Drucksache 18 / 15 468 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 21. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2018) zum Thema: Ich weiß, wo du letzten Montag gebadet hast!? - Datenschutz bei den Berliner Bäderbetrieben und Antwort vom 06. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anja Schillhaneck (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15468 vom 21. Juni 2018 über Ich weiß, wo du letzten Montag gebadet hast!? - Datenschutz bei den Berliner Bäderbetrieben ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Daten werden bei Beantragung einer „BäderCard“ der Berliner Bäderbetriebe erhoben? Zu 1.: Um das Vertragsverhältnis zu erfüllen, geschuldete Leistungen zu erbringen und die BäderCard zusenden zu können, verarbeiten die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) folgende Daten (freiwillige Angaben sind mit (*) markiert): persönliche Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon* und E-Mail-Adresse*) Lichtbild der Nutzerin/des Nutzers Bankdaten (Kontoinhaberin/Kontoinhaber, IBAN, Zahlungsweise) 2. Welche Daten werden bei der Benutzung der Bädercard erhoben und wie werden diese genutzt? Zu 2.: Bei der Benutzung der BäderCard werden durch die Durchgangsdrehkreuze im Kassensystem das Datum und die Uhrzeit des Zutritts und des Ausgangs sowie ein Barcode und die Chipnummer der jeweiligen Karte erfasst. Diese Daten werden für die Auswertung der Besucherstatistik genutzt. 3. Welche Daten können durch Mitarbeiter*innen der Berliner Bäderbetriebe bei der Einlasskontrolle oder einem Einlesen der Bädercard abgerufen werden? Zu welchem Zweck? Seite 2 von 3 Zu 3.: Im Kassensystem können die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der BBB die Vertragsnummer , das Geschlecht, den Gültigkeitszeitraum der Karte, die Barcode- Historie (Verkauf, Stornierung, Ausstellung Ersatzkarte etc.) sowie Datum und Uhrzeit der Badbesuche des jeweiligen Bades einsehen. Laut BBB ist eine Deaktivierung der Erfassung der Zutritte, d. h. die Benutzung der Bäder mit Datum und Uhrzeit, vom Kassensystem nicht vorgesehen und nach Auskunft des Kassensystemherstellers auch nicht durch technische Anpassungen realisierbar . Eine Löschung der Drehkreuzbewegungsdaten nach einer bestimmten Zeit ist aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoDB) nicht möglich. Die entsprechenden Datenbanktabellen sind als steuerlich relevante Daten eingestuft und müssen der Prüfsoftware vollumfänglich und lückenlos zur Verfügung gestellt werden können. 4. Werden insbesondere individuelle Badbesuchprofile erstellt oder andere Auswertungen auf individueller , personenbezogener Ebene vorgenommen? Wenn ja, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage? Zu 4.: Nach Aussage der BBB trifft dies nicht zu. 5. Ist insbesondere eine Zusammenführung der pseudonymisiert erhobenen und gespeicherten Daten zu Ein- und Austritten (s. Datenschutzerklärung der Berliner Bäderbetriebe) mit der konkreten BäderCard möglich, und wenn ja, warum? Zu 5.: Die Zusammenführung der im Kassensystem gespeicherten Daten mit denen in der Vertragsdatenbank erfassten personenbezogenen Daten der BäderCard-Kundinnen und -Kunden ist einem eingeschränkten Personenkreis möglich, um unter anderem das Auskunftsrecht nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und § 34 Bundesdatenschutzgesetz-neu (BDSG-neu) des Karteninhabers sicherstellen zu können. 6. Wie werden die Beschäftigten der Berliner Bäderbetriebe dazu angehalten, sorgsam und verantwortlich mit den persönlichen Daten der Kunden und Kundinnen umzugehen, zu denen sie Zugang haben (ob elektronisch durch Abruf beim Einlesen von Nutzerkarten wie der BäderCard oder auch bei der Anmeldung zu Kursen etc.)? Zu 6.: Alle Beschäftigten der BBB müssen bei Eintritt in das Unternehmen eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, in der sie zum Datenschutz und Wahrung von Betriebs - und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet werden. 7. Hält der Senat es für mit allgemeinen Datenschutzgrundsätzen vereinbar, wenn beim Anmeldevorgang zu Schwimmkursen die Daten der bereits Angemeldeten voll einsehbar sind für alle, die sich nachfolgend anmelden, weil die Anmeldung durch eigenhändiges Eintragen in aller Daten durch die Kund*innen selbst geschieht? Zu 7.: Nach Aussage der BBB werden für die Planung der Schwimmkurse und zur Information für die Schwimmtrainerinnen und Schwimmtrainer Teilnehmerlisten erstellt. Der Seite 3 von 3 Prozess der Datenerfassung bei der Anmeldung von Schwimmkursen wird derzeit überprüft und auf eine datenschutzkonforme Durchführung angepasst. Berlin, den 06. Juli 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport