Drucksache 18 / 15 549 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 04. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2018) zum Thema: „Schwer verdaulich“ 2 – konkrete Umsetzungserfordernisse aus der zweiten Studie zur Qualität des schulischen Mittagsessens und Antwort vom 17. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 549 vom 04. Juli 2018 über „Schwer verdaulich“ 2 – konkrete Umsetzungserfordernisse aus der zweiten Studie zur Qualität des schulischen Mittagessens ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum verzichtete der Senat bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage „Schwer verdaulich“ 18/15260 auf die Darstellung der aus der zweiten Studie zur Qualität des schulischen Mittagessens erwachsenden Handlungserfordernisse? Lässt sich davon ableiten, dass die Studie doch nicht die Bedeutung für den Senat hat, wie in der Antwort ausgewiesen? 2. Welche Handlungserfordernisse ergeben sich für den Senat aus den Untersuchungsschwerpunkten der Studie: • Raumgestaltung und Essenszeiten, • Speiseplangestaltung, • Speiseplananalyse, • Warmhalte- bzw. Kühlmöglichkeiten und • Nährstoffanalyse? Zu 1. und 2.: Der Senat misst der Weiterentwicklung der Qualität des schulischen Mittagessens große Bedeutung bei, nicht zuletzt erkennbar aus der Beauftragung der 2. Studie zur Qualität des Schulmittagessens. Folgende Handlungsempfehlungen ergaben sich aus der zweiten Studie zum Mittagessen an Berliner Schulen: - Ernährungsphysiologische Aufwertung der ovo-lakto-vegetarischen Menüs - Erhöhung des Gehalts von Mineralstoffen in den zubereiteten Speisen - Vergrößerung der realen Portionen 2 - Überarbeitung der Speisepläne hinsichtlich Menüs, Gestaltung, Kennzeichnung - Verkürzung der Warmhaltezeiten / Verbesserung der Dokumentationspflicht zu den Warmhaltezeiten - Einhaltung der Lagerungstemperaturen Die Raumgestaltung und auch die Essenszeiten waren nicht Gegenstand der Untersuchung der Studie. 3. Welche dieser Handlungserfordernisse stehen ausschließlich in der Verantwortung der Schulen und welche bei den Caterern? Wie sollen diese zukünftig diese Verantwortung noch besser wahrnehmen und wie will der Senat beide Bereiche noch besser vernetzen und unterstützen? Zu 3.: Die Zuständigkeit für das Mittagessen an Berliner Schulen liegt bei den bezirklichen Schulträgern. Dort werden eigenverantwortlich weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung ergriffen. Die Umsetzung der Empfehlungen liegt in der Verantwortung der Anbieter des Mittagessens und wird, soweit im Zuständigkeitsbereich der Qualitätskontrollstelle, von den Audits begleitet. Eine Arbeitsgruppe Schulmittagessen, bestehend aus den bezirklichen Schulämtern, der Qualitätskontrollstelle, der Vernetzungsstelle Schulverpflegung und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, beschäftigt sich auch mit den Ergebnissen der zweiten Studie Schulmittagessen. Handlungserfordernisse fließen in die Überarbeitung der Musterausschreibung für das Jahr 2020 ein. Die Schulen übernehmen die interne Qualitätssicherung durch ihre Mittagessensausschüsse. Die Beteiligung von Mittagessensausschüssen an der Qualitätsentwicklung ihrer Mittagsverpflegung bietet Schulen die Chance, das Mittagessen aktiv mitzugestalten, Wünsche von Schülerinnen und Schülern, Eltern, pädagogischen Fachkräften sowie Lehrkräften einzubringen und schulorganisatorische Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen und zu optimieren. Der Ausschuss kann auch dazu beitragen, die Akzeptanz des Mittagsangebots zu steigern. 4. Wie prüft der Senat die Qualität der Raumgestaltung und Essenszeiten in den Schulen und hat er dafür Standards und Instrumente entwickelt, um diese Qualität zu messen? Wie arbeitet der Senat in diesen Fragen mit den Schulen zusammen? Zu 4.: Die Zuständigkeit für das Mittagessen an Berliner Schulen liegt bei den bezirklichen Schulträgern. Daten über die Qualität der Raumgestaltung und über die Organisation der Mittagspausen an Schulen werden vom Senat nicht erhoben. Berliner Schulen entwickeln im Rahmen ihrer Eigenverantwortung Konzeptionen, die das Mittagessen regeln. Bei Anfragen zum Thema Raumgestaltung und Essenszeiten erhalten die Schulen Unterstützung von der Vernetzungsstelle Schulverpflegung und von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. 3 5. Wie stellt der Senat fest, ob und wie die Schülerinnen und Schüler mit der Qualität des Schulessens zufrieden sind oder kommt die nächste Einschätzung erst mit einer dritten Studie zur Qualität des Schulessens? Zu 5.: An jeder Schule wird ein Mittagessenausschuss entsprechend § 78 des Berliner Schulgesetzes gebildet. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die schulinterne Qualitätssicherung und –kontrolle des Mittagessens. Wie in der Leistungsbeschreibung zur Musterausschreibung beschrieben, sind die Mitglieder des Mittagessensausschuss unter Wahrung der hygienischen Vorschriften berechtigt, die Einhaltung der Anforderungen an das schulische Mittagessen zu überprüfen. Hierzu gehören die Prüfung der Speiseplangestaltung und Speisenzusammensetzung, das Verkosten des Speisenangebots und die Einsichtnahme in die Dokumentation zu Warmhaltezeiten und Temperaturkontrollen. Die Caterer sind dazu angehalten, kooperativ mit dem Mittagessenausschuss zusammen zu arbeiten. Die für das schulische Mittagessen verantwortlichen bezirklichen Schulämter haben das Recht, unangekündigt, stichprobenhaft sowie bei konkreten Anhaltspunkten für Vertragsverletzungen die Einhaltung der Leistungsanforderungen zu überprüfen. 6. Welche Instrumente will der Senat ggf. für eine Zufriedenheitsüberprüfung für die Schülerinnen und Schüler entwickeln? Was spricht dagegen und was dafür? Zu 6.: Die Zuständigkeit für das Mittagessen an Berliner Schulen liegt bei den bezirklichen Schulträgern. Daher kann die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie lediglich beratend auf Anfrage der Schulträger unterstützen. Wie zufrieden Schülerinnen und Schüler mit dem Mittagessen sind, wird den Schulträgern über die Mittagsessenausschüsse kommuniziert. 7. Welche Handlungserfordernisse wurden gemeinsam mit den Caterern aus dem Schwerpunkt Nährstoffanalyse abgeleitet? Welche davon müssen sofort umgesetzt werden? 8. Welche weiteren in der Studie genannten Verstöße wurden mit den Caterern „lösungsorientiert erörtert“? Welche Festlegungen wurden gemeinsam verabredet? Zu 7. und 8.: Mit den Caterern wurden alle Handlungsempfehlungen, die sich aus der zweiten Studie ergeben haben, besprochen. Unter lösungsorientiert versteht der Senat, insbesondere die Bereitschaft der Caterer sich mit den Handlungsempfehlungen angebotsbezogen auseinanderzusetzen und Verbesserungen anzustreben. Weitere konkrete Verabredungen sind nicht erforderlich. Die verbindliche Grundlage für die Vertragserfüllung durch die Caterer ist die Leistungsbeschreibung. Vor diesem Hintergrund führt die Qualitätskontrollstelle die Audits durch, bei Verstößen können die bezirklichen Schulämter Vertragsstrafen erheben. Damit sind die Qualitätsstandards in bundesweit einzigartiger Weise sichergestellt. 4 9. Wie hoch sind die Vertragsstrafen, wenn ein Caterer die Vertragsvorgaben nicht erfüllt? Gibt es dazu einen Bußgeldkatalog? Wenn ja, wie ist dieser ausgestaltet? Wenn nein, warum gibt es einen solchen Katalog nicht? Zu. 9.: Sollte ein Caterer die Qualitätsanforderungen, die in der Leistungsbeschreibung definiert wurden, nicht erfüllen, so ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme pro Vertragsjahr, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme pro Vertragsjahr, vertraglich vereinbart. Verstöße liegen dann vor, wenn ein Anbieter gegen die verbindlichen Bestandteile der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Verpflichtungen verstößt, die vereinbarte Portionsanzahl unterschritten wird, Temperaturkontrollen fehlen, warme Speisen ausgegeben werden, die die Temperatur von 65 °C unterschritten bzw. kalte Speisen ausgegeben werden, die die Temperaturen von 7 °C überschritten haben. Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen durch die Caterer berechtigt die bezirklichen Schulämter zur fristlosen Kündigung. Einen überregionalen Bußgeldkatalog gibt es nicht. Da die bezirklichen Schulämter in Eigenverantwortung Vertragspartner mit den Caterern sind, sprechen diese angemessene Vertragsstrafen aus. 10. Wie prüft der Senat die Arbeitsergebnisse der Qualitätskontrollstelle Schulessen oder fühlt er sich dafür nicht verantwortlich, da es sich nach seinen Aussagen um „eine eigenständige und selbstbestimmte Institution“ handelt, für die er nicht zuständig sei? Zu 10.: Die Dienstbehörde der Qualitätskontrollstelle ist das Bezirksamt Pankow. Die Arbeit der Qualitätskontrollstelle wird von den bezirklichen Schulämtern hinsichtlich ihrer Wirksamkeit betrachtet. Diese stehen nach Kenntnis des Senats in gutem Kontakt mit der Qualitätskontrollstelle und können die Qualität der Arbeitsergebnisse einschätzen. 11. Welche Vorhaben will der Senat in Sachen Schulessen für das nächste Schuljahr vordringlich umsetzen? Zu 11.: Die Ergebnisse der Audits der Qualitätskontrollstelle zeigen, dass die Schülerinnen und Schüler in der Regel ein qualitativ hochwertiges Mittagessen bekommen. Um die Mittagessensausschüsse noch besser zu unterstützen, ist die Vernetzungsstelle Schulverpflegung beauftragt, im kommenden Schuljahr die Handreichung Schulmittagessen zu überarbeiten. Gemeinsam mit der Qualitätskontrollstelle und der Vernetzungsstelle Schulverpflegung wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, basierend auf den Erfahrungen der letzten Jahre, Impulse für 5 die Überarbeitung der Musterausschreibung zusammentragen und Vorschläge zur Überarbeitung mit den bezirklichen Schulämtern erörtern. Berlin, den 17. Juli 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie