Drucksache 18 / 15 485 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Ubbelohde (AfD) vom 28. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2018) zum Thema: Berliner Landesnetz und Antwort vom 19. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15485 vom 28.06.2018 über Berliner Landesnetz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird die flächendeckende Umsetzung des Berliner Landesnetzes finanziert? Zu 1.: Das Berliner Landesnetz (BeLa) verbindet die Berliner Verwaltung und die mittelbare Landesverwaltung (Bedarfsträger) untereinander und mit den Rechenzentren des IT- Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin). Die flächendeckende Umsetzung des Berliner Landesnetzes ergibt sich im Wesentlichen aus dem Geltungsbereich des E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln). Behörden und Einrichtungen außerhalb des Geltungsbereiches des EGovG Bln haben ebenfalls das BeLa gemäß den Vorgaben der AV § 55 LHO zu nutzen. Die Bereitstellung für die Bedarfsträger erfolgt durch das ITDZ (perspektivisch als IKT-Basisdienst Berliner Landesnetz). Der Anschluss an das Bela bzw. perspektivisch der IKT-Basisdienst Berliner Landesnetz wird für die Behörden, die unter den Geltungsbereich des EGovG Bln fallen, aus dem Einzelplan 25 finanziert. 2. Wie teuer ist diese? Zu 2.: Für 2018 liegen die prognostizierten Betriebskosten der Verträge der Verwaltungen bei 8,7 Mio. € und die geschätzten Kosten für bauliche Maßnahmen bei 6,5 Mio. €. 3. Wer bekommt mit welcher Priorität die Anbindung? Zu 3.: Das ITDZ Berlin sammelt die Bedarfe im Auftrag der IKT-Steuerung und empfiehlt der IKT-Steuerung eine Priorisierungsreihenfolge. Prioritär werden im Jahr 2018 v.a. bereits begonnene Maßnahmen sowie Maßnahmen im Kontext der IKT- Seite 2 von 2 Konsolidierung (Migration zum ITDZ Berlin) sowie für die Sicherheitsbehörden des Landes Berlin eingestuft. Im Ergebnis der Abstimmung erfolgt der Abruf der Leistungen beim ITDZ durch die IKT-Steuerung. Die Methodik zur Priorisierung (Kriterienkatalog) wird fortgeschrieben. Dabei wird insbesondere auch der Anschluss neuer Standorte berücksichtigt. 4. Wann wird sie vollzogen sein? Zu 4.: Die Umsetzung des Berliner Landesnetzes unterliegt neben den Veränderungsprozessen in der Berliner Verwaltung der kontinuierlichen Verbesserung, um dem rechtlich vorgeschriebenen Stand der Technik für den IKT-Betrieb zu entsprechen. Durch den IKT-Basisdienst BeLa wird die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Ausstattung der Berliner Verwaltung mit einer leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur auf der Basis der verfügbaren Ressourcen bereits zum jetzigen Zeitpunkt kontinuierlich ausgebaut und verbessert. Aufgrund der wachsenden Stadt entstehen laufend zusätzliche Bedarfe zur Anbindung neuer Liegenschaften des Landes Berlin. 5. Ist das ITDZ jetzt in der Lage, die Umsetzung zu begleiten? Wenn nein, warum nicht? Wann wird das ITDZ in der Lage sein? Zu 5.: Derzeit betreibt das ITDZ Berlin das Berliner Landesnetz mit ca. 1.092 km LWL- Kabel in ca. 937 km Kabelkanalanlagen, an dem insgesamt 334 Verwaltungsstandorte , 145 Wissenschaftsstandorte und 69 sonstige Standorte angeschlossen sind. Die zukünftigen Anforderungen und Bedarfe der Verwaltungen werden vom ITDZ Berlin im Auftrage und in Abstimmung mit der IKT-Steuerung gesammelt und umgesetzt. Das ITDZ Berlin ist damit in der Lage, die Umsetzung des Berliner Landesnetzes zu begleiten. Berlin den, 19.07.2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport