Drucksache 18 / 15 470 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 27. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2018) zum Thema: Inklusionstaxi in Berlin und Antwort vom 10. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15470 vom 27. Juni 2018 über Inklusionstaxi in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist sichergestellt, dass das Projekt „Inklusionstaxi“ vollständig umgesetzt wird, also 250 statt nur 9 Fahrzeuge? 3. Wie ist die Einführung von mitfahrer-gerechten Fahrzeugen weiter auszubauen? 6. Auf welchen Wege sieht der Senat das Projekt Inklusionstaxi für die nächsten Jahre? Zu 1., 3. und 6.: Nachdem durch den Senat Haushaltsmittel in Höhe von 480.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2018 und 990.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2019 für Zuschüsse (Titel 68317) zur Verfügung gestellt wurden, werden die Voraussetzungen für die geplante Förderung des Umbaus von Kfz zu barrierefreien multifunktionalen Taxis (Inklusionstaxi) mit dem Erlass einer Förderrichtlinie geschaffen. Da es keine gesetzliche Regelung gibt, durch deren Vorgabe Taxi-Unternehmen zur Schaffung von Inklusionstaxis verpflichtet werden können, liegt die Einführung von Inklusionstaxis einzig und allein in der unternehmerischen Entscheidung der einzelnen Taxiunternehmen. Die einzelnen Unternehmen können eine Zuwendung für ihr Taxi beantragen und diese dann als umgebaute Inklusionstaxis nutzen. Daher kann die langfristige Entwicklung derzeit nicht prognostiziert werden. 2. Wird es eine Fortführung des Projekts über das zunächst geplante Ende Juli 2018 hinaus geben? Zu 2.: Das Projekt „InklusionsTaxi – Taxi für Alle“ ist eine Initiative des Sozialverbandes Deutschland LV Berlin-Brandenburg (SOVD), gefördert durch die Aktion Mensch und unterstützt durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin. Ob und inwieweit das Projekt fortgeführt wird, ist dem Senat nicht bekannt. 2 4. Ist es möglicherweise geplant, dass die Sonderzahlungen bei der Beförderung („Startgeld“) entfallen oder gesenkt werden kann? 5. Bejahendenfalls zu Frage 4.: Welcher Ausgleich könnte demnach für die Taxifahrer/-innen geschaffen werden? Zu 4. und zu 5.: Die Beförderungsentgelte im Taxenverkehr sind Festentgelte und bestimmen sich ausschließlich nach der Berliner Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxiverkehr vom 6. Dezember 2005 (GVBl. Seite 763), die zuletzt geändert wurde durch die Verordnung vom 2. Juni 2015 (GVBl. Seite 261). Sie dürfen weder über- oder unterschritten werden. Hinsichtlich des zu erhebenden Beförderungsentgelts sieht die Berliner Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxiverkehr den Grundpreis (Mindestfahrpreis), den Preis für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis) und Zuschläge vor sowie ein Entgelt für Wartezeiten (auch für verkehrsbedingte) von mehr als einer Minute je Stopp, die während der Inanspruchnahme der Taxe entstehen. „Sonderzahlungen“ bzw. ein „Startgeld“ sind dagegen in der Berliner Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxiverkehr nicht vorgesehen und dürfen nach dem geltenden Taxitarif nicht erhoben werden. Eine solche Erhebung würde vielmehr eine vorherige Änderung der Verordnung voraussetzen. Dies ist derzeit nicht vorgesehen. Hierbei wäre auch zu bedenken, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz im Interesse der Menschen mit Behinderungen nicht verletzt werden darf. Bislang sieht der Berliner Taxitarif ausdrücklich vor, dass (u. a.) Rollstühle kostenlos zu befördern sind. Berlin, den 10. Juli 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales