Drucksache 18 / 15 520 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (GRÜNE) vom 03. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2018) zum Thema: Die Berliner Wasserbetriebe und der Radverkehr und Antwort vom 17. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 520 vom 3. Juli 2018 über Die Berliner Wasserbetriebe und der Radverkehr ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe - Anstalt öffentlichen Rechts - (BWB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Ich frage den Senat: Laut Auskunft der zuständigen Behörden gibt es zahlreiche geplante Radverkehrsprojekte des Landes und der Berliner Bezirke, bei denen vor den eigentlichen Arbeiten zur Verbesserung der Radinfrastruktur Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) notwendig sind. Welche Projekte sind betroffen und welcher zeitliche Mehraufwand resultiert aus den BWB-Maßnahmen? Bei welchen Projekten gibt es einen zeitlichen Verzug im Vergleich zum ursprünglich geplanten Bauablauf und wie groß ist dieser? Zu 1.: Grundsätzlich sind zahlreiche Radverkehrsprojekte des Landes und der Berliner Bezirke mit geplanten Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) abzustimmen , da sich im Straßenraum u.a. Leitungen der BWB befinden. Entsprechend müssen die für die Radverkehrsprojekte verantwortlichen Vorhabenträger (i.d.R. die Bezirke als Baulastträger) im Rahmen der Maßnahmenplanung regelmäßig Abfragen bei den betroffenen Leitungsbetrieben durchführen, zu denen auch die BWB gehören. Diese Abstimmung ist ein Standardvorgang und führt i.d.R. nicht zu ungeplanten Verzögerungen bei der Projektumsetzung. Im Rahmen geplanter Straßenbaumaßnahmen stellen die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter (SGA) bzw. die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Anfragen in Bezug auf den Bestand und den Zustand der Netzanlagen der BWB und veranlassen in der Regel Anpassungen an den Straßenentwässerungsanlagen . Gleichzeitig prüfen die BWB in dieser Phase den Netzzustand (Schmutz-, Misch und Regenwasserkanäle, Trinkwasser- und Abwasserdruckleitungen) und legen erforderliche Baumaßnahmen fest. Damit die BWB ggf. Anpassungen an den Leitungen vornehmen oder Planungen ändern können, bedarf es eines ausreichenden Planungsvorlaufs. 2 Eine Liste aller einzelnen Radverkehrsprojekte, die aktuell betroffen sind, ist im Rahmen der vorgegebenen Beantwortungsfrist zwar nicht möglich. Aber nach Auskunft der BWB sind diese derzeit bei folgenden Radverkehrsprojekten beteiligt: - Marienfelder Allee Leistung der BWB: Umbau der Straßenentwässerungsanlagen, Auswechslung von ca. 2.200 m 2 x ADL (Abwasserdruckleitung) DN 800/DN1000; geplantes Bauende BWB: 2022 in Abstimmung mit SGA - Lea-Grundig-Straße (Grünanlage neben der Straßenbahntrasse) Leistung der BWB: Umbau der Straßenentwässerungsanlagen, Bau in zwei Bauabschnitten (BA), 1. BA ca. 2019, 2. BA Sanierung von Schmutzwasseranlagen (Betonprogramm), geplantes Bauende BWB: 2020 in Abstimmung mit SGA - Braunschweiger Straße Leistung der BWB: Hauptleitung TWL (Trinkwasserleitung), zurzeit in Abstimmung mit SGA, geplanter Baubeginn BWB: Ende 2019 in Abstimmung mit SGA, Bauende Mitte 2020 - Müggelheimer Straße Leistung der BWB: befindet sich derzeit noch in der Prüfung - Spreeradweg von Wullenwebersteg bis Spreeweg Leistung der BWB: nur Anpassungen der Straßenentwässerungsanlagen im Zuge des Radwegebaues, kein zeitlicher Mehraufwand durch BWB-Leistungen - Heerstraße Leistung der BWB: Umfang für BWB-Leistungen in Bezug auf die Veranlassung zurzeit in Prüfung 2. Was plant der Senat bzw. planen die BWB, um die Umsetzung von Baumaßnahmen zu beschleunigen , bei denen (mittelbar) auch Radverkehrsprojekte betroffen sind? 3. Was plant der Senat bzw. planen die BWB, um die Planung und Baudurchführung von BWB- Maßnahmen mit dem Ausbau von Radverkehrsanlagen in Berlin besser zu koordinieren bzw. zeitlich zu synchronisieren? Zu 2. und 3.: Einmal jährlich findet zu Jahresbeginn eine große Abstimmungsrunde statt, in der die aktuell anstehenden Baumaßnahmen zwischen der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung, den Berliner Bezirken und den BWB abgestimmt und koordiniert werden. Zur Beschleunigung der baulichen und organisatorischen Abläufe speziell von Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen soll das Bündnis für den Radverkehr geschlossen werden. Neben vielen anderen Partnerinnen und Partnern sollen auch die BWB als Mitglied dieses Bündnisses gewonnen werden. Nach Auskunft der BWB verfolgen diese aufmerksam das geplante Radverkehrsprojekt des Landes und der Berliner Bezirke. Im Rahmen einer infrest e.V. Sitzung habe die GB infraVelo GmbH ihre Aufgaben beschrieben. Zum geplanten Radverkehrsprojekt des Landes und der Berliner Bezirke wurde lediglich ein strategischer Überblick gegeben, ohne konkrete Projekte oder Arbeitsaufträge an die Leitungsbetreiber zu erteilen. Die BWB sind bestrebt, die diversen Veranlassungen für Bauprojekte zügig zu bearbeiten und mit möglichst geringen Durchlaufzeiten abzuwickeln. Das Vergaberecht als öffentlicher Auftraggeber ist dabei einzuhalten. 3 Eine weitere Beschleunigung der Projekte sei aus Sicht der BWB möglich durch Vorlage der Straßenausbaupläne mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf zur Prüfung und auch bei einer generellen Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für bauvorbereitende Maßnahmen und zur Bauausführung der Hauptleistung. Durch den infrest e.V. sei angeregt worden, geplante Straßenbau-/Radverkehrsprojekte im Baustellenatlas der Infrastrukturbetreiber darzustellen. Das hätte den Vorteil, dass sämtliche Infrastrukturbetreiber frühzeitig eine Information über geplante Straßenbau -/Radverkehrsprojekte erhalten würden. Dadurch würde eine vorausschauende Koordinierung und Synchronisierung ermöglicht. Die Infrastrukturbetreiber stellen ihrerseits geplante Baumaßnahmen im öffentlichen Raum mit einem zeitlichen Vorlauf von bis zu 5 Jahren ein. 4. Wie hoch waren die geplanten und die tatsächlich verausgabten BWB-Investitionsmittel in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Zu 4.: Die erbetenen Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Eigenfinanzierte Investitionen (Angaben in Mio. €, gerundet) Plan Ist 2015 273,0 225,3 2016 293,1 212,4 2017 292,2 241,7 5. Wie groß wird der Abstand zwischen geplanten und tatsächlich verausgabten BWB- Investitionsmitteln im Jahr 2018 voraussichtlich sein? Zu 5.: Aktuell gehen die BWB davon aus, dass die tatsächlichen Investitionen rd. 8,6 Mio. € unter den geplanten eigenfinanzierten Investitionen liegen werden. In Abhängigkeit der Umsetzung der Investitionen im Bereich Kanalnetz könnten die Investitionen eventuell noch leicht höher ausfallen. 6. Wie hoch sind jeweils die aktuellen Wasser- und Abwasserpreise pro Kubikmeter in den Städten Berlin, Köln, Hamburg und München? Und wie vertragen sich diese Zahlen mit der Behauptung, die Berliner Wasserpreise seien im deutschen Großstädtevergleich besonders günstig? Zu 6.: Der nachfolgenden Tabelle sind die Arbeitspreise für Trink- und Schmutzwasser sowie ein berechneter Musterhaushalt (Einfamilienhaus, 4 Personen, 160 m³ Verbrauch, Wasserzähler QN 2,5) und dessen jährliche Gesamtkosten jeweils für die Städte Berlin, Köln, Hamburg und München zu entnehmen. Im Bereich Trinkwasser ist Berlin günstiger als die drei Vergleichsstädte. Insofern trifft die Aussage über die im großstädtischen Vergleich günstigen Berliner Wasserpreise zu. Hinsichtlich der Schmutzwassertarife sind Köln, Hamburg und München preisgünstiger als Berlin. 4 7. Welche Veränderungen der Tarifkalkulation plant der Senat an der aktuellen, noch der Zeit sowie Logik der Teilprivatisierung entstammenden Wasser- und Abwassertarifkalkulation? Zu 7.: Derzeit erfolgt eine Überprüfung der Kalkulationsgrundlage für die Frisch- und Abwassertarife. Eine Beschlusslage des Senats gibt es hierzu jedoch nicht. 8. Wie sorgt der Senat für günstige Trinkwasserpreise ab 2019, wenn die tarifsenkende Verfügung des Bundeskartellamts ausläuft? Zu 8.: Der Senat von Berlin verfolgt das Ziel, die Frischwassertarife bis zum Ende der Legislaturperiode stabil zu halten. Hierfür hat er insofern Sorge getragen, als er bereits mit Beschluss vom 20. Februar 2018 für das Land Berlin als Anstaltsträger der Berliner Wasserbetriebe Anstalt öffentlichen Rechts (BWB) erklärt hat, auf einen Gewinn bei den BWB für die Jahre 2018 und 2019 in Höhe von jeweils 27 Mio. € vor Steuern (netto 15,9 Mio. €) zu verzichten. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Trinkwasserpreis 2018 unter der Vorgabe des Bundeskartellamtes liegt. Durch das Versprechen stabiler Trinkwasserpreise bis 2022 sind auch ab 2019 Trinkwasserpreise unter der auslaufenden Vorgabe des Bundeskartellamtes garantiert. Berlin, den 17. Juli 2018 In Vertretung Henner B u n d e ........................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe