Drucksache 18 / 15 514 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 02. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2018) zum Thema: Regenwassermanagement der A111 (II) und Antwort vom 12. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15514 vom 2. Juli 2018 über Regenwassermanagement der A 111 (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Ergebnis hatte die in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/12995 angekündigte Bestandsaufnahme der Entwässerungsanlagen der A111 in Heiligensee? Antwort zu 1: Die Bestandsaufnahme liegt dem Senat noch nicht abschließend vor. Frage 2: Gelangt derzeit von der Autobahn abgeleitetes Regenwasser ggf. auch nur zeitweise ungeklärt in das Heiligenseer Grabensystem und von dort in den Niederneuendorfer See? Antwort zu 2: Nein. Das Regenwasser der Bundesautobahn (BAB) 111 wird vorgereinigt über das Heiligenseer Grabensystem in den Niederneuendorfer See geleitet oder, in Abhängigkeit der Salzbelastung oder eines Maximalpegels, über die Schmutzwasserkanalisation abgeleitet. Frage 3: Wird bei den Planungen zur Sanierung der A111 auch ein neues Konzept zum Regenwassermanagement in Erwägung gezogen? 2 Antwort zu 3: Neue Planungen liegen dem Senat noch nicht vor. Frage 4: Sieht es der Senat als erforderlich an, dass das belastete, von der Autobahn ablaufende Regenwasser geklärt oder in irgendeiner Weise vorbehandelt wird, bevor es in die Umwelt gelangen kann? Antwort zu 4: Der Senat hält sich an die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), wonach beim Einleiten von Abwasser in Gewässer die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering zu halten ist, wie dies unter Anwendung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. Frage 5: Wird der Senat sich dafür einsetzen, dass es nach der Sanierung definitiv keine Ableitungen des Regenwassers in das Heiligenseer Grabensystem mehr geben wird? Antwort zu 5: Gegenwärtig kann hierzu keine Aussage getroffen werden, da Planungen zur Niederschlagsentwässerung nach Sanierung der BAB 111 nicht vorliegen. Berlin, den 12.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz