Drucksache 18 / 15 490 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ülker Radziwill (SPD) vom 29. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2018) zum Thema: Verlängerung der U-Bahnlinie 1 in der City-West und Antwort vom 10. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Ülker Radziwill (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15490 vom 29. Juni 2018 über Verlängerung der U-Bahnlinie 1 in der City-West Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe Anstalt öffentlichen Rechts (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Wie beurteilt der Senat eine Verlängerung der U-Bahnlinie 1 zum Adenauerplatz? Antwort zu 1: Für eine Verlängerung der U-Bahn-Linie 1 ist im Flächennutzungsplan eine Trassenfreihaltung vorgesehen, so dass auf einen künftigen Bedarf reagiert werden kann. Hierbei würde es sich um einen Lückenschluss zweier U-Bahn-Linien handeln, die einen klaren Netzeffekt hätte. Allerdings wäre weiterhin erheblicher Busverkehr Richtung Grunewald erforderlich. Frage 2: Wie beurteilt der Senat die verkehrstechnische Realisierbarkeit und wirtschaftliche Machbarkeit einer Verlängerung der U-Bahnlinie 1 zum Adenauerplatz? Antwort zu 2: Zur verkehrstechnischen Realisierbarkeit und zur wirtschaftlichen Machbarkeit liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 2 Die BVG teilt hierzu mit: „Hinter der vorhandenen Abstellanlage Uhlandstraße müsste der Tunnel in einfacher Tiefenlage geradlinig unter dem Kurfürstendamm bis zum Adenauerplatz geführt werden. Der Umsteigebahnhof zur U7 ist bereits im Rohbau vorhanden. Zwischen den bestehenden Tunnelbauwerken wäre die Strecke in offener Bauweise zu errichten, da der Einsatz einer Schildvortriebsmaschine hier nur bedingt möglich ist.“ Durch die Flächenfreihaltung wird jedoch gewährleistet, dass eine verkehrstechnische Realisierbarkeit in der Zukunft nicht erschwert wird. Frage 3: Gibt es seitens der BVG planerische Leistungen für eine Verlängerung der U-Bahnlinie 1 zum Adenauerplatz? Antwort zu 3: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilen hierzu mit: „Es existieren keine konkreten Planungen.“ Frage 4: Wie beurteilt der Senat ferner eine Verlängerung der U-Bahnlinie 1 bis zum S-Bahnhof Westkreuz im Hinblick auf eine verkehrstechnische sowie umweltverträgliche Realisierbarkeit und wirtschaftliche Machbarkeit? Antwort zu 4: Eine Verlängerung der U-Bahn-Linie 1 bis zum Bahnhof Westkreuz ist derzeit nicht Bestandteil der Flächennutzungsplanung. Zur verkehrstechnischen Realisierbarkeit sowie zur Umweltverträglichkeit und zur wirtschaftlichen Machbarkeit liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor, da diese Bewertungen vertieften Untersuchungen vorbehalten wären. Frage 5: Wie beurteilt der Senat eine Verlängerung bis zum S-Bahnhof Westkreuz im Hinblick einer Neugestaltung des Autobahndreick Funkturms? Antwort zu 5: Da die U-Bahn-Linie 1 östlich des Bahnhofs Westkreuz läge und den Bahnhof Westkreuz im Falle einer Verlängerung auch von Osten erreichen würde, das Dreieck Funkturm jedoch westlich des Bahnhofs Westkreuz liegt, sieht der Senat keine Berührungspunkte mit der Neugestaltung des Dreiecks Funkturm. Frage 6: Wie beurteilt der Senat eine Verlängerung bis zum S-Bahnhof Westkreuz im Hinblick auf die Verkehrsanbindung der Messe Berlin? 3 Frage 7: Wie beurteilt der Senat eine Verlängerung bis zum S-Bahnhof Westkreuz im Hinblick auf die Verkehrsanbindung des ZOB? Antwort zu 6 und zu 7: Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die genannten Standorte werden derzeit schienengebunden über den S-Bahnhof Messe Nord/ICC den U-Bahnhof Kaiserdamm erschlossen. Der Messestandort ist weiterhin durch den S-Bahnhof Messe Süd (Eichkamp) sowie den U-Bahnhof Theodor-Heuss-Platz angebunden. Im Zuge der Masurenallee bestehen ferner mehrere Busangebote. Das Verkehrsangebot bietet umsteigefreie Verbindungen zu einer Vielzahl von Zielen, unter anderem in der City West. Der Senat sieht damit eine gute Verkehrsanbindung der beiden Standorte derzeit als gewährleistet und der Bedeutung der Messe angemessen an. Frage 8: Gibt es von der BVG planerische Leistungen für eine Verlängerung der U-Bahnlinie 1 zum S-Bahnhof Westkreuz? Antwort zu 8: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilen hierzu mit: „Es existieren keine konkreten Planungen.“ Berlin, den 10.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz