den 12.07.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen