Drucksache 18 / 15 517 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 03. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2018) zum Thema: Was treibt das Jugendamt mit den Schulen im Bezirk Mitte? und Antwort vom 20. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90 / Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15517 vom 03.Juli 2018 über Was treibt das Jugendamt mit den Schulen im Bezirk Mitte? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In der vorliegenden Anfrage sind Sachverhalte gefragt, die die Zusammenarbeit mit den Berliner Bezirken betreffen, ich bitte deshalb um eine entsprechende Abfrage bei den Berliner Bezirken. 1. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass das Jugendamt im Bezirk Mitte nicht mehr die Anträge für die ergänzende Förderung und Betreuung (ehemals Hort) von den Eltern annimmt und auf Vollständigkeit prüft, sondern dies durch die Erzieher*innen in der ergänzenden Förderung und Betreuung erfolgt? 5. Wie bewertet der Senat diese Maßnahme auf Basis des SchüFöVO §1a, in dem eindeutig geregelt ist, dass für das Antrags- und Bedarfsfeststellungsverfahren das Jugendamt des Wohnsitzes des Kindes zuständig ist? Zu 1. und 5.: Gemäß § 2 Abs. 1 der Schülerförderungs- und Betreuungsverordnung (SchüFöVO) sind Anträge auf ergänzende Förderung und Betreuung von den Erziehungsberechtigten für ihre Kinder bereits zum Termin der Schulanmeldung bei der zuständigen Grundschule einzureichen. Im Falle eines erst nach der Einschulung entstehenden Bedarfs erfolgt die Anmeldung bei der besuchten Schule. Die Schule leitet die Anträge gem. § 2 Abs. 5 SchüFöVO an das zuständige Jugendamt weiter. Die Antragsbearbeitung und die Bewilligung bzw. der Vertragsabschluss für die landeseigenen Betreuungen erfolgen im Jugendamt Abteilung Kindertagesbetreuung . Seit dem Schuljahr 2016/2017 wird dieses Verfahren im Bezirk Mitte praktiziert. 2 2. Ist dem Senat bekannt, dass das Jugendamt den Publikumsverkehr für die Ergänzende Förderung und Betreuung eingestellt hat? 3. Ist dem Senat bekannt, dass Anträge, die postalisch dem Jugendamt übermittelt werden, mit Eingangsstempel an die Schulen versandt werden, damit diese ein Deckblatt für die Akte erstellen und diese gesammelt dem Jugendamt wieder zur Verfügung stellen? 4. Wie kommt es, dass die Schulen im Bezirk Mitte offensichtlich Verwaltungsaufgaben der Berliner Bezirke übernehmen? Zu 2. bis 4.: Aufgrund des Verfahrens ist die Vorsprache der Eltern im Jugendamt nicht notwendig und führt zu einer Entlastung für die Antragstellerinnen und Antragsteller und der Verwaltung. Anträge, die postalisch dem Jugendamt durch die Eltern zugesandt werden, werden derzeit an die Eltern zurück gesandt mit dem Hinweis, diesen Antrag in der zuständigen Grundschule einzureichen. Dies diene der Schule zur Planungssicherheit und Erfassung des Bedarfs. Es erfolgt jedoch keine Erstellung eines Deckblattes für die Akten. Die Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen stellt keine Verwaltungsaufgabe dar. Die Verwaltungsaufgaben, wie die Einholung der Mitwirkungspflicht, die Bescheiderteilung und ggf. Vertragsfertigung obliegen dem Jugendamt. 6. In welchen weiteren Bezirken findet dieses ominöse Verfahren Anwendung? Zu 6.: Die SchüFöVO gilt für alle Bezirke. 7. Welche Ressourcen werden den Schulen für die Bearbeitung der Anträge zur Verfügung gestellt? Zu 7.: In der Schule werden keine Anträge bearbeitet. 8. Welchen Zeitaufwand müssen die Erzieher*innen in den Schulen für die Bearbeitung der Anträge aufbringen, der wiederum bei der unmittelbaren pädagogischen Arbeit fehlt? Zu 8.: Der Zeitaufwand wurde bisher nicht erfasst. Die Entgegennahme der Anträge erfolgt durch die Koordinierenden Erzieherinnen und Erzieher. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nicht in der Schule. 9. Ist es rechtlich und datenschutzmäßig zulässig, dass freie Träger der Jugendhilfe die Anträge einsammeln und insbesondere die Einkommensunterlagen der Eltern auf Vollständigkeit prüfen? 3 Zu 9.: Die Nachweise, wie z. B. Einkommensunterlagen können von den Eltern in einem verschlossenen Umschlag dem Antrag beigefügt werden. Die Prüfung dieser Unterlagen obliegt dem Jugendamt. 10. Rät der Senat den Schulen zukünftig mit Verweis auf §1a der SchüFöVO, die Anträge nicht mehr auf Vollständigkeit zu prüfen und die Kommunikation hinsichtlich der Bearbeitung der Anträge mit dem Jugendamt einzustellen, um die widrige Verwaltungspraxis durch das Jugendamt zu beenden? Zu 10.: Das Verfahren hat sich bewährt. Für den Bereich Ergänzende Förderung und Betreuung besteht durch die frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Eltern Planungssicherheit für das neue Schuljahr. Vorteile sind ebenfalls die termingerechte Bescheiderteilung durch das Jugendamt und keine Ballung der Anträge in den Sommermonaten. Der Vertragsbeginn zum Schuljahresanfang ist gesichert. Die direkte Kommunikation zwischen den Bereichen Schule und Jugendamt hat sich als konstruktiv erwiesen und sollte fortgeführt werden. Mittlerweile haben fast alle Schulen das Verfahren schätzen gelernt und für die Eltern verkürzen sich Wege. Die Eltern schätzen die Kontaktaufnahme mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in der Schule. 11. Wie viele Tage wurden den Bezirken gewährt, um diese Anfrage zu beantworten? Zu 11.: Es wurden 6 Arbeitstage gewährt. Berlin, den 20. Juli 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie