Drucksache 18 / 15 474 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 28. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2018) zum Thema: Leitung der Polizeischule Berlin ("Polizeiakademie") und Antwort vom 16. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 474 vom 28. Juni 2018 über Leitung der Polizeischule Berlin („Polizeiakademie“) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist die Stelle des Leiters der Polizeischule Berlin ("Polizeiakademie") ausgeschrieben worden und wenn ja, mit welchem vollständigen Anforderungsprofil sowie ggf. weiteren Anforderungen und Hinweisen? (bitte im Wortlaut wiedergeben) Zu 1.: Die Stelle der Leiterin bzw. des Leiters der Polizeiakademie ist am 9. März 2018 im Amtsblatt für Berlin sowie im Intranet der Polizei Berlin mit einer Bewerbungsfrist von vier Wochen ausgeschrieben worden. Die Ausschreibung erfolgte unter Bezugnahme auf das als Anlage beigefügte Anforderungsprofil. 2. Trifft es zu, dass die Ausschreibung ausschließlich an "Dienstkräfte des Landes Berlin, die die Laufbahnbefähigung für den höheren Polizeivollzugsdienst bereits besitzen"? Zu 2.: Ja. 3. zu 2: Falls ja, aus welchen sachlichen Gründen sind Beamte aus anderen Bundesländern nicht ebenfalls zur Bewerbung aufgefordert worden? Zu 3.: Es handelt sich um ein herausgehobenes Aufgabengebiet, bei dem insbesondere umfassende und detaillierte Kenntnisse über den Aufbau, die Organisation, die Ablaufstruktur und die behördeninternen Kommunikationswege der Polizei Berlin sowie langjähriges gesamtbehördliches Erfahrungswissen erforderlich sind. 4. zu 2: Falls ja, aus welchen sachlichen Gründen sind Beamte, die die Laufbahnbefähigung noch nicht besessen haben, von der Bewerbung ausgeschlossen worden? Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 23.04.2015 – 2 C 35.13) wäre eine Ernennung eines Beamten ohne Laufbahnbefähigung mit Zustimmung des Landespersonalausschusses doch ebenfalls zulässig gewesen. Seite 2 von 3 Zu 4.: Für die optimale Bewältigung des zu besetzenden Aufgabengebietes sind u.a. eine bereits langjährige Führungserfahrung in der Leitung eines Aufgabenbereiches mit einer großen Anzahl von Mitarbeitenden unterschiedlicher Besoldungs- und Entgeltgruppen sowie der erfolgreiche Abschluss des Masterstudienganges „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“, der die geforderte Laufbahnbefähigung darstellt, unabdingbar erforderlich. 5. Wer hat das Anforderungsprofil erstellt bzw. definiert? War die ehemalige Polizeivizepräsidentin Koppers noch an diesem Prozess beteiligt und falls ja, wie? War die neue Polizeipräsidentin Dr. Slowik an diesem Prozess beteiligt und falls ja, wie? Zu 5.: Das Anforderungsprofil wurde durch die Abteilung III des Stabes des Polizeipräsidiums in Zusammenarbeit mit dem Stabsbereich 3 der Polizeiakademie erstellt. Am 1. Februar 2018 wurde es der zu dieser Zeit amtierenden Polizeivizepräsidentin zur Kenntnisnahme vorgelegt und durch sie genehmigt. Die amtierende Polizeipräsidentin war an diesem Prozess nicht beteiligt. 6. Sind - und wenn ja, wie konkret - die Erkenntnisse des "Beauftragten für die Ausbildungssituation an der Polizeiakademie der Polizei Berlin" in die Ausschreibung selbst oder das Auswahlverfahren eingeflossen? Falls nein, weshalb sind diese Erkenntnisse nicht berücksichtigt worden? Zu 6.: Nein, weder die Ausschreibung noch das Auswahlverfahren für die Stelle der Leiterin bzw. des Leiters der Polizeiakademie waren Gegenstand des dem Beauftragten mit Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 25. Januar 2018 (Drucksache 18/0762) erteilten Prüfauftrages. 7. Wie viele Bewerbungen männlicher und wie viele weiblicher Bewerber hat es auf diese Stelle gegeben? Wie viele davon waren schwerbehindert oder Schwerbehinderten gleichgestellt? Wie viele der Bewerber haben sich aus einer gleich- oder höherdotierten Stelle beworben? Zu 7.: Auf die Ausschreibung gab es eine Bewerberin und zwei Bewerber, darunter einen schwerbehinderten Menschen. Aus einer höheren Besoldungsgruppe erfolgte keine, aus einer gleich hohen Besoldungsgruppe eine Bewerbung. 8. Wie viele der Bewerber erfüllten die formalen Voraussetzungen? Wie war das Auswahlverfahren konkret ausgestaltet? Zu 8.: Alle Bewerber erfüllten die formalen Voraussetzungen. Die Auswahl ist in einem geeigneten Auswahlverfahren insbesondere unter Zugrundelegung der beruflichen Werdegänge und der dienstlichen Beurteilungen getroffen worden. 9. Welche bisherigen beruflichen Erfahrungen hat die kommissarische Leiterin der Polizeischule Berlin ("Polizeiakademie") in der Ausbildung von Polizeibeamten, insbesondere denen der Schutzpolizei? Welche bisherigen beruflichen Erfahrungen hat sie im Bereich der Lehre (etwa durch eigene Lehrtätigkeit)? Zu 9.: Keine. Seite 3 von 3 10. Ist der kommissarischen Leiterin das Amt auf Probe übertragen und falls ja, wie lange dauert diese Probezeit an? Zu 10.: Nein. Die Leitung der Polizeiakademie wird derzeit vertretungsweise wahrgenommen so lange, bis dieses Amt der ausgewählten Person auf Probe übertragen worden ist. Berlin, den 16. Juli 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport