Drucksache 18 / 15 477 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 28. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2018) zum Thema: Hilfe zur Beihilfe I: das Referat VB-B des Landesverwaltungsamts und Antwort vom 12. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage 18 / 15 477 vom 28. Juni 2018 über Hilfe zur Beihilfe I: das Referat VB-B des Landesverwaltungsamts Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Beihilfeanträge sind in den Jahren 2010 - 2017 jährlich jeweils neu eingereicht worden? Zu 1.: Jahr Anträge 2010 413.870 2011 427.278 2012 439.766 2013 450.173 2014 455.266 2015 468.916 2016 479.297 2017 483.307 Seite 2 von 8 2. Wie viele Beihilfeanträge sind in den vergangenen zwölf Monaten jeweils neu eingereicht worden? Zu 2.: Kalenderwoche Eingang Beihilfeanträge Kalenderwoche Eingang Beihilfeanträge 2017/26 8.952 2018/15 10.449 2017/27 10.711 2018/16 10.571 2017/28 11.361 2018/17 10.001 2017/29 10.752 2018/18 8.406 2017/30 10.206 2018/19 8.512 2017/31 8.674 2018/20 9.496 2017/32 8.944 2018/21 7.721 2017/33 8.646 2018/22 8.160 2017/34 7.690 2018/23 9.617 2017/35 6.852 2018/24 8.653 2017/36 8.559 2018/25 9.000 2017/37 8.449 2018/26 9.000 2017/38 7.933 Gesamt 494.570 2017/39 7.793 2017/40 7.690 2017/41 10.162 2017/42 9.799 2017/43 9.754 2017/44 7.755 2017/45 9.789 2017/46 9.940 2017/47 9.349 2017/48 8.984 2017/49 10.130 2017/50 11.600 Seite 3 von 8 2017/51 12.800 2017/52 8.000 2018/01 10.763 2018/02 12.220 2018/03 10.296 2018/04 9.275 2018/05 9.174 2018/06 9.305 2018/07 9.514 2018/08 9.254 2018/09 8.712 2018/10 9.798 2018/11 9.498 2018/12 9.629 2018/13 7.792 2018/14 8.480 3. Wie hoch lag jeweils die durchschnittliche und maximale Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen in den letzten zwölf Monaten? Zu 3.: Die Bearbeitungsdauer lag zwischen 11 und 28, durchschnittlich bei 17,79 Arbeitstagen. Kalenderwoche Arbeitstage Kalenderwoche Arbeitstage 2017/26 18 2018/13 15 2017/27 18 2018/14 15 2017/28 18 2018/15 15 2017/29 19 2018/16 14 2017/30 19 2018/17 13 2017/31 20 2018/18 13 Seite 4 von 8 2017/32 20 2018/19 13 2017/33 22 2018/20 14 2017/34 23 2018/21 15 2017/35 23 2018/22 14 2017/36 23 2018/23 13 2017/37 23 2018/24 13 2017/38 23 2018/25 12 2017/39 20 2018/26 11 2017/40 20 Gesamt Ø 17,79 2017/41 17 2017/42 14 2017/43 13 2017/44 13 2017/45 14 2017/46 15 2017/47 15 2017/48 15 2017/49 15 2017/50 15 2017/51 16 2017/52 19 2018/01 20 2018/02 21 2018/03 22 2018/04 23 2018/05 25 2018/06 26 2018/07 28 2018/08 25 2018/09 22 Seite 5 von 8 2018/10 19 2018/11 17 2018/12 15 4. Bei wie vielen Beihilfeanträgen der letzten zwölf Monate dauerte die abschließende Bearbeitung länger als 200 Werktage oder dauert aktuell noch an? 5. Bei wie vielen Beihilfeanträgen der letzten zwölf Monate dauerte die abschließende Bearbeitung zwischen 100 und 200 Werktage? 6. Bei wie vielen Beihilfeanträgen der letzten zwölf Monate dauerte die abschließende Bearbeitung zwischen 50 und 100 Werktage? 7. Bei wie vielen Beihilfeanträgen der letzten zwölf Monate dauerte die Bearbeitung zwischen 25 und 50 Werktage? Zu 4., 5., 6. und 7.: Hierüber führt das Landesverwaltungsamt (LVwA) keine gesonderte Statistik. In den letzten 53 Kalenderwochen (KW) (26. KW 2017 bis 26. KW 2018) war in 14 Wochen eine Bearbeitungszeit von mehr als 20 Arbeitstagen zu verzeichnen. In 39 Kalenderwochen lag die Bearbeitungszeit kontinuierlich und z.T. deutlich unter 20 Arbeitstagen. Soweit Beihilfeanträge trotz rechtzeitiger Vorlage aller benötigten Informationen nach 30 Arbeitstagen nicht rechtswirksam beschieden worden sind, liegt dies regelmäßig daran, dass auf den Erstbescheid hin Rechtsmittel eingelegt wurden. 8. Wie viele zu bearbeitende Anträge entfielen - rechnerisch - in den letzten zwölf Monaten jeweils durchschnittlich auf einen Mitarbeiter (reale Mitarbeiter und VZÄ, ohne Einrechnung unbesetzter Planstellen und nicht im Dienst befindlicher Mitarbeiter wegen Urlaub, Krankheit etc.)? Zu 8.: Hierüber führt das LVwA keine gesonderte Statistik. Seite 6 von 8 Die tatsächliche Bearbeitungsquote liegt aktuell im laufenden Kalenderjahr im Schnitt bei 33,23 Anträgen pro Tag je Vollzeitäquivalent (VZÄ) in der Sachbearbeitung. 9. Wie hoch war die Rückstandsmenge der Beihilfeanträge jeweils zum Ende der vergangenen zwölf Monate ? Zu 9.: Hierüber führt das LVwA keine gesonderte Statistik. 10. Wurde und wenn ja in welchem Umfang Mehrarbeit in den letzten zwölf Monaten zur Reduzierung der Rückstandsmenge angeordnet und geleistet und wie viele Anträge wurden dadurch beschieden? Zu 10.: Nein. 11. Wie viele Beschwerden in Textform über eine zu lange Bearbeitungsdauer der Beihilfeanträge gingen jeweils in den letzten zwölf Monaten bei welcher Stelle ein? Wie viele Beschwerden sind mündlich vorgebracht worden? Zu 11.: Das Beschwerdemanagement ist in der Beihilfestelle zentral beim Leiter des Grundsatzbereichs angesiedelt . Unabhängig vom Eingangsort werden sämtliche Beschwerdeantworten dort gebündelt und in Abstimmung mit der Referatsleitung koordiniert. Im Jahr 2017 gingen bei 483.307 Anträgen weniger als 100 schriftliche Beschwerden ein. Eine statistische Erhebung zu rein mündlich vorgetragenen Beschwerden (z.B. innerhalb eines Servicetelefonats ) wird nicht durchgeführt. 12. Haben Mitarbeiter des Referats VB-B seit dem Jahr 2010 wegen Arbeitsüberlastung remonstriert? Wenn ja, wie viele und in welcher Form wann? Was ist daraufhin durch wen veranlasst worden? Seite 7 von 8 Zu 12.: Nein. 13. Wie hoch war die Krankheitsquote im Referat VB-B jeweils in den letzten zwölf Monaten? Zu 13.: Eine statistische Erhebung der Krankheitsquote aus dem Personalverwaltungsverfahren IPV ist personalrechtlich unzulässig und liegt daher nicht vor. 14. Wie stellt sich die Entwicklung der Stellenbesetzung im Referat VB-B in den vergangenen zwölf Monaten dar? Wie viele Stellen welcher Besoldungsgruppe waren jeweils zum Monatsende besetzt und unbesetzt? Zu 14.: Von 154,63 Stellen (23 neu mit dem Haushalt 2018/2019) sind derzeit noch 12,00 (Sachbearbeitung, Widerspruch, Prüferin bzw. Prüfer, sowie die Mitarbeit Widerspruch) unbesetzt. Zum 01.09.2018 werden 7 weitere neue Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter eingestellt (externe Einstellungen und Übernahme Nachwuchskräfte nach der Ausbildung). Im Bereich der Prüfung der Beihilfe ist die Auswahl von 2 Dienstkräften noch Ende Juni 2018 abgeschlossen worden. Die Nachbesetzung im Bereich der Widerspruchsbearbeitung ist in der Vorbereitung. Die Beihilfestelle betreibt seit Jahren ein sehr erfolgreiches Nachwuchskräfteprogramm, das auch in den nächsten Jahren zur zeitnahen Neubesetzung freiwerdender Stellen kontinuierlich intensiv fortgeführt wird. Damit wird die Einarbeitungszeit der Neuzugänge erheblich verkürzt. 15. Wie hat sich die Fluktuation der Mitarbeiter im Referat VB-B in den letzten zwölf Monaten entwickelt? Bitte alle Zu -und Abgänge nach Monaten und jeweils gesamt für das Jahr 2017 auflisten. Zu 15.: Von den am 31.12.2016 vorhandenen Dienstkräften sind 10 nicht mehr tätig. Zum 01.01.2018 wurden 7 neue Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter eingestellt, zum 01.09.2018 erfolgt die Einstellung weiterer Dienstkräfte. Seite 8 von 8 16. Von welchem Personalbedarf im Referat VB-B bei wie vielen vorhandenen Stellen geht der Senat für das Jahr 2018 aus? Gibt es nach Auffassung des Senats oder der zuständigen Behörde einen Mitarbeitermangel? Wenn ja, wie soll dieser kompensiert werden und welcher Senator ist dafür zuständig ? Zu 16.: Das Referat VB B verfügt im Jahr 2018 insgesamt über 154,63 Stellen und damit über eine ausreichende Personalausstattung. Die Beihilfestelle wurde zuletzt im Doppelhaushalt 2018/19 mit zusätzlichen 23 Stellen für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter verstärkt. Diese werden sukzessive besetzt und durch die planvolle Einarbeitung wird sich demnächst eine spürbare Entlastung der Bearbeitungssituation ergeben. Im Jahr 2019 wird die Besetzung der neuen Stellen sowie der Einarbeitungsprozess abgeschlossen. Wie alle anderen Behörden des Landes Berlins steht auch die Beihilfestelle in einem harten Konkurrenzkampf um leistungsfähige und engagierte Dienstkräfte, konnte sich aber aufgrund des besonderen Engagements bei der Einarbeitung an einen größeren Bewerberkreis wenden und somit bislang gut behaupten. Berlin, den 12. Juli 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen