Drucksache 18 / 15 516 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 03. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2018) zum Thema: Dataport vs. ITDZ – wer führt die Justiz ins digitale Zeitalter? und Antwort vom 13. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15516 vom 3. Juli 2018 über Dataport vs. ITDZ – wer führt die Justiz ins digitale Zeitalter? -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Treffen Medienberichte vom 15.06.2018 (Tagesspiegel) zu, wonach die Senatsverwaltung für Justiz beabsichtigt, statt des ITDZ künftig die Dienste von Dataport zu nutzen? a. Wenn ja: ab wann soll dies erfolgen und durch welche Bereiche? b. Mit welchen Kosten ist die Nutzung von Dataport verbunden, entstehen Mehrkosten im Vergleich zur Nutzung des ITDZ und wo sind die Kosten in welcher Höhe etatisiert? Zu 1., a) und b): Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung prüft derzeit die Möglichkeit, mit Dataport als Hosting-Partner zusammen zu arbeiten . Geprüft wird die Migration der derzeit beim ITDZ (IT-Dienstleistungszentrum) für die ordentliche Gerichtsbarkeit betriebenen Fachverfahren. Gegenstand der Prüfung sind auch die haushalterischen Auswirkungen. Eine abschließende Entscheidung liegt noch nicht vor. 2. Trifft es zu, dass bereits seit einem Jahr daran gearbeitet wird, die Dienste von Dataport zu nutzen? a. Wenn ja: Von und mit wem wurden dazu wann Gespräche mit welchem Inhalt geführt und gibt es Aufzeichnungen dazu und welchen Inhalt haben diese? b. Welche Bereiche und Verantwortlichen sind wie und warum von wem in die Vorbereitung einbezogen worden? c. Trifft es zu, dass die betroffenen Gerichte nicht in diese Vorbereitungen einbezogen wurden? Wenn ja: warum nicht? Zu 2.: Seit ca. einem Jahr wird die Möglichkeit ausgelotet, den IT-Betrieb der ordentlichen Gerichtsbarkeit, für den das ITDZ als Dienstleister tätig ist, ganz oder in Teilen zum Landesdienstleister Dataport (Anstalt des öffentlichen Rechts mit Unternehmenssitz in Altenholz bei Kiel) - der bereits den Justizbetrieb für die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt übernommen hat - zu verlagern. 2 Ende Juni 2017 wurde durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, den Präsidenten des Kammergerichts sowie das ITDZ im Rahmen eines Chefgesprächs, dem bereits mehrere Gespräche - zunächst auf Fach- und nachfolgend auf Leitungs-/Vorstandsebene - zum zukünftigen IT-Betrieb für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorangegangen waren, gemeinsam entschieden, dass die Betriebsverlagerung zu Dataport geprüft werden soll. a): Nachdem am 29.06.2017 ein Orientierungsgespräch auf Fachebene mit Dataport stattgefunden hatte, wurden zwischen dem 11.07.2017 und dem 05.06.2018 mehrere Besprechungen und Workshops durchgeführt. Beteiligt waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, des Kammergerichts, des ITDZ und von Dataport. Die Workshops hatten die technische Machbarkeit zum Gegenstand, insbesondere Fragen des Betriebs der Fachverfahren im Dataport Rechenzentrum, die Festlegung des Transitionswegs, Netzkopplung, Active Directory, das Architektur- und Systemkonzept sowie die Ermittlung relevanter Leistungsparameter für Transition und Betrieb. Die Dokumentation nach den Vorschriften der GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung) ist erfolgt. b) und c): Der Präsident des Kammergerichts, der den gesamten IT-Betrieb in der ordentlichen Gerichtsbarkeit verantwortet, war nicht nur in das Vorgehen einbezogen, sondern Mitinitiator und Träger des gemeinsamen Vorgehens (s. o.). 3. Welche konkreten Maßnahmen in Bezug auf die beabsichtigte Nutzung von Dataport sind bereits von wem, wann und wo getroffen worden? Zu 3.: Es ist noch keine Entscheidung zur Nutzung von Dataport als Hosting-Partner und dementsprechend auch noch keine Entscheidung über konkrete Maßnahmen getroffen worden. 4. Wann sind von wem und in wessen Auftrag gegenüber wem Machbarkeitsstudien zur Nutzung der Dienste von Dataport und mit welchem Ergebnis in Auftrag gegeben worden? Zu 4.: Am 16.10.2017 hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung das ITDZ beauftragt, Dataport mit einem technischen Vorprojekt für den Betrieb von Fachverfahren für die Berliner Justiz zu beauftragen. Das Vorprojekt hat die technische Machbarkeit aufgezeigt. 5. Welche wirtschaftlichen und tatsächlichen Folgen hat eine Nutzung von Dataport für das ITDZ? Zu 5.: Das ITDZ bleibt Netzwerk-Carrier der Berliner Justiz und Hosting-Partner für die von der Justiz genutzten Landesverfahren (z. B. IPV - Integrierte Personalverwaltung - und ProFiskal). Es würde die derzeit betriebenen Fachverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit langfristig nicht mehr betreiben und dadurch entlastet werden. 6. Was unterscheidet die Dienste von Dataport von denen des ITDZ? Zu 6.: Dataport bietet die technische, betriebliche und organisatorische Trennung der Justiz-IT und hat hierzu den Prozess zur Gründung des Datacenters Justiz gestartet. Damit werden die Gerichtsentscheidungen zur „Hessischen Netzklage“ (Urteil Hessischer Dienstgerichtshof vom 22.04.2010 - DGH 4/08; Urteil Bundesgerichtshof vom 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10; Beschluss Bundesverfassungsgericht vom 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11) und die informationelle Gewaltenteilung auch im Bereich der IT umgesetzt. 3 7. Was sind die Gründe für die beabsichtigte Nutzung von Dataport? Zu 7.: Siehe Antwort zu 6. Zudem entwickelt die Justiz die meisten Fachverfahren gemeinsam mit anderen Ländern in Entwicklungsverbünden. Der nächste logische Schritt ist der Betrieb der Fachverfahren in länderübergreifenden Betriebsverbünden, der bei Dataport ermöglicht würde. 8. Laufen bereits Vertragsverhandlungen mit Dataport? 9. Wenn ja: Auf welchen Ausschreibungen und auf welchen Wirtschaftlichkeitsberechnungen basieren diese? 10. Wer ist an den Vertragsverhandlungen wie beteiligt? Zu 8., 9. und 10.: Nein, es laufen keine Vertragsverhandlungen mit Dataport. Berlin, den 13. Juli 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung