Drucksache 18 / 15 472 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 28. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2018) zum Thema: Wen behindert die Fanmeile? und Antwort vom 12. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15472 vom 28. Juni 2018 über Wen behindert die Fanmeile? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bundestagsverwaltung sowie das Bezirksamt Mitte von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Wie viele reservierte Parkplätze für Menschen mit Behinderung gibt es für Besuche insbesondere im Jakob- Kaiser-Haus (Dorotheenstraße) und Paul-Löbe-Haus (Paul-Löbe-Allee)? Antwort zu 1: Im öffentlichen Straßenland sind in der Dorotheenstraße sechs Schwerbehindertenparkplätze mit zeitlicher Beschränkung und in der Paul-Löbe-Allee drei Schwerbehindertenparkplätze ohne zeitliche Beschränkung vorhanden. Für Beschäftigte des Deutschen Bundestages mit Behinderung stehen Parkplätze unter anderem im unterirdischen Erschließungssystem zur Verfügung. Frage 2: Stehen diese Parkplätze auch während der Fußball-WM mit der Fanmeile uneingeschränkt zur Verfügung? 2 Frage 3: Wenn nein, welche akzeptablen Alternativen gibt es z.B. für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer, die den Bundestag besuchen oder dort arbeiten, während der WM? Antwort zu 2 und zu 3: Grundsätzlich stehen die allgemeinen Schwerbehindertenparkplätze zur Verfügung. In bestimmten Einzelfällen ist es aber aus sicherheitspolizeilicher Sicht unabdingbar, den Bereich der Straßenzüge um das Plenargebäude oder Brandenburger Tor für den Verkehr gänzlich zu sperren. Sämtliche Verkehrsmaßnahmen sind mit der Bundestagsverwaltung (Besucherdienst sowie Referat Veranstaltungsmanagement, Sonderprojekte des Deutschen Bundestags) im Vorfeld abgestimmt. Einzelfallbezogene Zufahrten sind berücksichtigt worden. Frage 4: Hält der Senat die aktuelle Situation für gelebte Inklusion? Frage 5: Welche Verbesserungen plant der Senat? Antwort zu 4 und zu 5: Hierzu wird auf die Antwort zu 2 und 3 verwiesen. Laut aktueller Rückmeldung gab es beim Besucherdienst des Deutschen Bundestags bisher keine Beschwerden bzw. Hinweise auf eine eingeschränkte Erreichbarkeit durch Menschen mit Behinderung. Berlin, den 12.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz