Drucksache 18 / 15 493 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) vom 29. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2018) zum Thema: Schulraumqualität und Sport und Antwort vom 12. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Philipp Bertram (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 493 vom 29. Juni 2018 über Schulraumqualität und Sport ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Standard für Größe und Ausstattung einer Schulsporthalle in Berlin? 2. Welche Veränderungen hat es in den letzten Jahren beim Größen- und Ausstattungsstandard für Schulsportanlagen gegeben? Entspricht es den Tatsachen, dass dieser Standard in den letzten Jahren herabgesetzt wurde und wenn ja, warum und in welchem Umfang? Zu 1. und 2.: Die Größe (Anzahl der Hallenteile) einer Sporthalle richtet sich nach dem errechneten und geprüften Bedarf an dem jeweiligen Standort. Je nach dem begründeten Bedarf können Sporthallen mit einem Hallenteil oder mit zwei bis drei Hallenteilen errichtet werden. Bei einem höheren Bedarf ist zu prüfen, ob die Hallenteile doppelstöckig ausgeführt werden können. Die Musterraumprogramme mit den entsprechenden Flächen für die einzelnen Sporthallentypen sind im Planungshandbuch „Fachraum Sport“ definiert. Im Rahmen der Erstellung des Planungshandbuches „Fachraum Sport“ mit Bearbeitungsstand Juli 2016 wurden die Raumprogramme aller Sporthallentypen, auf der Grundlage von Auswertungen gebauter Sporthallen, verändert und angepasst. - Die Geräteräume wurden vergrößert - Die Lehrerräume wurden vergrößert und die Ausstattung qualitativ verbessert. - Die Kapazität der Sanitären Anlagen wurde erweitert. - Das Raumprogramm wurde durch einen zusätzlichen Abstellraum ergänzt. - Die Raumgröße des Krafttrainingsraums wurde erweitert. Des Weiteren wurden die Musterausstattungsprogramme gemäß den veränderten schulspezifischen Anforderungen überarbeitet. Eine Standardabsenkung erfolgte im Rahmen dieser Überarbeitung nicht. Die Musterraum- und Musterausstattungsprogramme sind Grundlage für die Planung und Realisierung von Sporthallen im Land 2 Berlin. Es können nachgewiesene zusätzliche Anforderungen auf Raum- und Ausstattungsprogramme standortabhängig berücksichtigt werden soweit diese im Bedarfsprogramm begründet wurden und der sich daraus ergebene zusätzliche Finanzbedarf gesichert ist. 3. Welchen Stellenwert hatte der Sport (Sportunterricht und sportliche Betätigung im Ganztag) in der Arbeit der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität? 5. In welcher Art und Weise erfolgte im Rahmen der Arbeit der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität eine Neubewertung der Raum- und Ausstattungsbedarfe für den Sport? Zu 3. und 5.: Das Planungshandbuch „Fachraum Sport“ bedurfte keiner weiteren Anpassung durch die Facharbeitsgruppe, da dieses bereits im Juli 2016 überarbeitet wurde. 4. Welche Rolle spielte im Handlungsfeld „sozialräumliche Öffnung“ der sozialräumliche Bedarf an Sportanlagen? Zu 4.: Die Nutzung aller öffentlichen Sportstätten im Land Berlin - auch der Sporthallen auf Schulgrundstücken - wird durch das „Gesetz über die Förderung des Sports im Land Berlin (Sportförderungsgesetz - SportFG)“ sowie in den Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins (Sportanlagen-Nutzungsvorschriften ) geregelt. Weitere Standards und Vorgaben sind der DIN 18032 zu entnehmen, die für alle Sporthallen und Sporträume gilt (Schulsport, Wettkampf - und Vereinssport sowie Breiten- und Freizeitsport). Sofern an einem Schulstandort die Belange des außerschulischen Sports zusätzliche Flächen und/oder Räume erfordern, sind die erforderlichen Erweiterungen der Funktionsbereiche für die Freizeitsportler unter Berücksichtigung der Standortbedingungen im Rahmen des Bedarfsprogramms besonders zu begründen, die finanziellen Auswirkungen darzustellen und die Finanzierung sicherzustellen. 6. Wie verändert/vergrößert sich die pädagogische Nutzfläche pro Schüler/Schülerin für den Sportunterricht und Sport und Bewegung im Ganztag? Welcher Standard soll diesbezüglich künftig gelten (bitte konkret in Abhängigkeit von der Zügigkeit angeben und nach gedeckter und ungedeckter Sportanlage differenzieren)? Zu 6.: Der schulische und pädagogische Bedarf an gedeckter und ungedeckter Sportfläche ist nach dem jeweiligen Raumprogramm festgelegt. Die Bedarfe errechnen sich aus der jeweiligen Stundentafel für das Fach Sport. Ein darüber hinausgehender Bedarf für den Ganztag wurde nicht definiert bzw. ist nicht dezidiert aufgeführt. Die Änderungen zum Raumprogramm wurden im Rahmen der Überarbeitung des Planungshandbuchs „Fachraum Sport“ vorgenommen. 7. Wie werden beim neuen Raumprogramm bei Größe und Ausstattung der Schulsportanlagen Mehrfachnutzungen durch Akteure des Sozialraums, z.B. durch Sportvereine nach 16 Uhr, berücksichtigt ? 3 Zu 7.: Das Raumprogramm des berlinweit verbindlichen Planungshandbuches „Fachraum Sport“ ist zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgestimmt und berücksichtigt dabei die Vorgaben des Sportförderungsgesetzes, insbesondere hinsichtlich § 7 – Grundsätze der Planung und Beteiligung (gleichrangige Berücksichtigung des schulischen und des außerschulischen Sports) sowie § 10 – Anforderungen an Sportanlagen (Sportanlagen sind grundsätzlich wettkampfgerecht zu bauen). 8. Wie bewertet es der Senat, wenn Bezirke im Rahmen der Schulbauoffensive mehr als den für den Sportunterricht notwendigen Standard bauen wollen, um bezirkliche Defizite in der Versorgung mit gedeckten und ungedeckten Sportanlagen zu reduzieren? Zu 8.: Der Senat verfolgt – soweit standortbedingt realisierbar - die Umsetzung der Vorgaben des Sportförderungsgesetzes (insbesondere §§ 7 und 10). Insofern erwartet der Senat, dass die Bezirke quantitativ und qualitativ den außerschulischen Sportbedarf bei der Planung berücksichtigen. Bei Baumaßnahmen auf Schulstandorten kontrolliert auch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Bedarfsanmeldungen der bezirklichen Schulämter und fordert auf den Planungsunterlagen einen Sichtvermerk des bezirklichen Sportamtes zur Sicherstellung der Berücksichtigung auch der außerschulischen Sportbedarfe für den Vereins-, Breiten- und Freizeitsport. 9. Wie können entsprechende sozialräumlich bedingte Mehrbedarfe an sportlicher Fläche und Ausstattung finanziert werden, wenn sie denn im Zuge des Schulneubaus/Schulumbaus erfolgen sollten? Zu 9.: Üblicherweise müssen Anmeldungen (von Baumaßnahmen) zum Haushalt/zur I- Planung alle Kosten für ein funktionsgerechtes Vorhaben ausweisen, egal, ob auf einem Schul- oder einem Sportstandort geplant. Entscheidend für die Anerkennung eines Mehrbedarfs ist hier die nachvollziehbare Begründung der Mehrbedarfe. Diese müssen bereits zum Bedarfsprogramm vom Bedarfsträger ermittelt und (mit der Begründung) angemeldet werden. 10. Welches Verfahren und welche Termine hat der Senat mit den Bezirken vereinbart, um mögliche sportbedingte Mehrbedarfe bei der Umsetzung der Schulbauoffensive rechtzeitig einplanen zu können? 4 Zu 10.: Bei der seinerzeitigen Kostenschätzung der derzeit über 55 Schulneubaumaßnahmen mit Sportanteilen bis zum Jahr 2026 war noch nicht endgültig abzusehen, ob auch alle perspektivischen außerschulischen Sportbedarfe in Umfang und Kosten bedarfsgerecht erfasst sind. Bei jeder Einreichung neuer Maßnahmen im Rahmen der Schulbauoffensive wird deshalb regelmäßig auch die Berücksichtigung des außerschulischen Bedarfs und dessen finanzieller Absicherung überprüft. Mögliche entstehende Mehrbedarfe sind im Rahmen dieses Verfahrens darzustellen und deren Finanzierung im Rahmen zukünftiger Haushaltsaufstellungen zu prüfen. 11. Welche Vorgehensweise/Verfahren hat der Senat mit den Bezirken und den Interessenvertretungen des Sports verabredet, um im Rahmen der Schulbauoffensive auftretende Flächenkonkurrenzen zwischen Schule und Sport zu vermeiden und Kompromisse, wie z.B. Mehrfachnutzungen, standortkonkret zu ermöglichen? Zu 11.: Da es sich auch im Rahmen der Schulbauoffensive um übliche Planungsverfahren nach den Ausführungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung handelt, sieht der Senat keine Notwendigkeit für besondere Abstimmungen/Verabredungen über die üblichen hinaus. Berlin, den 12. Juli 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie