Drucksache 18 / 15 475 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 28. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2018) zum Thema: Weitere Geschädigte in der Schießstandaffäre? und Antwort vom 16. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15475 vom 28. Juni 2018 über Weitere Geschädigte in der Schießstandaffäre? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Können nach Auffassung des Senats neben den betroffenen Polizeikräften auch weitere Personengruppen von der Nichteinhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der gesundheitsgefährdenden Situation auf den Schießständen der Polizei Berlin betroffen sein wie etwa Reinigungspersonal und Hausmeister? Zu 1.: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass neben den Dienstkräften der Polizei Berlin auch andere Personen betroffen sind, wenn sie sich entsprechend lange und intensiv auf Schießanlagen, die nicht den aktuellen, technischen Stand der Zeit entsprachen, aufgehalten haben. 2. Umfasst der "freiwillige" Entschädigungsfond auch Ansprüche dieser Personengruppen? Wenn nein, weshalb nicht und weshalb werden diese nicht ebenfalls wie die geschädigten Polizeikräfte teilentschädigt? Zu 2.: Nein. Antragsberechtigt sind nach Ziffer 1.1 des am 27. April 2018 im Amtsblatt für Berlin veröffentlichten Erlasses zum Ausgleichsfonds Schießanlagen aktive und ausgeschiedene Dienstkräfte der Polizei Berlin, die in der Vergangenheit regelmäßig und häufig auf Schießanlagen der Polizei Berlin, die nicht dem aktuellen technischen Stand der Zeit entsprachen, ihren Dienst ausgeübt und im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit eine Gesundheitsstörung geltend gemacht haben. Gemäß Ziffer 3. des Erlasses ist eine Dienstausübung auf den genannten Schießanlagen regelmäßig und häufig, wenn sie deutlich über die jährlichen Grundlagen- und Kontrollübungen hinausgeht (z.B. Schießtrainerinnen und -trainer sowie Angehörige einer Spezialeinheit). Damit ist der maßgeblich belastete Personenkreis anspruchsberechtigt. 3. Wie viele Anträge sind zum 01.07.2018 bei der Geschäftsstelle des Entschädigungsfonds eingegangen? Seite 2 von 2 Zu 3.: Mit Stand 1. Juli 2018 sind 784 Anträge in der Geschäftsstelle Ausgleichsfonds, die bei der Polizei Berlin eingerichtet worden ist, eingegangen. 4. Hat die "Expertenkommission" eine Geschäftsordnung oder sonstige objektivierbare Regelungen, nach denen die Begutachtung und Zumessung der Zahlbeträge erfolgen? Wenn ja, wie lauten diese (bitte im Wortlaut anfügen)? Falls nicht, wie beugt der Senat dem Umstand vor, dass bei objektiv gleich gelagerten Fällen unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden können und so der Eindruck von Willkür entstehen kann? Zu 4.: Den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit der Bewertungskommission bildet der am 27. April 2018 im Amtsblatt für Berlin veröffentlichte Erlass ab. Gemäß Ziffer 7.1. entscheidet die Bewertungskommission frei und unabhängig über die Höhe einer Einmalzahlung. Dabei berücksichtigt sie insbesondere die Häufigkeit der Dienstausübung auf den entsprechenden Schießanlagen und die Art und Schwere der geltend gemachten Gesundheitsstörung. Es obliegt der Bewertungskommission auf dieser Grundlage sowie auf Grundlage ihrer fachlichen Expertise Leistungen aus dem Fonds nach fairen und nachvollziehbaren Gesichtspunkten zu verteilen. Berlin, den 16. Juli 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport