Drucksache 18 / 15 511 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 27. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2018) zum Thema: Polizeieinsatz nach Hochzeitskorso und Antwort vom 16. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 511 vom 27. Juni 2018 über Polizeieinsatz nach Hochzeitskorso ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Am 26. Juni gab es nach mutmaßlichen Freudenschüssen während eines Hochzeitskorsos einen größeren Polizeieinsatz in der Leipziger Straße in der Nähe von Bundesrat und Finanzministerium. In einem Video, das am selben Tag auf dem Facebookkonto meiner Fraktion hochgeladen wurde ist ein kurzer Ausschnitt dieses Einsatzes zu sehen. Ein Polizeibeamter sagt am Ende: „Jedes Handy wird beschlagnahmt.“ 1. Ist es üblich, Handys von Zeugen (eines Polizeieinsatzes) zu beschlagnahmen? Falls ja, warum? Zu 1.: Die strafprozessuale Sicherstellung und Beschlagnahme von Beweismitteln ist nach den engen rechtlichen Voraussetzungen des § 94 Strafprozessordnung (StPO) möglich. Eine Sicherstellung zur Gefahrenabwehr richtet sich nach § 38 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG), wenn eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht anders, als durch die Sicherstellung eines Gegenstandes abzuwehren ist. Diese Vorschriften gelten für Mobilfunktelefone oder die darin gespeicherten Daten gleichermaßen und bedürfen stets einer Prüfung des Einzelfalls. 2. Wie viele Mobiltelefone von Augenzeugen wurden seit 2010 beschlagnahmt? Bitte pro Jahr auflisten. Zu 2.: Statistiken über die Sicherstellung oder Beschlagnahme von Mobilfunktelefonen werden von der Polizei Berlin nicht geführt. 3. Gibt es eine Dienstanweisung, bei einem Polizeieinsatz die Mobiltelefone von Zeugen zu beschlagnahmen? Falls ja, warum? Zu 3.: Nein. Berlin, den 16. Juli 2018 In Vertretung Torsten Akman Senatsverwaltung für Inneres und Sport