Drucksache 18 / 15 541 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert (LINKE) vom 05. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2018) zum Thema: Bekämpfung der Schwarzarbeit in Berlin und Antwort vom 16. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Katina Schubert (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15541 vom 05. Juli 2018 über Bekämpfung der Schwarzarbeit in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte und Daten, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Umwelt und öffentliche Ordnung, Ordnungsamt, Zentrale-Stelle- Bekämpfung-Schwarzarbeit-Berlin (ZSBS-B) um Mitwirkung gebeten. Die dort in eigener Verantwortung erstellte Stellungnahme ist in die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage mit eingeflossen. 1. Was sind die Erfahrungen mit der Maßnahme – zunächst im Rahmen eines Pilotversuches vom 1. September 2016 bis zum 31. August 2017 –, die Zuständigkeit für die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in Verbindung mit der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung beim Bezirksamt Pankow zu zentralisieren? Zu 1.: Die Regionalisierung der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Abs. 1 Nr. Buchst. d und e, Nr. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) in Verbindung mit der Gewerbeordnung (GewO) und der Handwerksordnung (HwO) beim Ordnungsamt des Bezirksamts Pankow von Berlin geht auf einen sehr erfolgreichen Pilotversuch in der Zeit vom 1. September 2016 bis zum 31. August 2017 zurück. Dieser war Bestandteil des Projekts „Optimierung der Verfolgung und Ahndung von Schwarzarbeit im Land Berlin“ im Rahmen des Verwaltungsmodernisierungsprogramms „ServiceStadt Berlin 2016“. 2 Schon im Rahmen dieses Pilotprojekts konnten die Zahl der geahndeten einschlägigen Ordnungswidrigkeiten und die Summe der verhängten Bußgelder im Vergleich zu den früheren Ergebnissen bei Einzelzuständigkeit von zwölf Bezirken um ein Vielfaches gesteigert werden. Aufgrund dieser positiven Ergebnisse hat der Senat am 15. August 2017 mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirksaufgaben (GVBl. S. 419) die Regionalisierung der genannten Ordnungswidrigkeiten im Einvernehmen mit allen Bezirken ab dem 1. September 2017 beim Bezirk Pankow verstetigt. Mit dieser Verstetigung wurde beim Ordnungsamt des Bezirksamts Pankow die „Zentrale-Stelle-Bekämpfung-Schwarzarbeit-Berlin (ZSBS-B)“ eingerichtet und zwischenzeitlich auch mehrfach personell verstärkt. Seitdem stellt sich die Arbeit dieser Stelle weiterhin als äußerst erfolgreich dar. Sie hat sich mittlerweile als fester Bestandteil der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Berlin etabliert, ist von allen beteiligten Akteurinnen bzw. Akteuren auf Bundes- und Landesebene anerkannt und wird von ihnen in gemeinsame Aktivitäten und Strategien eingebunden. Neben einer erreichten weiteren Steigerung der geahndeten Ordnungswidrigkeiten und der verhängten Bußgelder verfolgt die ZSBS-B aber auch das Ziel, auf die Schaffung gesetzeskonformer Zustände, also die Legalisierung bisher handwerks- und gewerberechtlich unzulässiger Tätigkeiten unter Beachtung der Vorgaben der HwO und der GewO hinzuwirken. Damit wird letztlich auch ein Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, die den Kriterien von Guter Arbeit entsprechen, geleistet. 2. Wie funktioniert insbesondere die Zusammenarbeit mit den weiteren Stellen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in Berlin (Zentrale Informations- und Anlaufstelle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Land Berlin bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales; Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls; Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin sowie die Abteilung 3 im Landeskriminalamt Berlin)? Zu 2.: Die ZSBS-B ist als nach Landesrecht für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem SchwarzArbG zuständige Behörde gem. § 2 Abs. 2 Nr. 11 SchwarzArbG eine sog. „Zusammenarbeitsbehörde“ und unterstützt insoweit die Behörden der Zollverwaltung – Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – bei ihren Prüfungen. Insoweit bestehen gem. § 6 SchwarzArbG gegenseitige Informations- und Unterrichtungspflichten, die beiderseits regelmäßig wahrgenommen werden. Weitere Einzelheiten der Zusammenarbeit mit der FKS sind in einer Verwaltungsvereinbarung des Bundesministeriums der Finanzen mit den zuständigen Landesministerien aus dem Jahre 2016 über die „Grundsätze der Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung mit den Gewerbebehörden und den Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder (Zusammenarbeitsvereinbarung Handwerks- und Gewerberecht)“ geregelt. Entsprechende Informations- und Unterrichtungspflichten bestehen auch im Verhältnis zu anderen Zusammenarbeitsbehörden wie z. B. dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin oder dem Landeskriminalamt Berlin als der nach Landesrecht für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem SchwarzArbG zuständigen Behörde. Unabhängig von diesen gesetzlich geregelten Zusammenarbeits-, Informations- und Unterrichtungspflichten hat sich mittlerweile in der Praxis ein gut funktionierendes Netzwerk zwischen der ZSBS-B und den diversen anderen mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Berlin befassten Behörden und Stellen entwickelt. Dies zeigt sich nicht nur im regelmäßigen Informationsaustausch und in 3 vielfältigen persönlichen Kontakten mit festen Ansprechpersonen, sondern auch in gemeinsamen Dienstbesprechungen bis hin zu zusammen durchgeführten Außeneinsätzen. Auch mit der bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales angesiedelten Zentralen Informations- und Anlaufstelle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Land Berlin, der insbesondere die Koordination der verschiedenen in Berlin zuständigen Behörden und Stellen obliegt, besteht eine von einem intensiven gegenseitigen Austausch geprägte stete Zusammenarbeit. Ausdruck hiervon sind u. a. auch gemeinsam erstellte Handlungsund Bußgeldleitfäden sowie ein Rundschreiben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zu Erweiterungen der Befugnisse der Landesbehörden durch die letzte Änderung des SchwarzArbG (Rundschreiben IntArbSoz II B Nr. 1/2018 vom 24. Januar 2018). 3. Wie viele Meldungen aufgrund des Verdachts von Schwarzarbeit gab es bei der Zentralen Stelle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in Berlin beim Bezirksamt Pankow seit Beginn des Pilotprojekts am 1. September 2016 (bitte nach Branchen aufschlüsseln)? Zu 3.: Bei der ZSBS-B sind seit Beginn des Pilotprojekts am 1. September 2016 bislang (Stand: 9. Juli 2018) insgesamt 429 Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit gemeldet worden. Eine exakte statistische Erfassung nach Branchen erfolgt dabei nicht und ist auch nicht immer möglich. Vom Schwerpunkt her beziehen sich die Meldungen von mit gewerberechtlichen Verstößen verbundener Schwarzarbeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SchwarzArbG) jedoch auf die Wirtschaftsbereiche Gastronomie und Catering, Kosmetik und Massagen, Hostess- und Promotiondienste sowie DJ’s, Werbeagenturen, Bildbearbeitung, Personalservice, Trockenbau sowie Holz- und Bautenschutz, Glasund Gebäudereinigung sowie Bewachungsleistungen. Die Schwerpunkte der Meldungen zu mit handwerksrechtlichen Verstößen verbundener Schwarzarbeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e SchwarzArbG) liegen im Maurer-, Zimmerer-, Tischler- sowie im Eisenflechter-, Isolierer- und Straßenbauerhandwerk, im Maler- und Lackierer- sowie im Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk, im Sanitär- und Heizungsbauerhandwerk einschließlich Kälte- und Wärmeschutz, im Elektrohandwerk einschließlich Telekommunikations- und Informationstechnik, im Kfz-Handwerk ebenso wie im Zweiradmechanikerhandwerk, im Friseurhandwerk und auch im lebensmittelverarbeitenden Handwerk (Bäcker-, Konditor- und Fleischerhandwerk). 4. In wie vielen Fällen von Schwarzarbeit wurde seit dem 1. September 2016 ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit gem. § 8 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verhängt (bitte nach Branchen auflisten)? Zu 4.: Von der ZSBS-B wurden seit dem 1. September 2016 bis zum 9. Juli 2018 in insgesamt neun Fällen Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d und e SchwarzArbG verhängt. Zahlreiche weitere Fälle, die zur Verhängung von Bußgeldern führen können, befinden sich noch in der – häufig sehr aufwändigen und teilweise auch die Mitarbeit anderer Behörden und Stellen erfordernden – Bearbeitung. 4 5. Wie hoch waren die verhängten Bußgelder? Zu 5.: Die Höhe der von der ZSBS-B in der Zeit vom 1. September 2016 bis zum 9. Juli 2018 festgesetzten Bußgelder sowie Verfallsanordnungen nach § 29a Ordnungswidrigkeitengesetz belief sich auf insgesamt 175.217,50 Euro. Dabei lagen die einzelnen Bußgeld- bzw. Verfallssummen zwischen 1.000,-- und 100.000,-- Euro. 6. Wie viele Fälle wurden seit 2016 wegen festgestellter Straftaten gem. §§ 10ff. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz der Staatsanwaltschaft übergeben (bitte nach Branchen aufschlüsseln)? 7. In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe? Zu 6. und 7.: Fälle wegen festgestellter Straftaten gem. §§ 10 ff. SchwarzArbG (illegale Ausländerbeschäftigung) sind von der ZSBS-B nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden. Drei erfolgte Abgaben an die Staatsanwaltschaft betrafen vielmehr Fälle des Verdachts auf Betrugsdelikte sowie auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). 8. Wie viele Meldungen gingen direkt bei der Zentralen Informations- und Anlaufstelle bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ein? Zu 8.: Bei der von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eingerichteten Zentralen Informations- und Anlaufstelle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Land Berlin sind im Jahr 2016 insgesamt 389 und im Jahr 2017 insgesamt 419 Meldungen von Fällen des Verdachts auf Schwarzarbeit in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen eingegangen. Aktuelle Zahlen für 2018 liegen noch nicht vor. Diese Meldungen werden von der Zentralen Informations- und Anlaufstelle jeweils an die betroffenen Behörden und Stellen – zumeist an die FKS – weitergeleitet. Soweit die Meldungen schwerpunktmäßig Fälle von Schwarzarbeit im Zusammenhang mit gewerbe- oder handwerksrechtlichen Verstößen betreffen, erfolgt auch eine Weiterleitung an die ZSBS-B. Dies ist in der Zeit vom 1. September 2016 bis zum 9. Juli 2018 mit insgesamt 18 Meldungen geschehen. 9. Wie sind die Erfahrungen mit den Informationsangeboten dort? In welchem Umfang werden sie abgefragt? Zu 9.: Die Zentrale Informations- und Anlaufstelle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Land Berlin hält insbesondere im Rahmen des von ihr betreuten und ständig aktualisierten Internetauftritts „Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Land Berlin“ ein umfangreiches Informationsangebot vor (https://www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/schwarzarbeitsbekaempfung/). Dieses beinhaltet neben ausführlichen Erläuterungen zu den vielfältigen Erscheinungsformen von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Menschenhandel einschließlich der hierbei drohenden Strafen und Bußgelder auch Angaben zu den Aufgaben und Angeboten der Zentralen Informations- und Anlaufstelle sowie zu den Zuständigkeiten und Kontaktstellen aller mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Berlin befassten Behörden und Institutionen. Dabei wird besonders auch auf Zuständigkeiten, Aufgaben und Erreichbarkeit der ZSBS-B beim Ordnungsamt Pankow hingewiesen (https://www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel- 2/schwarzarbeitsbekaempfung/ansprechpartner/ordnungsaemter/) und auch auf deren 5 eigenen Internetauftritt verlinkt (https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-undverwaltung /aemter/ordnungsamt/artikel.623932.php). Diese Informationen werden – wie zahlreiche Nachfragen und Auskunftsersuchen bei der Zentralen Informations- und Anlaufstelle zu den unterschiedlichsten Themen im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung belegen – in großem Umfang in Anspruch genommen und abgefragt, ohne dass hierüber eine detaillierte Statistik geführt wird. Berlin, den 16. Juli 2018 In Vertretung Daniel T i et z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales