Drucksache 18 / 15 509 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fadime Topaç (GRÜNE) vom 02. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2018) zum Thema: Unabhängige Sozialberatungen – Wie ist der Stand in den Bezirken? und Antwort vom 16. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Fadime Topaç (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15509 vom 02. Juli 2018 über Unabhängige Sozialberatungen – Wie ist der Stand in den Bezirken? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bitte geben Sie uns einen Überblick darüber, wie der Stand der unabhängigen Sozialberatungen in den Berliner Bezirken ist. In welchen Bezirken ist die Arbeit bereits aufgenommen bzw. gibt es einen Starttermin? In welchen gibt es Schwierigkeiten mit der Umsetzung eines derartigen Angebots? Wenn ja, welche? Welche Träger haben diese Aufgabe in den einzelnen Bezirken übernommen? Wieviel Beratungskapazität hat die Einrichtung pro Monat? Wie viele Mitarbeiter*innen sind in den Einrichtungen beschäftigt? Zu 1.: Die erbetenen Angaben wurden, soweit noch nicht bekannt, bei den Bezirken abgefragt und sind der Anlage 1 zu entnehmen. Bei der Frage nach der monatlichen Beratungskapazität wurde die Summe der wöchentlichen Öffnungszeiten für Beratung erfragt. Da sich die Beratungsstellen noch in der Startphase befinden, liegen noch keine aussagekräftigen Erkenntnisse über die Inanspruchnahme vor. 2. Wie konnten die Mittel für 2018 bisher vergeben werden? Wie ist die konkrete Zuteilung der Mittel auf die Bezirke und welcher Schlüssel liegt der Aufteilung zu Grunde? Wie ist der Mittelabfluss in den einzelnen Bezirken? Zu 2.: Die bisher bewilligten Zuwendungen wie auch die bisherigen Mittelabflüsse (Stand 30.06.2018) sind ebenfalls der Anlage 1 zu entnehmen. Die aufgeführten Bewilligungssummen stellen den aktuellen Stand dar und werden sich im Laufe des Jahres in Einzelfällen noch verändern. Die Verteilung der Mittel (1.200.000,--€ in 2018) auf die Bezirke erfolgt auf der Grundlage eines mit den Bezirken abgestimmten Verteilungsmodells mit einer für alle Bezirke geltenden Grundfinanzierung i.H.v. 70 % der Mittel und einem gewichteten Anteil i.H.v. 20% nach Sozialindex und 10 % nach Bevölkerungszahl. Für 2018 ergibt dies die folgende Verteilung: 2 3. Nach welchem Konzept werden die unabhängigen Sozialberatungen in den Bezirken aufgebaut? Gibt es ein gesamtstädtisches Konzept? Oder ist jeder Bezirk in seiner Umsetzung unabhängig? Bitte Konzept darstellen. Zu 3.: Grundlage der Etablierung der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung sind die unter der Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke entwickelten Rahmenvorgaben für die Förderung der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung in den Bezirken, die in der Bezirksstadträtesitzung am 29.11.2017 final einvernehmlich abgestimmt worden sind. (Anlage 2; die Information erfolgte auch zum unter 2. erläuterten Verteilungsschlüssel bereits mit Bericht SenIAS - III B 30 - vom 18.01.2018 mit der Roten Nummer 1016). Dadurch wurde ein einheitlicher verbindlicher Rahmen für die in bezirklicher Verantwortung liegende Zuwendungsfinanzierung der entsprechenden zusätzlichen Angebote geschaffen, der in diesem gleichzeitig Raum für Gestaltungsmöglichkeiten lässt und die Bezirke in die Lage versetzt, auf unterschiedliche Problemlagen unter Einbeziehung ihrer jeweils vorhandenen sozialen Infrastruktur bedarfsorientiert zu reagieren. 4. Gibt es eine Austauschplattform für die Umsetzung der unabhängigen Sozialberatung für die Bezirke? Zu 4.: Es hat bisher ein durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales moderiertes Treffen der fachlich zuständigen Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter zum Erfahrungsaustausch stattgefunden. 5. Was genau war das Ergebnis der Sachstandsanalyse zum Status der Unabhängigen Sozialberatungen in den Bezirken, die im Jahr 2017 durchgeführt wurde? Zu 5.: Die Rückläufe aus den Bezirken haben ein heterogenes Gesamtbild der damaligen allgemeinen Sozialberatung der Bezirke ergeben. Zum Zeitpunkt der Erhebung unterhielten 4 von 12 Bezirken einen allgemeinen Sozialdienst. Weitere Fachberatungen werden themenzentriert und zielgruppenspezifisch durch entsprechende Fachberatungsstellen erbracht (z. B. Soziale Wohnhilfen, allgemeine Seniorenberatung, Sozialpädagogische Beratung) in denen auch allgemeine soziale Fragestellungen Thema sein können. Zudem wurden über 60 Gesamtsumme je Bezirk Bezirksanteil Grundfinanzierung Indikatorfinanzierung Indikator I: Indikator II: Sozialindex 2013 Bev. 18J u. älter 70% 30% 20% 10% Bezirk 840.000,00 € 360.000,00 € 240.000,00 € 120.000,00 € 1 Mitte 110.835,08 9,2% 70.000,00 € 40.835,08 € 28.663,98 € 12.171,10 € 2 Friedrichshain-Kreuzberg 103.235,53 8,6% 70.000,00 € 33.235,53 € 23.986,46 € 9.249,07 € 3 Pankow 93.658,36 7,8% 70.000,00 € 23.658,36 € 10.883,69 € 12.774,67 € 4 Charlottenburg-Wilmersdorf 92.081,46 7,7% 70.000,00 € 22.081,46 € 10.752,60 € 11.328,86 € 5 Spandau 103.853,65 8,7% 70.000,00 € 33.853,65 € 26.133,75 € 7.719,90 € 6 Steglitz-Zehlendorf 87.667,38 7,3% 70.000,00 € 17.667,38 € 7.711,76 € 9.955,62 € 7 Tempelhof-Schöneberg 97.187,11 8,1% 70.000,00 € 27.187,11 € 15.785,09 € 11.402,02 € 8 Neukölln 112.117,01 9,3% 70.000,00 € 42.117,01 € 31.456,15 € 10.660,86 € 9 Treptow-Köpenick 93.683,23 7,8% 70.000,00 € 23.683,23 € 15.126,09 € 8.557,14 € 10 Marzahn-Hellersdorf 103.032,07 8,6% 70.000,00 € 33.032,07 € 24.567,79 € 8.464,27 € 11 Lichtenberg 101.425,48 8,5% 70.000,00 € 31.425,48 € 22.159,81 € 9.265,67 € 12 Reinickendorf 101.223,64 8,4% 70.000,00 € 31.223,64 € 22.772,83 € 8.450,81 € Prüfsumme 1.200.000,00 1,00 840.000,00 € 360.000,00 € 240.000,00 € 120.000,00 € Berlin 1.200.000 € 1.200.000,00 840.000,00 € 360.000,00 € 3 weitere zuwendungsfinanzierte Angebote mit Sozialberatung für verschiedene Zielgruppen (obdachlose Menschen, Seniorinnen und Senioren, Frauen, Familien, Menschen mit Migrationshintergrund, Überschuldete etc.) benannt. Den unterschiedlichen Gegebenheiten im Bezirk wurde durch die unter 3. genannten Gestaltungsmöglichkeiten in den Rahmenvorgaben Rechnung getragen. 6. Wird die unabhängige Sozialberatung in allen Bezirken losgelöst von anderen Beratungsthemen (z.B. Mietschulden) etabliert? Gibt es in einigen Bezirken kombinierte Beratungsangebote? Wenn ja, welche? Gehen damit auch Kofinanzierungsmodelle einher? Wenn ja, bitte ausführen. Zu 6.: Der Begriff „kombinierte Beratungsangebote“ ist interpretationsbedürftig. Gemäß der o. g. Rahmenvorgaben wird die allgemeine unabhängige Sozialberatung für hilfesuchende Einzelpersonen und Familien aller Altersgruppen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Konfession und Weltanschauung vorrangig mit wirtschaftlichen, existentiellen, psychosozialen, erzieherischen und/ oder gesundheitlichen Problemstellungen etabliert. Eine Festlegung auf eine Zielgruppe, oder ein bestimmtes Beratungsthema ist nicht vorgesehen. Insofern wird auf die Anlage 1 verwiesen, mit dem ergänzenden Hinweis, dass teilweise eine räumliche Nähe der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung zu anderen Fachberatungsstellen existiert. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf erfolgte bei einem Projekt eine Einschränkung auf die Zielgruppe der Personen in Wohnungsnotsituationen. Der Bezirk hat zugesagt, dies im kommenden Haushaltsjahr zu korrigieren, sodass es dann zu keinen weiteren Abweichungen kommen wird. Kofinanzierungsmodelle wurden von den Bezirken nicht gemeldet. Berlin, den 16. Juli 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales SenIAS - III E 1.1 Stand:11.07.2018 Bezirk Gesamtsumme je Bezirk in € Bezirksanteil in % Ausgewählter Zuwendungsempfänger Anschrift Projektbezeichnung Projektstart Höhe der bewilligten Zuwendungen Mittelabfluss per 30.06.2018 Arbeit aufgenommen (ja/nein) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 1 Mitte 110.835,08 9,2 Schildkröte GmbH Boppstr. 7, 10967 Berlin Clearing A.u.S. Mitte 01.04.2018 109.868,54 61.038,05 ja 2 Friedrichshain-Kreuzberg 103.235,53 8,6 0,00 siehe Anmerkung unten 3 Pankow 93.658,36 7,8 Beratung+Leben GmbH Am kleinen Wannsee 5A, 14109 Berlin "Allgemeine unabhängige Sozialberatung im Bezirk Pankow" (vorläufig) 01.06.2018 (vollständig ab 01.08.18) 53.518,86 0,00 teilweise 4 Charlottenburg-Wilmersdorf 92.081,46 7,7 Caritasverband für das Erzbistum Berlin .V. Residenzstr. 90, 13409 Berlin "Allgemeine unabhängige Sozialberatung Charlottenburg-Wilmersdorf" 01.07.2018 58.817,00 0,00 ja 5 Spandau 103.853,65 8,7 Beratung + Leben GmbH, Am Kleinen Wannsee 5 A, 14109 Berlin Allgemeine unabhängige Sozialberatung in Spandau 01.06.2018 44.620,00 0,00 ja 6 Steglitz-Zehlendorf 87.667,38 7,3 DRK Berlin Süd West gGmbH Düppelstraße 36, 12163 Berlin Wohnraumakquise 01.04.2018 60.000,00 ja Diakonisches Werk Steglitz und Teltow Zehlendorf Hindenburgdamm 101B, 12203 Berlin Ämterlotse 01.05.2018 27.667,38 ja 7 Tempelhof-Schöneberg 97.187,11 8,1 Diakonisches Werk Steglitz und Teltow-Zehlendorf e.V. Hindenburgdamm 101 B 12203 Berlin Zuwendungszweck: Allgemeine unabhängige Sozialberatung 01.05.2018 97.187,11 48.593,11 ja 8 Neukölln 112.117,01 9,3 Nachbarschaftsheim Neukölln Schierker Straße 53, 12051 Berlin Allgemeine unabhängige Sozialberatung 01.06.2018 46.500,00 ja DRK-Kreisverband Müggelspree e.V. Waldowallee 101 10318 Berlin Allgemeine unabhängige Sozialberatung 01.07.2018 44.500,00 ja, zum 01.07.18 9 Treptow-Köpenick 93.683,23 7,8 GEBEWO - Soziale Dienste- Berlin gGmbH Geschäftsstelle: Geibelstraße 77/78, 12305 Berlin Allgemeine unabhängige Sozialberatung im Bezirk Treptow-Köpenick 01.05.2018 69.240,25 17.310,06 ja 10 Marzahn-Hellersdorf 103.032,07 8,6 Wuhlgarten - Hilfsverein für psychisch Kranke e.V. Brebacher Weg 15 (Haus 33),12683 Berlin „Respekt & Halt“ 01.04.2018 103.032,07 32.207,06 ja 11 Lichtenberg 101.425,48 8,5 Caritasverband für das Erzbistum Berlin .V. Residenzstr. 90, 13409 Berlin Allgemeine unabhängige Sozialberatung 01.04.2018 50.712,74 ja Beratung und Leben GmbH , Am kleinen Wannsee 5 A, 14109 Berlin Allgemeine unabhängige Sozialberatung 01.04.2018 50.712,74 ja 12 Reinickendorf 101.223,64 8,4 Diakonisches Werk Wilhelmsruher Damm 159, 13439 Berlin Aufbau und Betrieb einer allgemeinen unabhängigen Sozialberatungsstelle in Reinickendorf. 15.05.2018 58.248,57 14.570,05 ja Gesamt 1.200.000,00 100,0 874.625,26 265.143,40 Allgemeine unabhängige Sozialberatung in den Bezirken (Aktualisierung durch die Bezirke für die Schriftliche Anfrage 18/ 15509 - Unabhängige Sozialberatungen - Wie ist der Stand in den Bezirken) 5.812,21 56.345,48 29.267,38 BA Friedrichshain-Kreuzberg: Laufendes Interessenbekundungsverfahren- Der Aufruf zu einer Interessenbekundung für das Angebot allgemeine unabhängige Sozialberatung und mietrechtliche Bürgerberatung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist am 15.06.18 auf der Internetseite des Bezirksamtes veröffentlicht und im Amtsblatt bekannt gemacht worden. Danach sucht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin mit den Fachämtern Stadtentwicklungsamt, Wohnungsamt und Amt für Soziales freie Träger zur Schaffung eines kombinierten Angebots der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung und mietrechtlichen Bürgerberatung in den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg. Termin für die Abgabe der Bewerbungen um die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist der 13. Juli 2018. (beantragt) vorraussichtlich ca. vorläufiger Bescheid 1 SenIAS - III E 1.1 Stand:11.07.2018 Bezirk 1 2 1 Mitte 2 Friedrichshain-Kreuzberg 3 Pankow 4 Charlottenburg-Wilmersdorf 5 Spandau 6 Steglitz-Zehlendorf 7 Tempelhof-Schöneberg 8 Neukölln 9 Treptow-Köpenick 10 Marzahn-Hellersdorf 11 Lichtenberg 12 Reinickendorf Gesamt Allgemeine unabhängige Sozialberatung in den Bezirken (Aktualisierung durch die Bezirke für die Schriftliche Anfrage 18/ 15509 - Unabhängige Sozialberatungen - Wie ist der Stand in den Bezirken) Gibt es Schwierigkeiten mit der Umsetzung, wenn ja, welche? Monatliche Beratungskapazitäten in Std. (Addition der wöchentl. Öffnungszeiten für Beratung in Std.) Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter*innen in der Einrichtung (im finanzierten Projekt) finanzierte Stellenanteile für die Beratung 12 13 14 15 nein an 5 Beratungsorten (NBZ) jeweils 10 h / Woche; zusätzlich tel. Erreichbarkeit / Beratung außerhalb der Öffnungszeiten 20 h / Woche; für Netzwerkarbeit, aufsuchende Arbeit mit Beratung 15 h / Woche 2,41 Beratung + 3 Sprachmittler*innen 2,41 - - - - keine 8h x1,8 Berater = 14,4 Beratungsstunden 5 (anteilige Stellen) 1,8 Stellen keine bekannt offene Sprechstunden: 4 X 9 Std. zuzügl. variabel ca. 4 X 20 Std .terminierte Beratung 3 MA 1, 35 RAZ - 36 2 1 Vollzeitstelle (Sozialarbeiter/in) 1 Minijob (Sprachmittler/in) - Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr k.A. k.A. - dienstags und mittwochs zwischen 10 Uhr und 12 Uhr (offene Sprechstunde) k.A. k.A. - 4 x 27 Std. 3 Mitarbeiterinnen in der Beratung (1,62 RAZ), 1 Mitarbeiterin Leitung (0.046 RAZ), 1 Mitarbeiterin Verwaltung (0,05 RAZ) 3 Mitarbeiterinnen in der Beratung (1,62 RAZ), teilweise mussten technische Voraussetzungen geschaffen werden (internetzugang) wöchentlich 24 Stunden, mtl. 96 Stunden 5 Mitarbeiter*innen insgesamt 48 Stunden (ca. 1,23 Stellen) Barrierefreiheit musste geschaffen werden wöchentlich 24 Stunden, mtl. 96 Stunden 2-3 Mitarbeiter*innen insgesamt 50 Stunden (ca. 1,28 Stellen) - Probleme bei der Anmietung eines zentral gelegenen barrierefreien Hauptstandortes für die Beratungsstelle - nach Weggang einer Mitarbeiterin bestehen Probleme kompetentes Beratungspersonal zu aquirieren - der Träger ist derzeit bemüht, auch Außenstandorte für die Allgemeine unabhängige Sozialberatung zu etablieren aktuell 0,5 Stelle; ab 01.08.18 1,15 Stellen Beratungen: - ab 09.07.18 montags im Kosmosviertel in Altglienicke 16-18 Uhr - ab dem 03.07.18 dienstags in der evangelischen Bekenntniskirche in Alt-Treptow 13-15 Uhr - ab dem 06.06.18 mittwochs in der Kiezspindel in Spindlersfeld 15- 17 Uhr 3 Personen 1 Stelle EG 10 10% 1 Stelle EG 9 65% 1 Stelle EG 9 50% in Summe 52.764,08 € Personalkosten nein 32 Stunden / Woche 4 + 1 Honorarstelle 92.341,17 € = 89,62 % nein 12 offene Sprechstunden monatl.;außerdem zusätzlich Di, Mi, Do je 8 Stunden und Freitag 6 Stunden individuell nach Terminvereinbarung 2 Mitarbeiter*innen 1 Beraterstelle mit 28 Std. wöchentl.; 1 Verwaltungskraft mit 7 Std. wöchentlich nein 20 offene Sprechstunden monatl.;außerdem zusätzlich tgl 6 Stunden individuell nach Terminvereinbarung 3 Mitarbeiter*innen 1 Beraterstelle mit 12 Std. wöchentlich; 1 Beraterstelle mit 16 Std. wöchentlich; 1 Beraterstelle mit Koordination und Verwaltung mit 12 Std. wöchentlich nein Mo: 09.00 - 12.00 Uhr , Di: 10.00 - 15.00 Uhr Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr Do.: 16.00 - 19.00 Uhr Fr.: Tel Erreichbarkeit -> 15 Std wöchentl. Beratungszeit x 4 Wochen Vom 15.05. - 30.06.2018: 3 Beschäftigte Vom 01.07.2018 - laufend 4 Beschäftigte Vom 15.05. - 30.06.2018: 1 Berater - 15 Std/W , 1 Leitung 2 Std/W, 1 Teamassistentin - 4Std/W, Vom 01.07.2018 - laufend: 1 Berater - 15 Std/W , 1 Berater - 35,1 Std/W 1 Leitung 2 Std/W, 1 Teamassistentin - 4Std/W 2 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Oranienstr. 106, 10969 Berlin Stand: 29.11.2017 Rahmenvorgaben für die Förderung der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung in Bezirken Ausgangslage Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales begleitet die Bezirke bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, zusätzliche Angebote einer allgemeinen unabhängigen Sozialberatung vorzuhalten. Für diesen Zweck werden den Bezirken im Hj. 2018 insgesamt Mittel i.H.v. 1.200.000,-- € und im Hj. 2019 i.H.v. 1.223.000,-- € im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt (Kapitel 2711 Titel 684 06). Die Mittel sind zweckgebunden für die Vergabe von Zuwendungen zur Finanzierung entsprechender zusätzlicher Angebote bei freien Trägern. Ziele Ziel der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung ist es, hilfesuchende Menschen bei der Bewältigung von sozialen Problemen und Notlagen zu unterstützen, indem sie ein leicht zugängliches und barrierefreies Angebot der Beratung, Begleitung, Hilfe und Unterstützung vorhält. Menschen, die mit der Komplexität des Alltags überfordert sind und die zur Regelung ihrer verschiedenen Probleme unterschiedliche Institutionen aufsuchen müssten, sollen im vielfältigen Angebotsspektrum von Hilfen und gesetzlichen Ansprüchen eine Orientierung finden und in die Lage versetzt werden, möglichst eigenständig die notwendigen Hilfen in Anspruch zu nehmen (Empowerment). Bei existenziellen Krisen soll durch eine frühzeitige Intervention eine weitere Zuspitzung vermieden werden. Die Klient*innen sollen befähigt werden, ihr Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wahrzunehmen. Dies umfasst auch die Befähigung/ Unterstützung bei der Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen gegenüber Leistungsträgern (Sozialhilfeträger etc.) und - erbringern. Eine Ausgrenzung aus der Gesellschaft soll verhindert bzw. rückgängig gemacht werden. Die allgemeine unabhängige Sozialberatung hat zudem eine wichtige Funktion als Frühwarnsystem über die Entwicklung von Fallzahlen und Problemlagen bzw. hinsichtlich bestehender regionaler bzw. gesamtstädtisch vorhandener Angebotslücken im System der sozialen und gesundheitlichen Beratungsnetze. Zielgruppen Die allgemeine unabhängige Sozialberatung steht allen hilfesuchenden Einzelpersonen und Familien aller Altersgruppen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Konfession und Weltanschauung offen. Vorrangig richtet sich das Angebot an Personen und Familien mit wirtschaftlichen, existentiellen, psychosozialen, erzieherischen und/ oder gesundheitlichen Problemen. Bei Bedarf richtet sich das Angebot ebenso an Menschen aus dem Umfeld der Betroffenen. Aufgaben und Angebote Die allgemeine unabhängige Sozialberatung ist mit ihrem niedrigschwelligen Angebot erster Anlaufpunkt und Clearingstelle im Netzwerk sozialer Einrichtungen und Dienste insbesondere bei unklaren Zuständigkeiten oder Mehrfachproblematiken. Vorrangige Aufgabe ist die Durchführung einer Erstberatung, Abklärung eines weitergehenden Beratungsbedarfes und - 2 - Stand: 29.11.2017 Vermittlung an spezialisierte Fachberatungsdienste (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Sozialpsychiatrischer Dienst, Mieter– und Rechtsberatung). Ehrenamtliche Strukturen können unterstützend genutzt werden. In Ausnahmefällen kann auch eine weitergehende Beratung, Begleitung sowie aktive Hilfestellung bei der Bewältigung von unterschiedlichen Alltagsproblemen im Rahmen von Hilfe zur Selbsthilfe erfolgen, sofern Angebote von spezialisierten Fachberatungsstellen nicht in Frage kommen. Diese kann im Einzelfall auch eine aufsuchende Sozialarbeit beinhalten. Die Beratung erfolgt auf Wunsch anonym. Beratungsprinzipien Ressourcenorientiert: Die Beratung setzt an den Potenzialen und Ressourcen der Betroffenen an und fördert aktiv die Hilfe zur Selbsthilfe. Präventiv: Rechtzeitige Hilfestellung verhindert eine Eskalation von Problemlagen. Sie ist effektiver und kostengünstiger als deren Behebung. Ergebnisoffen: Die Beratung gibt Empfehlungen, Hinweise, Informationen etc.. Die Entscheidung über die Wahrnehmung der angebotenen Hilfeleistungen bleibt bei den Klient*innen. Empathisch: Voraussetzung für eine effektive Zusammenarbeit ist ein empathischer Beratungsansatz. Flexibel: Durch umfassendes Fachwissen wird in der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung flexibel auf sich verändernde Bedarfslagen reagiert. Unabhängigkeit Das Beratungsangebot soll unabhängig, d.h. insbesondere von ökonomischen Interessen und der Kostenverantwortung der Leistungsträger und Leistungserbringer weitgehend frei sein. Der Träger der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung (Zuwendungsempfänger) hat offenzulegen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise er von Leistungsträger- und Leistungserbringerinteressen oder anderen Dritten abhängig ist. Sofern eine entsprechende Abhängigkeit besteht ist darzulegen, welche Vorkehrungen getroffen werden, um eine von den o.g. Interessen weitgehend freie Beratung zu gewährleisten. Der Träger darf mit dem Beratungsangebot keine Gewinnerzielung beabsichtigen (z.B. Nachweis der Gemeinnützigkeit). Er stellt außerdem sicher, dass die Berater*innen ausschließlich im Interesse der Ratsuchenden handeln (Neutralitätserklärung) und hat zu erklären, dass die Berater*innen in Beratungsfragen nicht fachlich weisungsgebunden sind. Zusätzlichkeit Die zusätzlich geförderten Angebote der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung erweitern und ergänzen die bestehenden Angebote in den Bezirken. Sie dürfen nicht herangezogen werden, um diese zu reduzieren. Personalausstattung und Qualifikation Die Beratung erfolgt durch Personen, die über sozialarbeiterische/ sozialpädagogische bzw. gleichwertige berufliche Qualifikationen verfügen. Insbesondere werden umfassende Kenntnisse über die vorhandenen Trägerstrukturen, Hilfeangebote und Netzwerke sowie sozialleistungsrechtliche Grundlagen vorausgesetzt. Mindestens 80% der Fördersumme sind für Personalkosten (Beratungsangebote) einzusetzen. Erreichbarkeit, Anbindung/ innovative Ansätze Die Angebote müssen niedrigschwellig und barrierefrei erreichbar, sowie im Sozialraum bekannt sein. Öffnungszeiten und Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit sind entsprechend zu gestalten. Innovative Ansätze sind hierbei besonders zu unterstützen. - 3 - Stand: 29.11.2017 Bei der Entscheidung über die Zuwendungsvergabe ist insbesondere im Hinblick auf die Anbindung des Beratungsangebotes die jeweilige sozialräumliche Stadtteilkoordination einzubeziehen. Dabei sind sowohl eine örtliche Anbindung an bestehende soziale Einrichtungen, als auch die Schaffung eines neuen Standortes möglich. Pro Bezirk ist die Aufteilung der Fördersumme auf maximal zwei Anbieter möglich. Kooperation und Vernetzung Die allgemeine unabhängige Sozialberatung ist als zusätzliches Angebot in die vorhandenen Strukturen der sozialen und gesundheitlichen Hilfesysteme eingebunden. Insofern ist eine umfangreiche Vernetzung mit den bestehenden Angeboten und bezirklichen Hilfestrukturen unabdingbar. Berichtswesen Die geförderten Projekte berichten den Bezirken als Zuwendungsgeber im Rahmen der Verwendungsnachweislegung unter Verwendung des standardisierten Sachberichtes. Diese Daten werden vom jeweiligen Bezirk gesammelt und interpretiert und anschließend an die zuständige Senatsverwaltung übersandt. Die Daten werden von der Senatsverwaltung spätestens ab Beginn der Haushaltsplanaufstellung 2020/ 21 im Spätsommer 2018 für die Entscheidungen über eine Verstetigung der Angebote ab 2020 benötigt.