Drucksache 18 / 15 484 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 29. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2018) zum Thema: Abschiebungen und Asylzugänge im 1. Halbjahr 2018 und Antwort vom 16. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15484 vom 29. Juni 2018 über Abschiebungen und Asylzugänge im 1. Halbjahr 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Wie viele abgelehnte Asylbewerber sind im 1. Halbjahr 2018 seitens des Landes Berlin abgeschoben worden? Wie viele abgelehnte Asylbewerber sind innerhalb dieses Zeitraums freiwillig aus Berlin in ihre Herkunftsländer bzw. Drittstaaten ausgereist? Welches sind jeweils die häufigsten fünf Herkunftsländer der abgeschobenen bzw. freiwillig ausgereisten Asylbewerber? Zu 1.: Die Zahlen für Juni liegen noch nicht vor. Bis zum 31.05.2018 wurden seitens des Landes Berlin 322 abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber abgeschoben. Eine exakte Erfassung freiwilliger Ausreisen ist nicht möglich, da ein Rücklauf der Grenzübertrittsbescheinigungen in der Regel nicht erfolgt. Die von der Ausländerbehörde quartalsweise ermittelte Zahl erfasst nicht nur freiwillige Ausreisen nach Inanspruchnahme einer Rückkehrberatung/ -hilfe, sondern auch die unabhängig davon nachweislich erfolgten freiwilligen Ausreisen sowie Wohnsitzabmeldungen Ausreisepflichtiger ins Ausland bzw. nach „unbekannt“. Auf dieser Grundlage kann davon ausgegangen werden, dass bis zum 31.03.2018 aus Berlin insgesamt 616 Personen freiwillig ausgereist sind. Dabei ist eine Eingrenzung der Zahl der freiwilligen Ausreisen auf den Personenkreis der abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht möglich. Eine Erhebung dieser Zahl erfolgt quartalsweise. Die fünf häufigsten Herkunftsländer der abgeschobenen abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber bzw. freiwillig ausgereisten Personen (ohne Eingrenzung auf abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber) können der folgenden Übersicht entnommen werden: Seite 2 von 6 TOP 5 Herkunftsländer abgeschobener/freiwillig ausgereister Personen (Quelle : Auswertungen der Ausländerbehörde Berlin zum Stand 31.03.2018/31.05.2018) Freiwillig Ausgereiste (Stand 31.03.2018) Abgeschobene Asylbewerberinnen und Asylbewerber (31.05.2018) Moldau (84) Moldau (60) Irak (71) Albanien (28) Pakistan (43) Afghanistan(28) Afghanistan (39) Ungeklärt (26) Ungeklärt (37) Irak (22) 2.) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer halten sich zum Ende des 1. Halbjahres 2018 in Berlin auf und wie viele darunter sind zwischen dem 01.01.2018 und dem 30.06.2018 neu zu dieser Gruppe hinzugekommen? Wie viele rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber leben Ende des 1. Halbjahres 2018 in Berlin? Zu 2.: Die Zahlen für Juni liegen noch nicht vor. In Berlin waren zum Stichtag 31.05.2018 insgesamt 12.085 Personen als vollziehbar ausreisepflichtig erfasst. Zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.05.2018 ist die Gesamtzahl ausreisepflichtiger Personen um 331 Personen angewachsen. Zum Stand 28.02.2018 lebten 44.030 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in Berlin. Die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer ist gegenüber der Zahl der abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Übrigen deshalb so viel geringer, weil nicht alle Personen mit einst abgelehnten Asylanträgen auch gegenwärtig noch vollziehbar ausreisepflichtig sind. So sind auch Personen erfasst, deren Asylablehnung bereits Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegt, die mittlerweile jedoch aus anderen Gründen einen befristeten oder auch unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten haben. 3.) Welches sind die zehn häufigsten Hauptherkunftsländer der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer, die sich zum Ende des 1. Halbjahres 2018 in Berlin aufgehalten haben? (Bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des Prozentsatzes, welcher auf das jeweilige Land entfällt. Zu 3.: Die Zahlen für Juni liegen noch nicht vor. Die Zahl der zehn häufigsten Hauptherkunftsländer der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen kann der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden: TOP 10 Herkunftsländer der Ausreisepflichtigen (Quelle: Auswertung der Ausländerbehörde Berlin zum Stand 31.05.2018) Staat Anzahl ausreisepflichtiger Personen Anteil an Gesamtzahl ausreisepflichtiger Personen in % Ungeklärt 1.866 15,4 Libanon 1.278 10,6 Russische Föderation 928 7,7 Seite 3 von 6 Serbien 711 5,9 Vietnam 634 5,3 Afghanistan 546 4,5 Bosnien und Herzegowina 530 4,4 Türkei 496 4,1 Irak 489 4,1 Moldau 298 2,4 4.) Wie viele Asylbewerber sind nach der Statistik des BAMF im 1. Halbjahr 2018 neu nach Berlin verteilt worden? Welches sind die fünf häufigsten Herkunftsländer dieser Asylbewerber? Zu 4.: Die Statistik für den Monat Juni liegt noch nicht vor. Die Anzahl der vom 01.01. bis 31.05.2018 nach Berlin verteilten Asylbegehrenden beläuft sich ausweislich der Statistik des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) auf 3.170 Menschen. Ihre fünf häufigsten Herkunftsländer waren in diesem Zeitraum Syrien, Afghanistan, Irak, Moldau und Türkei. 5.) Wie schlüsseln sich Status und Verfahrensstadium der vom 01.01.2015 bis 30.06.2018 nach Berlin gelangten Asylbewerber prozentual auf nach: a) Antrag beim BAMF noch nicht gestellt b) Antrag beim BAMF gestellt, aber noch nicht verbeschieden c) als schutzberechtigt anerkannt (hier bitte prozentual weiter aufschlüsseln nach Schutzstatus: Art. 16a GG, § 3 I AsylG bzw. subsidiärer Schutz) d) Asylantrag abgelehnt? Zu 5.: Die Statistik für Juni liegt noch nicht vor. Die Frage kann nur auf der Grundlage der dem Senat vorliegenden Antrags-, Entscheidungs - und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantwortet werden. Diese Statistik weist Antragseingänge und Entscheidungen aus, ohne diese jedoch mit dem Einreisezeitpunkt der Asylbegehrenden zu verknüpfen. Somit können lediglich die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Angaben gemacht werden, die die Bearbeitung von Asylbegehren im Bereich des Bundeslandes Berlin zum letzten ausgewerteten Stichtag 31.05.2018 widerspiegeln. Seite 4 von 6 *) Erst- und Folgeanträge Ergänzender Hinweis: Der auf 100 Prozent fehlende Anteil betrifft Antragsverfahren, bei denen entweder ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Asylgesetz (AsylG) festgestellt wurde, oder (überwiegend) sonstige Verfahrenserledigungen. Asylanträge im Land Berlin Quellen: Antrags-, Entscheidungs- und Bestandstatistiken des BAMF für das Bundesland Berlin Zeitraum Asylanträge* Entscheidungen über Asylanträge* Am Ende des Zeitraums anhängig* Gesamt davon als Asylberichtigte (Art. 16 a GG und Familienasyl) - in Prozent - davon Anerkennung als Flüchtling gem. § 3 Abs. 1 AsylG - in Prozent - davon Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG - in Prozent - davon Ablehnungen - in Prozent- 01.01.- 31.12.2015 36.197 13.814 2,6 40,0 0,2 19,5 32.368 01.01.- 31.12.2016 28.840 40.839 0,4 15,4 27,4 33,0 20.750 01.01.- 31.12.2017 10.617 30.421 0,9 16,9 18,4 39,4 2.324 01.01.- 31.05.2018 4.264 4.773 1,6 14,2 10,1 36,7 2.413 Seite 5 von 6 6.) Auf welche Weise analysiert der Senat gescheiterte Abschiebungen und welche Maßnahmen hat er ergriffen, um Abschiebungen künftig häufiger erfolgreich durchführen zu können? Zu 6.: Gescheiterte Maßnahmen werden zwischen den beteiligten Behörden intensiv nachbearbeitet . Dabei werden Abläufe fortlaufend angepasst. 7.) Ausweislich der Antwort auf Frage Nr. 8 meiner Anfrage 18/10279 vom Januar 2017 ist eine häufige Ursache für gescheiterte Abschiebungen, dass die Abzuschiebenden an ihren Meldeadressen nicht angetroffen werden. Besteht dieses Problem fort und welche konkreten Maßnahmen hat der Senat in der Zwischenzeit ergriffen, um dieses wiederkehrende Abschiebehindernis zu beheben? Zu 7.: Der Umstand, dass abzuschiebende Personen nicht angetroffen werden, besteht fort und ist strukturell nicht vollständig lösbar. Der Senat versucht das Problem zu verringern durch Geheimhaltung der Maßnahmen. Weitere Maßnahmen befinden sich aktuell auf Bundesebene in der Abstimmung. 8) Beabsichtigt der Senat, in Eigenverantwortung oder in Kooperation mit anderen Bundesländern künftig eigene Charterflüge für Abschiebungen zu organisieren, um die bei Linienflügen häufiger auftretenden Abschiebehindernissen (wie etwa der Weigerung von Piloten, Widerstand leistende Abzuschiebende an Bord zu belassen) zu umgehen? Zu 8.: Dies erfolgt bereits. 9) Falls es die unter Frage Nr. 8 beschriebenen Charterflüge bereits gibt, wie oft, mit welchen Zielen und mit wie vielen Abzuschiebenden wurden diese im Jahr 2017 und im laufenden Jahr durchgeführt ? Zu 9.: Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachstehende Übersicht verwiesen, welche die durch Berlin organisierten Chartermaßnahmen, deren Zielstaaten sowie die Zahl der Abgeschobenen darstellt. Zielland (Quelle : Auswertungen der Ausländerbehörde Berlin zum Stand 31.12.2017) Zahl der Abgeschobenen insgesamt Zahl der eigenen Charter in 2017 Albanien/Moldau 257 2 Serbien/Bosnien/ Kosovo 87 2 Italien 1 1 Serbien/Moldau 176 1 Albanien/Bosnien/ Moldau 118 1 Albanien/Kosovo/ Moldau 166 2 Albanien/Serbien/ Moldau 138 2 Bosnien/Kosovo/ Moldau 70 1 Pakistan 7 1 Serbien/Albanien/ Kosovo 88 1 Moldau/ Armenien 19 1 Bosnien/Albanien/ Kosovo 19 1 Finnland 13 1 Seite 6 von 6 Libanon 2 1 Frankreich 4 1 Zielland (Quelle : Auswertungen der Ausländerbehörde Berlin zum Stand 30.06.2018) Zahl der Abgeschobenen insgesamt Zahl der eigenen Charter in 2018 (Stand:30.06.2018) Libanon 3,1 2 Finnland/ Norwegen 17 1 Pakistan 4 1 Serbien 4 1 Italien 12 1 Ägypten 1 1 Norwegen/ Schweden 10 1 Moldau/Bosnien/ Albanien 80 1 Bosnien/ Kosovo 9 1 Irak 1 1 Norwegen/ Finnland 10 1 Spanien 26 1 Moldau/ Albanien 24 1 Berlin, den 16. Juli 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport