Drucksache 18 / 15 504 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 03. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2018) zum Thema: Krawalle in der Pallasstraße und Antwort vom 17. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 504 vom 03. Juli 2018 über Krawalle in der Pallasstraße ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach einem Zeitungsbericht vom 26.06.2018 (Berliner Zeitung, Pallasstraße in Schöneberg Rapper- Fans randalieren und bedrängen Polizei) kam es zu Krawallen in der Nacht zum 24.06.2018 an der Potsdamer- Ecke Pallasstraße. 1. Wie viele Randalierer und deren Unterstützer wurden von der Polizei angetroffen und wie entwickelte sich die Anzahl über den Einsatz hinweg? Zu 1.: Mit Eintreffen der ersten Polizeikräfte gegen 22:10 Uhr wurde eine Personengruppe von ca. 200 Personen im genannten Kreuzungsbereich festgestellt. Nach Beginn der polizeilichen Maßnahmen reduzierte sich die Anzahl bis 22:40 Uhr auf ca. 50 Personen, die sich ruhig verhielten. Die ab ca. 23:00 Uhr noch verbliebenen etwa 10 Personen hatten die Örtlichkeit bis 23:30 Uhr ebenfalls verlassen. 2. Welche Straftaten wurden vor Ort registriert? Zu 2.: Es wurde ein Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs öffentlicher Aufforderung zu Straftaten sowie Beleidigung eingeleitet. 3. Wie viele Einsatzkräfte wurden eingesetzt und aus welchen Direktionen kamen sie? Waren neben der Polizei auch Rettungskräfte vor Ort? Zu 3.: Es waren insgesamt 92 Dienstkräfte der Polizei Berlin (Direktion 4 und Direktion Einsatz) eingesetzt. Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr und Rettungsdienste waren nicht vor Ort. 4. Wie viele Festnahmen gab es zu diesem Vorfall, von wie vielen Personen wurden die Personalien im Zusammenhang mit diesem Vorfall aufgenommen? Seite 2 von 3 Zu 4.: Es wurden keine Personen festgenommen. Bei einer Person, die mutmaßlich für eine Lichtprojektion verantwortlich war, wurden die Personalien festgestellt. 5. Falls es zu keinen oder wenigen Festnahmen kam, aus welchen Gründen war dies so? Zu 5.: Unmittelbar nach dem Eintreffen der ersten Polizeikräfte waren aufgrund der Unübersichtlichkeit der Lage und der großen Anzahl von Personen innerhalb der Ansammlung sofortige polizeiliche Maßnahmen gegen die gesamte Personengruppe nicht möglich und die Anforderung weiterer Unterstützungskräfte erforderlich. Noch vor dem Eintreffen von Unterstützungskräften wurde gegen 22:13 Uhr aus der Personengruppe heraus die Verglasung des Wartehäuschens der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) an der Potsdamer Straße/Pallasstraße zerstört. Nachdem ein unbekannt gebliebener Zeuge die Einsatzkräfte auf einen möglichen Täter zu dieser Sachbeschädigung aufmerksam gemacht hatte, flüchtete der Tatverdächtige und wurde unverzüglich von Dienstkräften verfolgt. Die Verfolgung des Tatverdächtigen musste dann aus einsatztaktischen Gründen abgebrochen werden. Nach dem Eintreffen weiterer Einsatzkräfte, insbesondere von Dienstkräften einer Einsatzhundertschaft sowie eines Diensthundeführers, wurden konsequent Platzverweisungen ausgesprochen und verweilende Personen in Richtung Winterfeldtplatz und Kleistpark abgedrängt, um eine schnellstmögliche Lageberuhigung herbeizuführen. Tatverdächtige zu den festgestellten Straftaten waren aufgrund der unübersichtlichen Lage sowie fehlender Zeugen nicht ermittelbar. 6. In der Plenumssitzung vom 28.06.2018 antwortete der Innensenator Geisel in der Fragestunde auf meine Anfrage zu dem oben genannten Vorfall, dass er keine Kenntnis darüber besäße. Ab welcher Größenordnung und nach welchen weiteren Kriterien werden Einsätze der Polizei dem Innensenator zur Kenntnis gebracht? Zu 6.: Senator Geisel wird über Einsätze der Polizei informiert, die erhebliche Relevanz für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung haben, einen politischen Bezug aufweisen oder bundesweite beziehungsweise internationale Bedeutung besitzen. 7. Zu welcher Einschätzung kommt der Innensenator nach Kenntnisnahme des Sachverhalts und welche Maßnahmen werden nun getroffen? Zu 7.: Die Polizei ist bereits vor dem aktuellen Ergebnis eigenständig aktiv geworden. Aufgrund der seit dem Jahreswechsel 2013/2014 in den Silvesternächten festzustellenden Vorfälle an der genannten Örtlichkeit wurde seitens der zuständigen Polizeidirektion 4 der Kräfteansatz sukzessive intensiviert. Dadurch konnten zum Beispiel in der Silvesternacht 2017/2018 insgesamt 23 Strafermittlungsverfahren eingeleitet, 13 Freiheitsentziehungen durchgeführt sowie diverse pyrotechnische Gegenstände sichergestellt und beschlagnahmt werden. Darüber hinaus wurde eine Arbeitsgruppe unter Führung des zuständigen Polizeiabschnitts eingerichtet, die eine Einsatzkonzeption entwickelt, welche im Seite 3 von 3 Zusammenwirken mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg künftig zu einer spürbaren Lageberuhigung bei mit zeitlichem Vorlauf bekannt werdenden Einsatzanlässen führen soll. Für spontane Ereignisse liegen Handlungsempfehlungen im örtlichen Lagedienst der Polizei vor, um ein abgestimmtes Verhalten der Einsatzkräfte der Polizei zu gewährleisten. 8. Nach Angaben der Berliner Zeitung wurde der Vorfall vom 24.06.2018 nicht über die üblichen Pressekanäle der Polizei veröffentlicht. Wer traf diese Entscheidung und warum wurde sie so getroffen? Zu 8.: Die Polizei Berlin verfolgt seit vielen Jahren grundsätzlich die Strategie einer aktiven und – sofern möglich – frühzeitigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dies wird u.a. dadurch belegt, dass Mitarbeitende der Pressestelle bei unterschiedlichsten Anlässen und Einsätzen vor Ort sind, um die Medien, aber auch Bürgerinnen und Bürger „aus erster Hand“ über anstehende Maßnahmen bzw. Notwendigkeiten zu informieren. Zum in Rede stehenden Sachverhalt war für die am Sonntag im Dienst befindlichen Mitarbeitenden der Pressestelle der Polizei Berlin das Ausmaß des Einsatzes bzw. die Ereignisse im Vorfeld dieses Einsatzes anhand der zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen nicht erkennbar, weshalb die Veröffentlichung einer Pressemeldung unterblieb. 9. Gab es weitere Vorfälle von ähnlicher Größenordnung in der Gegend um die Pallasstraße seit 2013? Zu 9.: Seit dem Jahreswechsel 2013/ 2014 kam es im Bereich der Pallasstraße und dem angrenzenden Steinmetzkiez in den Silvesternächten zu massivem Abbrennen von Pyrotechnik und damit in Zusammenhang stehenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. Sachbeschädigungen, Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und versuchten Körperverletzungen. Dabei wurde aus größeren Personengruppen heraus gezielt Pyrotechnik gegen Dienstkräfte der Polizei eingesetzt. Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 31. Oktober 2017 („Halloween“), bei dem ebenfalls o.g. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten festgestellt wurden. Berlin, den 17. Juli 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport