Drucksache 18 / 15 497 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 07. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2018) zum Thema: Kinderschutz – Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ und Antwort vom 10. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 497 vom 07. Juni 2018 über Kinderschutz – Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann ist Berlin Mitglied in der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“? Zu 1.: Die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ wird in Berlin am 26. September 2018 mit einer Auftaktpressekonferenz starten. Ziel der Initiative ist es, dass Schulen bei der Entwicklung von entsprechenden Schutzkonzepten unterstützt werden. 2. Welche Berliner Schulen nehmen an dieser Initiative teil? Zu 2.: Die vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bereitgestellten Informations- und Arbeitsmaterialien werden allen Berliner Schulen zur Verfügung gestellt. Das Materialpaket ist für die Entwicklung des Schutzkonzepts eine konkrete Unterstützung. Darauf basierend gestalten Schulen in eigener Verantwortung den Prozess der Entwicklung von Schutzkonzepten. 3. Welche Projekte wurden im Rahmen der Initiative seitens des Senats aufgelegt? Bitte pro Jahr und die geplante Laufzeit aufführen. 4. Welche Projekte wurden im Rahmen der Initiative seitens der Schulen initiiert? Bitte pro Jahr und die geplante Laufzeit aufführen. 7. Welche Schulen haben sich im Rahmen der Initiative ein Konzept „Schule gegen sexuelle Gewalt“ erarbeitet? 8. Welche Pläne für eine Evaluation der Konzepte und deren Umsetzung gibt es? 2 Zu 3.,4.,7. und 8.: Berlin wird mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 an der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ teilnehmen. Bereits im Vorfeld wurden auf Initiative einzelner Schulen, die nicht zentral erfasst werden, interne Konzepte erarbeitet. Es ist geplant, für jede Schulart eine Pilotschule zu gewinnen, die beispielhaft mit Beginn des Projekts ein Schutzkonzept erarbeitet oder das bestehende Konzept weiterentwickelt. Die Schulen entscheiden in Eigenverantwortung, ob und wie sie ein Schutzkonzept initiieren wollen bzw. welche Projekte angeboten werden. Derzeit ist eine berlinweite Konzeptevaluation nicht angedacht. Auf Bundesebene lässt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs seit 2016 die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ extern evaluieren. 5. Wer finanziert die Initiative? Und in welcher Höhe? 6. Wie viele zusätzliche Stellen sind a) für die Erarbeitung und b) für die Umsetzung des Konzepts an den Berliner Schulen geplant? (aufgeschlüsselt nach Grundschule und SEK II)4. Welche Projekte wurden im Rahmen der Initiative seitens der Schulen initiiert? Bitte pro Jahr und die geplante Laufzeit aufführen. Zu 5. und 6.: Der Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat Informations- und Arbeitsmaterialien entwickelt, die die Schulen bei der Erstellung von Schutzkonzepten schrittweise und detailliert unterstützen und stellt diese allen Schulen des Landes kostenfrei zur Verfügung. Zusätzliche Stellen sind nicht vorgesehen. 9. Welche Unterstützung bietet die Senatsverwaltung den Schulen bei der Erstellung eines Konzepts „Schule gegen sexuelle Gewalt“? 11. Wer ist der Ansprechpartner/ die Ansprechpartnerin für die Schulen a) beim Erstellen eines Konzepts „Gegen sexuelle Gewalt an Schulen“, b) beim Auftreten eines Falles sexueller Gewalt an der Schule? Zu 9. und 11.: Wenn Schulen Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung des Schutzkonzepts benötigen, werden sie von den bezirklichen Koordinatorinnen und Koordinatoren für schulische Prävention unterstützt. Diese koordinieren die Zusammenarbeit mit Trägern, vermitteln Präventionsangebote und beraten Schulen bei der Auswahl geeigneter schulspezifischer Maßnahmen. In Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Berlin hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einen Notfallordner mit Notfallplänen für Berliner Schulen erarbeitet. Dieser wurde allen Schulen im Land Berlin zur Verfügung gestellt. Damit steht der Schulleitung ein Instrument zur Verfügung, das ihr beim Auftreten eines Falles von sexueller Gewalt Handlungsempfehlungen gibt. 10. Wann werden die Informationen zur Präventionsarbeit in Berlin auf der Seite www.berlin.schulegegen -sexuelle-Gewalt.de/home verfügbar sein? 3 Zu 10.: Die Informationen zur Präventionsarbeit in Berlin werden voraussichtlich im Herbst 2018 online verfügbar sein. 12. Welche Fortbildungen sind für die Pädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen der Schulen im Bereich Basiswissen über sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen geplant? Falls ja, sind diese Fortbildungen verpflichtend? Falls nein, warum nicht? In welchem Abstand müssen Fortbildungen zu dem Thema aufgefrischt werden? Zu 12.: Für das kommende Schuljahr 2018/2019 werden aktuell Fortbildungen zu folgenden Themenbereichen angeboten: - Prävention vor sexueller Gewalt – Umgang mit schwierigen Situationen, Entwickeln von Handlungsstrategien und Schutzkonzepten - Prävention vor sexueller Gewalt speziell an Schülerinnen und Schülern mit Behinderung (im Rahmen eines bundesweiten Modellprojektes) - regelmäßige Fortbildung der Kontaktlehrkräfte für Gewaltprävention (mit sexueller Gewalt als mögliches Teilthema) - regelmäßige Fortbildung der Kontaktlehrkräfte für Diversity/sexuelle Vielfalt – Netzwerktreffen, Einzelthemen - Angebote zum Thema sexuelle Vielfalt speziell für Willkommensklassen. Nach Bedarf, z.B. bei Problemen an einzelnen Schulen, können weitere Veranstaltungen individuell vereinbart werden. Dabei arbeitet die Regionale Fortbildung sowohl mit den Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) als auch mit externen Kooperationspartnern wie Strohhalm e.V., Seitenwechsel und der Bildungsinitiative Queerformat zusammen. Die Fortbildungen sind nicht verpflichtend, da die allgemeine Fortbildungsverpflichtung keine Verpflichtung in Bezug auf Einzelthemen vorsieht. Es gibt keine Festlegungen, in welchen Abständen Fortbildungen aufgefrischt werden sollten, das liegt in der Verantwortung der Pädagoginnen und Pädagogen. 13. Welche Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen sind geplant? 14. Welche Überlegungen seitens des Senats gibt es, Ergänzungen im Schulgesetz vorzunehmen, um so ein Konzept „Gegen sexuelle Gewalt“ an den Berliner Schulen verpflichtend einzuführen? Zu 13. und 14.: Die bestehenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und die Beschwerdestrukturen bleiben erhalten und werden bedarfsgerecht intensiviert. Derzeit werden keine Änderungen des Schulgesetzes hinsichtlich einer verpflichtenden Konzepterarbeitung „Schule gegen sexuelle Gewalt“ angestrebt. Berlin, den 10. Juli 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie