Drucksache 18 / 15 476 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 28. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2018) zum Thema: Disziplinarverfahren II und Antwort vom 11. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 8 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15476 vom 28. Juni 2018 über Disziplinarverfahren II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Disziplinarverfahren sind – sortiert nach den jeweiligen Senatsverwaltungen und Bezirksämtern sowie nachgelagerten Behörden (hier insbesondere a) Polizei, b) Feuerwehr, c) Amts- und Staatsanwaltschaft und d) Justizvollzug) seit dem Jahr 2008 jeweils jährlich in Berlin wegen des Verdachts des Alkohol- oder Betäubungsmittelmissbrauchs geführt worden? Zu 1.: Es wird darauf hingewiesen, dass § 16 Disziplinargesetz (DiszG) ein Verwertungsverbot vorsieht. Danach sind Disziplinarvorgänge nach Ablauf der Verwertungsfrist zu vernichten, so dass ggf. verwertbare Daten – ohne statistische Erfassung zum Grund eines Disziplinarverfahrens – für zurückliegende Jahrgänge nicht (mehr) vorliegen. Der nachfolgend dargestellten Tabelle sind – soweit gemeldet – die erfragten Fallzahlen für die Jahre 2008 bis 2017 zu entnehmen: Dienstbehörde 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Der Regierende Bürgermeister von Berlin (RBm) Senatskanzlei (Skzl) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Wissenschaft und Forschung (Wiss- Forsch) Fehlanzeige Senatsverwal - tung für Bildung, SenBild- JugFam (Ministerialbereich ) Fehlanzeige Seite 2 von 8 Jugend und Familie (SenBild- JugFam) verbeamtetes pädagogi - sches Personal 3 2 1 2 3 1 0 0 3 0 Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) Fehlanzeige Senatsverwal - tung für Inneres (Sen-Inn DS) Sen-Inn DS 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Der Polizeipräsi - dent in Berlin (Pol Präs) 11 12 12 22 7 6 5 5 4 1 Landesamt für Bürgerund Ordnungsan - gelegenheiten (LABO) 1 0 0 2 1 0 0 0 0 0 Berliner Feuerwehr (Bln. Feuerwehr ) 1 2 3 1 2 1 0 0 0 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) Fehlanzeige Senatsverwal - tung für Justiz, Verbraucher - schutz und Antidiskrimi - nierung (Sen- JustVA) Sen- JustVA + sonstiger nachgeordneter Geschäfts - bereich Fehlanzeige Justizvollzugsan - stalt (JVA) Heidering Fehlanzeige Seite 3 von 8 Justizvollzugsan - stalt (JVA) Tegel 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 Justizvollzugsan - stalt (JVA) Plötzensee 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) Fehlanzeige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) Fehlanzeige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) Fehlanzeige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) Fehlanzeige Bezirksamt (BA) Charlottenburg-Wilmersdorf Fehlanzeige Bezirksamt (BA) Friedrichshain-Kreuzberg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bezirksamt (BA) Lichtenberg Fehlanzeige Bezirksamt (BA) Marzahn -Hellersdorf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Bezirksamt (BA) Mitte1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bezirksamt (BA) Neukölln Fehlanzeige Bezirksamt (BA) Pankow 0 0 0 2 0 0 0 1 0 0 Bezirksamt (BA) Reinickendorf Fehlanzeige Bezirksamt (BA) Spandau Fehlanzeige Bezirksamt (BA) Steglitz-Zehlendorf Fehlanzeige 1 Die gemeldeten Fallzahlen auf die Schriftliche Anfrage S18/13629 vom 27. Februar 2018 sind übernommen worden. Seite 4 von 8 Bezirksamt (BA) Tempelhof-Schöneberg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bezirksamt (BA) Treptow-Köpenick Verweis auf § 16 DiszG 0 0 0 2. In wie vielen Fällen soll es sich um ein Fehlverhalten während des Dienstes gehandelt haben? Zu 2.: Die einleitenden Worte unter 1. gelten entsprechend. Der nachfolgend dargestellten Tabelle sind – soweit gemeldet – die erfragten Fallzahlen für die Jahre 2008 bis 2017 zu entnehmen: Dienstbehörde 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 RBm Skzl 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Wiss- Forsch Fehlanzeige SenBild- JugFam Ministerialbereich Fehlanzeige verbeamtetes pädagogi - sches Personal 2 1 1 1 1 0 0 0 1 0 SenFin 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 SenGPG Fehlanzeige Sen-Inn DS Sen Inn DS 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 PolPräs 8 11 11 19 7 5 4 3 3 1 LABO 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 Bln. Feuerwehr 1 2 2 1 2 1 0 0 0 0 SenIAS Fehlanzeige Sen- JustVA Sen- JustVA + sonstiger nachgeordneter Geschäfts - bereich Fehlanzeige JVA Heidering Fehlanzeige Seite 5 von 8 JVA Plötzensee Fehlanzeige JVA Tegel 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 SenKultEuropa Fehlanzeige SenStadtWohn Fehlanzeige SenUVK Fehlanzeige SenWiEnBe Fehlanzeige BA Charlottenburg- Wilmersdorf Fehlanzeige BA Friedrichshain- Kreuzberg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BA Lichtenberg Fehlanzeige BA Marzahn-Hellersdorf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BA Mitte1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BA Neukölln Fehlanzeige BA Pankow 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BA Reinickendorf Fehlanzeige BA Spandau Fehlanzeige BA Steglitz-Zehlendorf Fehlanzeige BA Tempelhof-Schöneberg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BA Treptow-Köpenick § 16 DiszG 0 0 0 3. Was unternimmt die jeweilige Behördenleitung in solchen Fällen konkret, um den suchtkranken Beamten zu helfen? Zu 3.: Hierzu liegen in der Vielzahl von den befragten Dienstbehörden – insbesondere wegen des Mangels an Fallzahlen – keine Angaben vor. Soweit einzelne Dienstbehörden Angaben hierzu gemacht haben, sind diese der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Dienstbehörde Maßnahme SenBildJugFam Suchtkranke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleitet die Behörde gemäß den Festlegungen der Dienstvereinbarung (DV) Sucht. SenInnDS I. Bln. Feuerwehr und PolPräs Mit der Einleitung eines Disziplinarvorganges wegen Verdachts des Alkohol- oder Betäubungsmittelmissbrauchs geht Seite 6 von 8 zur Feststellung einer Suchterkrankung in der Regel eine Untersuchung der Betroffenen beim Ärztlichen Dienst des Polizeipräsidenten in Berlin einher. Dieser empfiehlt dann ggf. auch die Teilnahme an Therapiemaßnahmen. Die Personalstelle erteilt bei einer entsprechenden Empfehlung die Auflage / dienstliche Weisung, dass die betroffenen Beamtinnen und Beamten in einer geeigneten Selbsthilfeeinrichtung an einer Therapie teilzunehmen und ihre Teilnahme entsprechend nachzuweisen haben. Darüber hinaus erfolgt bei einem entsprechenden Verdacht durch die Personalstelle der Beamtin bzw. des Beamten eine Belehrung über die Gefahren von Alkohol - und Betäubungsmittelmissbrauch. Ferner spricht die Personalstelle regelmäßig die Empfehlung zum Besuch der Sozialbetreuung beim Ärztlichen Dienst des Polizeipräsidenten in Berlin aus. Die Sozialbetreuung der Polizei Berlin steht allen Beschäftigten der Berliner Polizei und Feuerwehr in Fällen einer Suchtbehandlung beratend und unterstützend zur Verfügung. In Fällen einer Abhängigkeitserkrankung wird zunächst in eine Entzugs- und anschließende Entwöhnungsbehandlung vermittelt . Während der gesamten Zeit ist ein Mitarbeitender der Sozialbetreuung im Kontakt mit der Klientin oder dem Klienten , um eine Anbindung an die Sozialbetreuung nach vorheriger Behandlung im stationären oder tagesklinischen Kontext zu gewährleisten. Unter Begleitung von Mitarbeitenden der Sozialbetreuung soll die Überleitung zurück in das Arbeitsgebiet möglichst störungsfrei verlaufen. Dazu sind in der Regel Gespräche mit Behandlern und den Vertreterinnen und Vertretern des Dienstbereiches notwendig, die koordiniert werden . Wenn die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist, ziehen sich die Beratenden der Sozialbetreuung aus der Unterstützung und Begleitung der Klientin bzw. des Klienten sukzessive zurück. Bei längeren krankheitsbedingten Abwesenheiten steht den Beamtinnen bzw. Beamten selbstverständlich auch das betriebliche Eingliederungsmanagement zur Verfügung. II. LABO Bei Kenntnis von Suchterkrankungen wird die Sozialbetreuung eingebunden, die individuelle Therapiemaßnahmen vermittelt . SenJustVA Ein Verdacht der Suchtmittelgefährdung bzw. -krankheit bei Beamtinnen und Beamten löst die Dienstaufsichts- und Fürsorgepflichten der Behördenleitung aus. Bei Verdachtsfällen wird den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Vorgesetzte, Beschäftigtenvertretungen und vertraulichen Suchtkrankenhelferinnen und -helfern beratend und unterstützend zur Seite gestanden und auf bestehende Hilfsangebote Seite 7 von 8 (z. B. Inanspruchnahme der Sozialberatung der Berliner Justiz ) hingewiesen. Die individuellen Maßnahmen reichen von einer offenen Ansprache über angemessene und unterstützende Auflagen bis zur Vermittlung weitergehender externer Gesprächs- und Hilfsangebote, ggf. auch unter Hinweise auf mögliche dienstrechtliche Konsequenzen. Von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wird eine Informationsbroschüre über die Hilfsangebote der Sozialberatung der Berliner Justiz herausgegeben , die üblicherweise auch in den Dienststellen des nachgeordneten Geschäftsbereichs ausliegt. Im Landgericht Berlin ist am 20. Dezember 2016 eine „Dienstvereinbarung über das Verhalten bei Alkoholmissbrauch , -gefährdung oder -krankheit im Geschäftsbereich des Landgerichts Berlin“ geschlossen worden, die im Intranet für alle Mitarbeitenden des Landgerichts einsehbar ist. SenWiEnBe In Fällen von suchtkranken Beschäftigten würde die Dienstvereinbarung über den Umgang mit suchtmittelgefährdeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anwendung finden. BA Pankow Verweis auf die „Dienstvereinbarung Sucht“. Diese schreibt ein mehrstufiges, strukturiertes Verfahren zum Umgang mit suchtgefährdeten Kolleginnen und Kollegen vor. BA Reinickendorf Verweis auf eine bezirksinterne Dienstvereinbarung über das Verfahren bei Verdacht auf Alkohol- oder anderer Suchtmittelabhängigkeit . Eine individuelle Unterstützung wird jeder betroffenen Dienstkraft gegeben. BA Tempelhof-Schöneberg Im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg regelt eine Dienstvereinbarung den Umgang mit suchtmittelgefährdeten und suchtmittelkranken Beschäftigen. Der abgestufte Verfahrensablauf gibt den Führungskräften und Mitarbeitern vor, wie bei suchtbedingten Auffälligkeiten von Beschäftigten zu verfahren ist und wie Hilfe geleistet werden kann. Im vertraulichen Erstgespräch zwischen Führungskraft und betroffenem Mitarbeiter steht das Angebot von Hilfsmaßnahmen und Unterstützung im Vordergrund, hier wird auch auf die mögliche Inanspruchnahme der „Kollegialen Bratung“ hingewiesen . Gleichzeitig werden Vereinbarungen zur Verhaltensänderung mit Fristsetzung getroffen. Je nach weiterem Verlauf gibt es entweder ein positives Zweitgespräch , indem weitere Unterstützung angeboten wird und die Betroffene bzw. der Betroffene Bestätigung und Motivation erfährt. Im ungünstigeren Fall folgt ein negatives Zweitgespräch, in dem Hilfestellung weiterhin im Vordergrund steht aber gleichzeitig auf mögliche Konsequenzen arbeits- oder dienstrechtlicher Art hingewiesen wird BA Treptow-Köpenick Verweis auf die bezirkliche Dienstvereinbarung Sucht, die ein abgestuftes Verfahren regelt und umfangreiche Beratungsund Präventionsangebote beinhaltet. Seite 8 von 8 Berlin, den 11. Juli 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen