Drucksache 18 / 15 547 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) vom 04. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2018) zum Thema: Bedarf an Schwimmflächen im Olympiapark Berlin und Antwort vom 16. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 547 vom 04. Juli 2018 über Bedarf an Schwimmflächen im Olympiapark Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt der Senat die Verfügbarkeit von geeigneten Wasserflächen für den Schwimmsport im Olympiapark Berlin ein? Zu 1.: Im Olympiapark Berlin stehen eine Schwimmhalle (25 m-Bahn) und ein Außenbecken (50 m-Bahn) zur Verfügung. Bei jahreszeitbedingter Schließung des Außenbeckens ab Herbst sind die Kapazitäten unzureichend. 2. Haben sich die Verantwortlichen des Schwimmsports in der Vergangenheit bereits mit dem Wunsch nach zusätzlicher Wasserfläche an den Senat gewandt? Zu 2.: Der Präsident des Vereins Wasserfreunde Spandau 04 e.V. hat um Prüfung einer temporären Überdachung des Außenbeckens gebeten. 3. Wenn ja, wie geht der Senat mit dieser Forderung um? 4. Welche Möglichkeiten zur Erweiterung der Schwimmfläche sieht der Senat? 5. Gibt es schon konkrete Pläne bezüglich einer Überdachung des 50m-Outdoorbeckens? 6. Wenn ja, wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Überdachungslösung? Zu 3. bis 6.: Der Senat prüft, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Außenbecken temporär überdacht werden kann. In diesem Zusammenhang sind bauliche Besonderheiten, wie Bäume am Beckenrand, statische Tragfähigkeit des Hohlraums westlich des Beckens, medientechnische Erschließung und Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Vorbehaltlich einer Klärung der Detailfragen ist beabsichtigt, die temporäre Überdachung als investive Einzelmaßnahme für den Spitzensport (Bundesstützpunkt Seite 2 von 2 für Modernen Fünfkampf) bei Bundesministerium des Innern für das Ausführungsjahr 2019, gegebenenfalls 2020, anzumelden. 7. Welche Kosten würde eine Überdachung des Schwimmbeckens verursachen, damit dieses ganzjährig genutzt werden könnte? Zu 7.: Eine Kostenschätzung kann erst nach Vorlage einer genehmigungsfähigen Variante abgegeben werden. Berlin, den 16. Juli 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport