Drucksache 18 / 15 478 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 28. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2018) zum Thema: Hilfe zur Beihilfe II: das Referat VB-B des Landesverwaltungsamts und Antwort vom 12. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage 18 / 15 478 vom 28. Juni 2018 über Hilfe zur Beihilfe II: das Referat VB-B des Landesverwaltungsamts Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele beihilfeberechtigte Beschäftigte gibt es aktuell in den jeweiligen Senatsverwaltungen und Bezirksämtern sowie nachgelagerten Behörden (hier insbesondere a) Polizei, b) Feuerwehr c) Amts- und Staatsanwaltschaft und d) Justizvollzug)? Zu 1.: Über die Verteilung auf die Behörden führt das Landesverwaltungsamt (LVwA) keine behördenbezogene regelmäßige Statistik. Der Personenkreis dürfte sich jedoch annähernd aus dem Personalstatistikbericht für Januar 2018 ergeben. Im Januar waren für die Bezirksverwaltungen 6.078 und für die Hauptverwaltung 52.717 Beamtinnen und Beamte, davon 17.834 beim Polizeipräsidenten in Berlin, 3.464 bei der Berliner Feuerwehr , 904 bei der Staats-/ Amtsanwaltschaft und 2.259 in den Berliner Justizvollzugsanstalten erfasst . Hinzu treten die Beamtenanwärterinnen bzw. -anwärter sowie die längerfristig Beurlaubten, deren Stellen derzeit anderweitig besetzt sind. 2. Wie viele davon (in absoluten und relativen Zahlen) sind zusätzlich privat, wie viele zusätzlich gesetzlich krankenversichert und wie viele haben gar keine Krankenversicherung? Zu 2.: Zum Stichtag 13.12.2017 waren 57.164 aktive bzw. beurlaubte Beamtinnen und Beamte/ Anwärterinnen und Anwärter mit einer privaten Krankenversicherung im Abrechnungsverfahren der Beihilfestelle registriert. Seite 2 von 3 Bei dem darüber hinaus entstehenden Delta zu insg. 67.210 Beamtinnen und Beamte/ Anwärterinnen und Anwärter im Abrechnungsverfahren der Beihilfestelle ist aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Versicherung von Pflege und Krankheitskosten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit überwiegend von einer freiwilligen oder gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszugehen. Da das Sachleistungsprinzip der GKV der Beihilfe vorgeht, tritt dieser Personenkreis jedoch nur selten gegenüber der Beihilfe als Antragsteller auf. 30 Dienstkräfte sind im System zwar mit „nicht versichert“ hinterlegt, dies bedeutet aber zunächst nur, dass bisher keine Nachweise über das Bestehen einer Versicherung erbracht wurden. 3. Wie viele beihilfeberechtigte Pensionäre des Landes Berlin gibt es aktuell (bitte sortiert nach ihrer letzten Verwendung vor Erreichen des Pensionsalters nach den jeweiligen Senatsverwaltungen und Bezirksämtern sowie nachgelagerten Behörden (hier insbesondere a) Polizei, b) Feuerwehr c) Amts- und Staatsanwaltschaft und d) Justizvollzug)? Zu 3.: Zum Stichtag 13.12.2017 waren insgesamt 61.416 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Abrechnungsverfahren der Beihilfestelle registriert. Die Verwendung vor Erreichung des Pensionsalters wird nicht statistisch auswertbar erfasst, da diese Information für die Bearbeitung nicht benötigt wird. Anhaltspunkte könnten sich jedoch z.B. aus der Betrachtung der Versorgungsbezüge für den Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Rechtsschutz ergeben. Diese stehen zu den sonstigen Versorgungsausgaben in einem Verhältnis von rund 24% und 10%. Legt man dieses Verhältnis an die Zahl der im System hinterlegten beihilfeberechtigten Versorgungsempfängerinnen und -empfänger an, ergäbe sich eine Zahl von rd. 14.700 Personen für den Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung und rd. 6.200 Personen für den Bereich Rechtsschutz. Dass das Verhältnis der genannten Bereiche zu den Gesamtausgaben niedriger liegt als bei den aktiven Beamtinnen und Beamten, dürfte auch dem Umstand geschuldet sein, dass sich hier noch sehr stark die Verhältnisse vor der Wiedervereinigung niederschlagen. 4. Wie viele davon (in absoluten und relativen Zahlen) sind zusätzlich privat, wie viele zusätzlich gesetzlich krankenversichert und wie viele haben gar keine Krankenversicherung? Zu 4.: Zum Stichtag 13.12.2017 waren 43.852 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger mit einer privaten Krankenversicherung im Abrechnungsverfahren der Beihilfestelle registriert. Bei dem darüber hinaus entstehenden Delta zu insg. 61.416 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Abrechnungsverfahren der Beihilfestelle ist aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Versicherung von Pflege und Krankheitskosten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit überwiegend von einer freiwilligen oder gesetzlichen Krankenversicherung auszugehen. Da das Sachleistungsprinzip der GKV der Beihilfe vorgeht, tritt dieser Personenkreis jedoch nur selten gegenüber der Beihilfe als Antragsteller auf. Seite 3 von 3 134 Dienstkräfte sind im System zwar mit „nicht versichert“ hinterlegt, dies bedeutet aber zunächst nur, dass bisher keine Nachweise über das Bestehen einer Versicherung erbracht wurden. 5. Sofern Beihilfeberechtigte über einen längeren Zeitraum unversichert waren, inwieweit berät und unterstützt der Senat diese finanziell hinsichtlich der Möglichkeit der Rückkehr in die Krankenversicherung durch Nachzahlung von Beiträgen? 6. Was unternimmt der Senat als Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht, um sicherzustellen, dass alle Beihilfeberechtigten auch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung unterhalten? Zu 5. und 6.: Auch wenn der Abschluss einer Krankenversicherung keine Voraussetzung für die Beihilfeberechtigung ist, ist jede Person mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, eine Krankheitskostenversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Damit sind auch Beihilfeberechtigte und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen , die die nicht von der Beihilfe getragenen Aufwendungen abdeckt. Gleiches gilt für die Pflegeversicherung (§ 1 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung – (SGB XI)). Finanzielle Zuwendungen an Beamtinnen und Beamten kommen generell nur in Betracht, wenn dies entsprechend normiert wurde. Dies ist hier nicht der Fall. Insbesondere von Staatsbediensteten muss erwartet werden, eigenständig ihren persönlichen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, zumal bei der allgemeinen Bemessung der Höhe der Besoldung bereits ein gewisser Anteil für eine solche Vorsorge im Krankheits- und Pflegefall veranschlagt wird. Berlin, den 12. Juli 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen