Drucksache 18 / 15 506 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 03. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2018) zum Thema: Spandau: Infarktgefahr auf dem Kladower Damm und Antwort vom 16. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15506 vom 3. Juli 2018 über Spandau: Infarktgefahr auf dem Kladower Damm Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Spandau von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Trifft es zu, dass der Teil des Kladower Damm demnächst bis Jahresende zur Einbahnstraße erklärt wird und aus welchem Grund? Frage 2: Wenn ja: Wie wird die Maßnahme gerechtfertigt, da gerade dieser Teil soeben erneuert wurde? Frage 4: Wie ist hier die Arbeitsteilung des BA zur Verkehrslenkung Berlin? Antwort zu 1, zu 2 und zu 4: Nein. Im Kladower Damm ist keine Einbahnstraßenregelung vorgesehen. Es war geplant, in der Gatower Straße für den Bau des Havelradweges bauzeitlich eine Einbahnstraße einzurichten. Aktuell hat der Bauherr, das Bezirksamt Spandau von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt, aber die Ausführung dieser Arbeiten gestoppt. Weitere Informationen hinsichtlich eventuell geplanter Einbahnstraßenregelungen im Straßenzug Gatower Straße – Kladower Damm liegen dem Senat nicht vor. 2 Frage 3: Wie lautet das Sicherheitskonzept für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr etc.? Antwort zu 3: Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Grundsätzlich ist zu sagen, dass es im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen keine gesonderten Sicherheitskonzepte für Rettungsdienste, Feuerwehr usw. gibt. Im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Anhörung werden ggf. vorgebrachte Forderungen von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten berücksichtigt. Berlin, den 16.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz