Drucksache 18 / 15 538 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 03. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2018) zum Thema: Trägerwohnraum und Antwort vom 16. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 538 vom 3. Juli 2018 über Trägerwohnraum Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird der Senat eine Verordnung erlassen, um gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 3 Absatz 2 des Zweckentfremdungsgesetzes Trägerwohnung im Bereich der Jugendhilfe, Erziehung, Ausbildung, Betreuung und gesundheitlicher Zwecke von der Bürokratie der Genehmigung zu befreien? Frage 2: Warum wurde trotz des dringenden Appells der Liga der Spitzenverbände bereits im Vorfeld der Gesetzesreform diese Verordnung bisher noch nicht erlassen? Antworten zu 1 und 2: Die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ befindet sich derzeit, nach intensiver verwaltungsinterner Abstimmung, in der Mitzeichnung der hierfür notwendigen Senatsverwaltungen und wird anschließend dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt. Der konkrete Zeitpunkt des Erlasses kann daher zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Frage 3: Wie viele Trägerwohnungen wurden seit der Gesetzesreform zum Mai 2018 von wem beantragt, genehmigt bzw. abgelehnt? Antwort zu 3: Zu dieser Frage liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Wie beurteilt der Senat insgesamt die Situation von Trägerwohnungen auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt? 2 Frage 5: Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass Trägerwohnungen als Gegenstand des Gewerbemietrechtes besonderen Risiken bei der Kontinuität ihrer Arbeit ausgesetzt sind? Antworten zu 4 und 5: Aus vielfältigen Gesprächen mit Verbänden und Trägern sozialer Einrichtungen ist dem Senat bekannt, dass die Anmietung von Wohnungen für Träger sozialer Einrichtungen zunehmend schwieriger wird. Dies liegt u.a. daran, dass das Angebot an Wohnungen zur Unterbringung bedürftiger Personen aufgrund der weiter angespannten Lage am Wohnungsmarkt und des damit verbundenen Mietpreisanstiegs enger geworden ist. Im Bereich der Anmietung von Gewerbeimmobilien besteht das gleiche Problem. Frage 6: Wie wird der Senat ein ausreichendes Angebot an Trägerwohnungen in Zukunft sicherstellen? Frage 7: Wie will der Senat insbesondere bei Neubauvorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein adäquates Angebot an Trägerwohnungen gewährleisten? Antworten zu 6 und 7: Die Frage, wie der Senat bei Neubauvorhaben ein adäquates Angebot an Trägerwohnungen schaffen will, wird schon jetzt intensiv diskutiert. Dabei geht es insbesondere darum, wie bei zukünftigen Neubauvorhaben durch Entwicklung größerer Stadtquartiere auch die Nutzung durch soziale Träger vorgesehen werden kann. Bereits jetzt stellen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sozialen Trägern Wohnungen aus ihrem Bestand zur Verfügung. Gemäß dem Kooperationsvertrag „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ sind sie verpflichtet, bei der Wiedervermietung von Wohnraum 60 Prozent an WBS-berechtigte Haushalte und davon 25 Prozent an besondere Bedarfsgruppen zu vermieten. Im Rahmen dieser Quote werden auch Trägerwohnungen mitgezählt. Im Neubau gilt die Verpflichtung, 50 Prozent der neu errichteten Wohnungen an WBS-Berechtigte zu vermieten. Sofern eine Vermietung des Neubaus an Träger erfolgt, die besondere Bedarfsgruppen unterstützen, wird dies bei der 50 Prozent-Quote angerechnet. Zudem erarbeitet der Senat gegenwärtig im Rahmen des SIWANA-Förderprogramms zum Experimentellen Geschosswohnungsbau ein Pilotprogramm zur Unterstützung von Trägerwohnungen im Neubausegment. Geplant ist auch ein Runder Tisch mit Beteiligung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie der Fachverwaltungen zur Unterstützung besonderer Wohnformen im 4. Quartal 2018 mit dem Ziel, Beiträge zur Verbesserung der Situation sozialer Bedarfsträger beim Zugang zu Wohnraum zu definieren. Berlin, den 16. Juli 2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen