Drucksache 18 / 15 513 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 02. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2018) zum Thema: Einleitungen in den Niederneuendorfer See und Antwort vom 12. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15513 vom 02. Juli 2018 über Einleitungen in den Niederneuendorfer See Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hält der Senat eine Klärung bzw. Vorbehandlung des ablaufenden Regenwassers von vielbefahrenen Straßen, z.B. der Hennigsdorfer Straße, der Heiligenseestraße, Ruppiner Chaussee oder Schulzendorfer Straße, vor dem Einleiten in den Niederneuendorfer See für geboten? Antwort zu 1: Regenwasserbehandlungsmaßnahmen im Trennsystem sind dort zu ergreifen, wo Regenwassereinleitungen deutliche ökologische Schäden hinterlassen. Die Einleitungsziele für die Gewässer werden aus gültigen Rechtsnormen abgeleitet. Am Niederneuendorfer See können keine Aussagen zur Wirkung der einleitenden Gräben auf die chemische Gewässergüte getroffen werden. Frage 2: Gibt es eine regelmäßige Untersuchung des durch den Weidengraben in den Niederneuendorfer See eingeleitete Abwasser auf Schadstoffe? Antwort zu 2: Nein. Frage 3: Werden Genehmigungen über das Ableiten von Oberflächen-/Regenwasser von Anliegergrundstücken in den Niederneuendorfer See erteilt, wie viele gibt es davon und unter welchen Voraussetzungen und Auflagen stehen diese? 2 Antwort zu 3: Die Erlaubnisfähigkeit von Regenwassereinleitungen werden in einem Erlaubnisverfahren nach §§ 8, 9, 10 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit §§ 14, 16 und 62 ff. des Berliner Wassergesetzes (BWG) geprüft und mit Erfüllung der Voraussetzungen für die Einleitung erlaubt. Voraussetzungen und Auflagen in der Erlaubnis richten sich nach der Menge sowie der Herkunftsfläche des Regenwassers. Nach § 25 BWG gibt es jedoch auch erlaubnisfreie Einleitungen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz führt dazu keine Statistik. Frage 4: Welche Vegetation gibt es im Niederneuendorfer See in Ufernähe zu Heiligensee? Haben sich die Vegetation und der Fischbesatz in den vergangenen zehn Jahren verändert? Wenn ja, in welcher Form? Antwort zu 4: Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Monitorings gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden 2012 Wasserpflanzen durch Betauchung kartiert und bewertet. Die Betauchung erfolgte in sechs Transekten, die über den ganzen See verteilt waren. Insgesamt wurden zehn aquatische Arten und acht Helophyten nachgewiesen, siehe nachfolgende Artenliste: Aquatische Arten (untergetauchte Wasserpflanzen): Ceratophyllum demersum * Elodea nuttallii * Najas marina ssp. intermedia 3 Nuphar lutea * Potamogeton crispus * Potamogeton friesii 2 Potamogeton pectinatus * Potamogeton perfoliatus V Potamogeton pusillus 3 Sparganium emersum V Helophyten (Uferpflanzen): Butomus umbellatus * Carex acuta * Mentha aquatica * Myosotis scorpioides * Phragmites australis * Stachys palustris * Typha angustifolia * Typha latifolia * Rote Liste: Gefährdung in Berlin nach RISTOW et al. (2006): 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend, Vorwarnliste, * = ungefährdet (Van de Weyer 2012) Die maximale untere Ausbreitungstiefe lag bei 1,50 m, die mittlere bei nur 0,5 m. Im nördlichen Teil des Sees wurden mehrere untergetauchte Wasserpflanzenarten festgestellt. Im Vergleich zum Jahr 2007 (HILT & GERULL 2007) wurden acht aquatische Arten neu beobachtet; die Krebsschere Stratiotes aloides wurde hingegen 2012 nicht bestätigt. Die Bewertung nach WRRL ist für beide Jahre „unbefriedigend“ (ökologische 3 Zustandsklasse 4), aus gutachterlicher Sicht Tendenz steigend. Die Planktonbewertung von 2017 ist als „gut“ einzustufen. Die nächste Betauchung findet voraussichtlich 2019 statt. Prinzipiell ist in den letzten vier Jahren die Sichttiefe im Niederneuendorfer See und in der Oberhavel weiter gestiegen, so dass für die Wasserpflanzen bessere Wachstumsbedingungen vorhanden sind. Es ist mit einer steigenden Artenzahl zu rechnen, wobei nährstoffliebende Arten überwiegen. Die Auswertung der Fangprotokolle der WRRL-Schleppnetzbefischungen von 2008 und 2016 hat ergeben, dass in dieser Zeit in diesem Bereich keine signifikanten Veränderungen im Fischarteninventar und in der Individuendichte eingetreten sind. Frage 5: Wie viele Steganlagen gibt es entlang des Niederneuendorfer Sees in Heiligensee und wie viele wurden in den vergangenen zehn Jahren neu genehmigt oder abgebaut? Antwort zu 5: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz führt darüber keine Statistik. Der überwiegende Teil der Steganlagen befindet sich in bezirklicher Zuständigkeit. Dabei handelt es sich um Sportbootsstege. Im Bezirk Reinickendorf gibt es insgesamt 578 aktenkundige Sportbootsstege. Am Niederneuendorfer See gibt es einen aktenkundigen Fähranleger. Berlin, den 12.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz