Drucksache 18 / 15 494 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) vom 29. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2018) zum Thema: Schulbauoffensive in Treptow-Köpenick und Antwort vom 18. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Carsten Schatz (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15494 vom 29. Juni 2018 über Schulbauoffensive in Treptow-Köpenick ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird der zusätzliche Schulplatzbedarf aufgrund der wachsenden Bevölkerung in den Bezirken ermittelt? 3. Wie können die Bezirke aufgrund der aktualisierten Daten ggf. einen nachträglichen Standortbedarf anmelden? Zu 1. und 3.: Gemäß § 109 Berliner Schulgesetz stellen die Bezirke im Rahmen der Schulentwicklungsplanung (SEP) für Berlin bezirkliche Schulentwicklungspläne auf. Zusätzlich wurde aufgrund der äußerst dynamischen Entwicklung Berlins ein Verfahren etabliert, um quantitative Aussagen zur Schulentwicklung (Schülerzahlenentwicklung , Kapazitäten und räumliche Verteilung „unterhalb der formalen Schwelle des SEP“) zu treffen. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Monitoring-Verfahrens unter Beteiligung der bezirklichen Schul- und Stadtplanungsämter sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen finden deshalb Abstimmungen zur Schulnetzplanung mit dem Ziel statt, im jährlichen Turnus von der Vorhersage abweichende Entwicklungen zu identifizieren, um ggf. erforderliche Maßnahmen in die Wege leiten zu können. Die Anmeldung der Schulbaubaumaßnahmen erfolgt jährlich zur Investitionsplanung. 2 Zum Verfahren wird auf den Leitfaden zur Schulnetz- und Standortplanung verwiesen , der im Internet unter https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/schulentwicklungsplanung/ abrufbar ist. 2. Wann liegen neue Grunddaten für den Folgebericht an den Hauptausschuss vor (Notwendige Investitionen in die Infrastruktur im Schulbereich – aktualisierter Folgebericht zu Investitionsbedarfen, Rote Nummer 0131 F), mit denen die Einwohnerstatistik und die Wohnungsbaupotenziale in den jeweiligen Bezirken auf den aktuellsten Stand gebracht werden? Zu 2.: Der Folgebericht „Notwendige Investitionen in die Infrastruktur im Schulbereich“ (Rote Nummer 0131 F) wurde letztmalig am 17.11.2017 (Rote Nummer 0053 D) fortgeschrieben . Anschließend wurde er in den halbjährlichen Bericht der Taskforce Schulbau zum Maßnahmen- und Finanzcontrolling zum Schulbauprogramm (Rote Nummer 1189 B) integriert und wird mit diesem auch zukünftig halbjährlich fortgeschrieben . 4. Wie werden die Bezirke vom Senat darin unterstützt, in Kiezen, in denen Schulkapazitäten bereits heute fehlen oder absehbar fehlen werden und Flächen dafür knapp sind, aus dem Sondervermögen für Daseinsvorsorge (SODA) Grundstücke zu übertragen oder zu überlassen und gezielt Bebauungspläne zur Sicherung von Schulbaustandorten auszuweisen? Zu 4.: Auf Grundlage der Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik müssen alle Landesimmobilien sämtlicher Fach-, Finanz-, Treuhand- und Sondervermögen durch die Bezirke und Senatsverwaltungen analysiert und in Cluster unterteilt werden (Grundstücke des Fachvermögens, zur Daseinsvorsorge, mit Vermarktungsperspektive , mit Entwicklungsperspektive). Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstützt die Bezirke im Rahmen des Clusterungverfahrens sowie des ressortübergreifenden Portfolioausschusses hinsichtlich der Vorsorge und Sicherung von Gemeinbedarfsflächen, insbesondere auch für Schule. Sofern sich potentielle Vorhalteflächen für Gemeinbedarf (hier Schule) nicht bereits schon im zugehörigen Landes- oder Bezirksvermögen befinden (Clusterung als Verbleib im Fachvermögen ), erfolgt - im Bedarfsfall und auf Grundlage der geprüften Eignung - eine entsprechende Clusterung von Grundstücken zur künftigen Daseinsvorsorge I (Fachzweck im Zeitraum der nächsten fünf Jahre) und Zuweisung in das entsprechende Fachvermögen oder Daseinsvorsorge II (Fachzweck in einem Zeitraum von voraussichtlich zehn Jahren) sowie Zuweisung zum Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA). Grundstücke für potentielle Schulen werden im SODA damit im Landeseigentum gehalten bis sie für die künftige Schulnutzung benötigt werden. Die Zuständigkeit für die Aufstellung von Bebauungsplänen zur planungsrechtlichen Sicherung von Gemeinbedarfsflächen für Schule liegt bei den Bezirken (Planungshoheit ). Für den Hauptstadtbereich, in den Entwicklungsgebieten und in Gebieten von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung kann die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Einzelfällen Bebauungspläne aufstellen. 3 5. Welche Schulbausanierungsmaßnahmen im Bezirk Treptow-Köpenick werden einen Ersatzstandort für die Zeit der Sanierung erfordern und welche Gebäude werden dafür als temporäre Zwischenunterbringungen untersucht (bitte schulscharf auflisten)? Zu 5.: Die logistische Vorgehensweise bei Komplettsanierung der einzelnen Schulstandorte wird zurzeit intensiv untersucht. Alle Maßnahmen der Schulbauoffensive werden einzeln analysiert, der Umfang der Baumaßnahmen und die Auswirkung auf den Schulbetrieb bewertet. Es stehen im Bezirk zwei Grundstücke als mögliche Ausweichstandorte zur Verfügung: Grundstück Kalker Str. und Peenestr./Usedomer Str.. Daneben wird in Zusammenarbeit mit dem Schulamt geprüft, ob ein weiterer Standort nach erfolgter Sanierung als Ersatzstandort genutzt werden kann. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 6. Wird es auch Unterbringungen in Containern als Zwischenlösung für die Zeit der Sanierung geben müssen und wenn ja, verfügt der Bezirk Treptow-Köpenick über Container oder wird er Containerreserven erhalten (bitte schulscharf auflisten)? Zu 6.: Die teilweise Unterbringung der Schülerinnen und Schülern in Containern als Zwischenlösung wird zurzeit bereits an einem Standort praktiziert (am 2. Standort Mittelheide der Merian Schule 09K01). Durch die Aufstellung von sechs Klassencontainern ist es möglich, eine Etage der Schule zu beräumen. Auch diese Variante wird für zukünftige Sanierungsmaßnahmen geprüft. Die Container werden angemietet. Aus wirtschaftlichen Erwägungen hält der Bezirk keine eigenen Container vor. 7. Wie werden die Schulerweiterungen mit Modularen Ergänzungsbauten (MEB) organisatorisch ablaufen: Wird im laufenden Schulbetrieb gebaut, wie wird mit der Lärmproblematik verfahren, wird es temporäre Schulschließungen geben müssen (bitte schulscharf auflisten)? Zu 7.: Bei den 43 inzwischen übergebenen Modularen Schulergänzungsbauten wurde der überwiegende Teil auf vorhandenen Schulgrundstücken errichtet. Eine Schulschließung war bisher in keinem Fall erforderlich und ist im Bezirk Treptow- Köpenick auch zukünftig nicht zu erwarten. 8. Wie viele Schulen sollen im Bezirk Treptow-Köpenick reaktiviert werden, ist etwaigen Zwischennutzern bereits gekündigt worden und welcher Zeitplan ist für die Reaktivierung vorgesehen (bitte schulscharf auflisten)? Zu 8.: Es ist geplant, im Bezirk Treptow-Köpenick die Schulgebäude in der Keplerstr., der Stillerzeile 100 (gepl. Baubeginn 2020) und in der Grünen Trift (gepl. Baubeginn nach 2022) wieder zu aktivieren sowie den Standort Waldstr. (soweit anderweitig genutzt) anteilig zu reaktivieren. Die beiden letztgenannten Maßnahmen sind nicht im 4 Haushalt und der Investitionsplanung 2017 – 2021 enthalten, jedoch für die Investitionsplanung 2018 – 2022 angemeldet. Alle Nutzerinnen und Nutzer sind informiert, die Verträge können kurzfristig gekündigt werden. Ferner wird intensiv an den teilweise erforderlichen Ersatzstandorten gearbeitet. Die ersten beiden Maßnahmen werden in einzelnen getrennten Bauabschnitten saniert, wieder aktiviert und erweitert. 9. Inwieweit erfolgt im Bezirk Treptow-Köpenick die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in die Entscheidungsprozesse des Schulneubaus und der Schulsanierung; ist die Gründung von örtlichen Schulbauausschüssen vorgesehen? Zu 9.: Bei größeren Schulneubaumaßnahmen wird vor Baubeginn eine Informationsveranstaltung mit den Vorhabenträgern durchgeführt, in welcher die Anwohner des direkten Umfelds über das Vorhaben informiert werden und die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Eine frühzeitige Einbeziehung in Planungen und Entscheidungsprozesse erfolgt mit den künftigen Nutzern. Die Gründung von Schulbauausschüssen liegt im Ermessen der jeweiligen Schulkonferenz. 10. Inwieweit wird der Senat die Bezirke mit finanziellen und personellen Ressourcen für Beteiligungsformate und die Beauftragung von Beteiligungsbüros ausstatten? Zu 10.: Soweit Themenfelder der Bürgerbeteiligung nicht in der Zuständigkeit der Bezirke bleiben, würde die Entwicklung und Umsetzung von Beteiligungsformaten primär in den Aufgabenbereich der Regionalverbünde und u.U. auch der Geschäftsstelle Schulbauoffensive fallen. Genaue Zuständigkeitsabgrenzungen sind jedoch noch nicht erfolgt. Beteiligungsformate wären im Rahmen der Mittelausstattungen dieser Organisationseinheiten zu finanzieren. So hat beispielsweise der Regionalverbund Ost für 2019 rd. 425.000 € Budgetvolumen beantragt, die Geschäftsstelle Schulbauoffensive wurde mit rund 1,0 Mio. € ausgestattet. Entsprechende Ausgaben sind Teil der Investitionsmaßnahme. Der Senat hat 2018 im Rahmen eines Modellprojektes drei Partizipationsverfahren an Berliner Schulen initiiert und dafür erfahrene Planungsbüros mit der Durchführung beauftragt sowie die Verfahren auch personell begleitet. Im Bezirk Treptow-Köpenick wurde ein Partizipationsverfahren an der Anna-Seghers- Gemeinschaftsschule durchgeführt. Das Verfahren wurde am 20. Juli 2018 mit der Präsentation der Arbeitsergebnisse im Rahmen der Schulkonferenz erfolgreich abgeschlossen . Die Ergebnisse aller im Rahmen des Modellprojektes durchgeführten Partizipationsverfahren werden voraussichtlich Ende des Jahres einer breiten Öffentlichkeit in Form einer Informationsbroschüre vorgestellt. Der Senat wird auch in Zukunft Partizipationsverfahren an Schulen unterstützen und stimmt zurzeit mit den Bezirken potenzielle Schulstandorte ab. 5 11. In welchem Turnus planen Senat und Bezirke, über die Umsetzung der Schulbauoffensive zu berichten? Zu 11.: Dem Hauptausschuss wird halbjährlich zum Finanz- und Maßnahmencontrolling sowie jährlich zum Prozess- und Organisationscontrolling berichtet. Berlin, den 18. Juli 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie