Drucksache 18 / 15 500 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 29. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2018) zum Thema: Bike and Ride und Antwort vom 17. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15500 vom 29. Juni 2018 über Bike and Ride Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fahrradabstellanlagen an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr im Sinne des „Bike-and- Ride-Konzeptes“ gibt es derzeit in Berlin (bitte um Auflistung nach Bezirken)? Antwort zu 1: Der Senat fördert zusammen mit der S-Bahn Berlin GmbH und den Berliner Verkehrsbetrieben Anstalt öffentlichen Rechts (BVG) den Bau von Fahrradabstellanlagen an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr. Seit 1999 wurde die Anzahl der Fahrradstellplätze von ca. 10.000 auf ca. 29.500 erhöht. Auf eine Befragung im Mai 2015 teilten die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke Spandau bzw. Marzahn-Hellersdorf mit, dass ca. 1.180 bzw. 2.830 Fahrradstellplätze an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr vorhanden sind. Eine aktuelle Auflistung über die Anzahl der Fahrradabstellanlagen an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr in den jeweiligen Bezirken ist dem Senat nicht bekannt, so dass eine Gesamtzahl für ganz Berlin nicht genannt werden kann. Frage 2: Wie viele Fahrradabstellanlagen wurden in den letzten fünf Jahren in Berlin neu geschaffen und wie viele Stellplätze für Fahrräder bieten diese jeweils (bitte um Auflistung nach Kalenderjahren und Bezirken)? Antwort zu 2: Gemäß dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz sind die Bezirke für Maßnahmen des ruhenden Verkehrs, zu diesen zählen auch die Fahrradabstellanlagen, zuständig. Eine Zusammenstellung, wie viele Fahrradabstellanlagen in den letzten fünf Jahren in Berlin 2 neu geschaffen wurden und wie viele Stellplätze diese für Fahrräder bieten, aufgelistet nach Kalenderjahr und Bezirk, liegt dem Senat nicht vor. Diese Daten sollen perspektivisch durch die GB infraVelo GmbH, eine Entwicklungsgesellschaft des Landes Berlin, in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken und dem Senat erfasst werden. Frage 3: Hat der Senat Kenntnis über die standortkonkrete Auslastung der geschaffenen Fahrradabstellanlagen (falls ja, bitte unter Angabe der jeweiligen Tageszeit und aufgelistet nach Bezirken)? Antwort zu 3: Dem Senat liegen zur standortkonkreten Auslastung der geschaffenen Fahrradabstellanlagen berlinweit keine Daten vor. Im Rahmen einer Untersuchung wurden im September 2015 in einem ausgewählten Modellgebiet je Bezirk die vorhandene Anzahl der Abstellplätze und die abgestellten Fahrräder im Tages- und Nachtzeitraum ermittelt. Des Weiteren erfolgte eine beispielhafte Untersuchung an Bahnhöfen zu den Fahrradabstellplätzen. Frage 4: Welche Kriterien liegen der Entscheidung für einen Bike-and-Ride-Standort generell zugrunde, fällt diese Entscheidung jeweils unter Einbeziehung der ansässigen Bürgerinnen und Bürger und wenn ja, in welcher Form werden die Bürgerinnen und Bürger einbezogen? Antwort zu 4: Wie bereits in der Antwort auf die Frage 2 aufgeführt, sind die Bezirke nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz für Maßnahmen des ruhenden Verkehrs zuständig. Die Entscheidung, ob und wenn ja, wie die Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidung für einen Bike-and-Ride Standort einbezogen werden, obliegt somit auch den Bezirken. Vor der Entscheidung, ob eine Fahrradabstellanlage an einem Bike-and-Ride Standort errichtet werden soll, ist der derzeitige Bedarf zu prüfen und die zu erwartenden zukünftigen Bedarfe zu ermitteln. Für die Standortwahl sind unter anderem folgende Kriterien von Bedeutung: - Die Abstellflächen für Fahrräder müssen ausreichend groß sein. - Die Fahrräder am Wohnort müssen leicht zugänglich sein. - Die Abstellanlagen für Fahrräder am Zielort müssen so nah wie möglich am Eingang angelegt werden. - Die Abstellanlagen für Fahrräder müssen leicht zu finden sein. - Fahrradständer müssen dem Rad einen sicheren Stand geben. - Fahrräder müssen mit dem Rahmen am Fahrradständer sicher angeschlossen werden können. - Fahrradabstellanlagen müssen mit genügend großen Verkehrsflächen konzipiert werden. - Fahrradabstellanlagen für längeres Parken sollten wettergeschützt und möglichst vandalismussicher sein. - Fahrradabstellanlagen sollten stadtgestalterisch verträglich sein. 3 Frage 5: Inwiefern sind die innerstädtischen Bike-and-Ride-Plätze als solche gekennzeichnet und in welcher Form wird für eine Nutzung derselben geworben? Antwort zu 5: Dem Senat ist nicht bekannt, ob und wenn ja in welcher Form die innerstädtischen Bikeand -Ride-Plätze gekennzeichnet sind bzw. in welcher Form für diese geworben wird. Frage 6: Plant der Senat die Errichtung weiterer Fahrradabstellanlagen oder gegebenenfalls die Umsetzung anderer Maßnahmen im Sinne des Bike-and-Ride-Konzeptes (bitte Maßnahmen konkret benennen)? Antwort zu 6: Grundsätzlich hat der Senat das Ziel, an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr das Angebot an Fahrradabstellanlagen weiter zu verbessern. Dieses Ziel findet sich auch in § 47 des Berliner Mobilitätsgesetzes wieder. Damit Maßnahmen zum Fahrradparken schneller umgesetzt werden können, wurde die GB infraVelo GmbH, eine Entwicklungsgesellschaft des Landes Berlin, gegründet. Diese Gesellschaft soll – in enger Absprache mit dem Senat und den Bezirken – Fahrradabstellanlagen planen und bauen. Derzeit führt die GB infraVelo GmbH eine Standort- und Potentialanalyse zum Fahrradparken an elf Bahnhöfen im Land Berlin durch. Aussagen zu Maßnahmen, die sich aus der Standort- und Potentialanalyse ableiten lassen, sind erst möglich, wenn die Analyse abgeschlossen ist. Berlin, den 17.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz